Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre. Sie kommt oft unangekündigt, frühmorgens, verbunden mit einem erheblichen Gefühl der Ohnmacht. Schnell werden Dokumente, Datenträger oder persönliche Gegenstände mitgenommen – häufig ohne, dass die Betroffenen genau wissen, was ihnen vorgeworfen wird. In dieser Ausnahmesituation ist rechtliche Klarheit und besonnene Reaktion entscheidend.
Eine Hausdurchsuchung darf nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Rechtsgrundlage sind die §§ 102 ff. StPO. Grundsätzlich erforderlich ist:
• Ein Anfangsverdacht einer Straftat
• Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss (Ausnahme: „Gefahr im Verzug“)
• Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Die Ermittlungsbehörden müssen begründen, wonach sie konkret suchen, und dürfen nicht „ins Blaue hinein“ durchsuchen. Dennoch kommt es in der Praxis häufig zu rechtswidrigen Maßnahmen.
Beschlagnahmt werden dürfen grundsätzlich nur:
• Beweismittel, die mit dem Tatvorwurf in Zusammenhang stehen
• Datenträger, Computer, Smartphones
• Dokumente, Verträge, Akten
• Bargeld, Wertgegenstände (bei Verdacht auf Geldwäsche o. ä.)
Bestimmte Unterlagen sind besonders geschützt, z. B. Anwaltskorrespondenz, medizinische Unterlagen oder Tagebücher – hier kann ein Beschlagnahmeverbot greifen.
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft klingelt unangekündigt, meist frühmorgens.
Ein richterlicher Beschluss wird vorgelegt – oder es wird „Gefahr im Verzug“ behauptet.
Es folgt die Durchsuchung von Wohnung, Geschäftsräumen oder Fahrzeugen.
Beweismittel werden beschlagnahmt, ein Sicherstellungsverzeichnis wird erstellt.
Die betroffene Person erhält meist keine Gelegenheit, sich umfassend zu äußern.
✔ Ruhe bewahren, keine Widerworte leisten
✔ Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen
✔ Keine Angaben zur Sache machen – Schweigen ist Ihr gutes Recht
✔ Dokumentation der Maßnahme verlangen
✔ Namen der Beamten notieren, ggf. Zeugen benennen
✔ Frühzeitig anwaltliche Hilfe einholen
✘ Keine „Kooperation“, die über das gesetzlich Erforderliche hinausgeht
✘ Keine freiwillige Herausgabe von PINs oder Passwörtern
✘ Keine Gespräche mit Beamten ohne rechtlichen Beistand
• Jeder Gegenstand, der sichergestellt wird, muss protokolliert werden
• Gegen unrechtmäßige Beschlagnahmen kann gerichtlich vorgegangen werden (§ 98 Abs. 2 StPO)
• Es besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht über einen Anwalt
• In bestimmten Fällen ist eine sofortige Rückgabe erzwingbar
Fazit
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen stellen eine erhebliche Belastung dar – juristisch, psychisch und organisatorisch. Oft entstehen durch überzogene Maßnahmen oder Formfehler weitreichende Nachteile für die Betroffenen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Prüfung der Rechtmäßigkeit und eine gezielte Verteidigungsstrategie.
Ob die Maßnahme bereits erfolgt ist oder Ihnen eine bevorsteht – als erfahrener Strafverteidiger in Berlin prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, kläre über Ihre Rechte auf und setze mich für eine Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände ein – schnell, diskret und entschlossen.
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