Das Mietrecht regelt alle rechtlichen Fragen rund um das Mietverhältnis – von der Wohnraummiete bis zur gewerblichen Miete. Es bestimmt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und ist besonders in einer dynamischen Stadt wie Berlin von großer Bedeutung. Ob es um den Abschluss eines Mietvertrags, Mängel in der Wohnung, Streit über Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder eine Kündigung geht – das Mietrecht bietet den rechtlichen Rahmen. Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht in Berlin hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Als Berliner Kanzlei mit Schwerpunkt Mietrecht vertreten wir die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen – sachlich, lösungsorientiert und durchsetzungsstark. Wir unterstützen Sie unter anderem bei folgenden Themen:
Wir prüfen, ob ein Mietmangel vorliegt (z. B. Schimmel, Lärm, Ausfall von Heizung oder Warmwasser) und setzen entsprechende Minderungsansprüche durch – oder wehren unberechtigte Mietminderungen ab, etwa bei zweifelhaften oder nicht angezeigten Mängeln.
Wir überprüfen, ob im Mietvertrag wirksame Regelungen zu Renovierungspflichten enthalten sind – und vertreten sowohl Mieter bei unzulässigen Klauseln als auch Vermieter bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Wir prüfen Kündigungen auf formelle und materielle Fehler – und vertreten Mieter im Räumungsschutzverfahren ebenso wie Vermieter im Rahmen der Räumungsklage.
Wir setzen die fristgerechte Rückzahlung der Kaution für Mieter durch – oder helfen Vermietern, berechtigte Einbehalte (z. B. bei Schäden oder Nachzahlungen) rechtssicher zu begründen.
Wir beraten Sie zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Untervermietung – sei es aus Sicht des Mieters, der untervermieten möchte, oder des Vermieters, der das berechtigt untersagen oder genehmigen muss.
Wir prüfen Schadenersatzforderungen – etwa nach dem Auszug – und vertreten Mieter gegen unberechtigte Ansprüche oder helfen Vermietern bei der Geltendmachung berechtigter Schäden.
Wir prüfen Betriebskostenabrechnungen auf formelle und inhaltliche Mängel – im Interesse des Mieters wie auch des Vermieters. So können zu hohe Nachforderungen korrigiert oder unbegründete Beanstandungen abgewehrt werden.
Wir analysieren Mieterhöhungsverlangen und prüfen deren Zulässigkeit – sowohl für Mieter, die sich gegen eine Erhöhung wehren wollen, als auch für Vermieter, die eine rechtssichere Mieterhöhung planen.
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht – mit klarem Blick für das rechtlich Machbare und das wirtschaftlich Sinnvolle.
Langjährige Erfahrung im Mietrecht und fundierte Kenntnis der Berliner Rechtsprechung bilden die Grundlage unserer Arbeit.
Wir erklären komplexe Sachverhalte verständlich und entwickeln praxisgerechte, individuelle Strategien – immer mit Blick auf Ihre Interessen.
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