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Mietsenkung wegen überhöhter Miete – Jetzt durch Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin prüfen lassen

In vielen Berliner Mietverhältnissen wird eine Miete verlangt, die deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch das muss nicht hingenommen werden. Die rechtliche Grundlage für eine mögliche Absenkung bildet die sogenannte Mietpreisbremse, ergänzt durch die Werte des Berliner Mietspiegels. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann die Miete auf das zulässige Maß angepasst werden – notfalls auch gerichtlich.

Wann eine Mietanpassung möglich ist

Ob eine Mietsenkung rechtlich durchsetzbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Es kommt unter anderem auf die Art des Mietverhältnisses, den Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die bisherige Miethöhe an. Auch die Lage und Ausstattung der Wohnung spielen eine Rolle. Pauschale Aussagen lassen sich nicht treffen – entscheidend ist immer der Einzelfall.

Im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung kläre ich für Sie, ob die gesetzlich zulässige Miete überschritten wurde und ob eine Korrektur durchsetzbar ist. Dabei wird der Berliner Mietspiegel ebenso berücksichtigt wie die aktuellen mietrechtlichen Entwicklungen.

Was bei der Mietpreisbremse zu beachten ist

Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich bei der Wiedervermietung von Wohnraum in Berlin. Allerdings gibt es gesetzliche Ausnahmen – etwa bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen. Auch eine besonders hohe Vormiete kann in bestimmten Fällen eine höhere Miete rechtfertigen.

Ob und inwieweit solche Ausnahmen greifen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Mietverhältnisses ab. In vielen Fällen sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme gar nicht erfüllt oder vom Vermieter nicht ordnungsgemäß belegt worden.

Rückforderung und zukünftige Mietsenkung

Wurde eine überhöhte Miete gezahlt, kann nicht nur eine Absenkung für die Zukunft erfolgen. Auch eine teilweise Rückforderung der zu viel gezahlten Miete ist möglich – allerdings nur dann, wenn zuvor eine sogenannte Rüge ausgesprochen wurde und Fristen eingehalten wurden. Um solche Fristen nicht zu versäumen, ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen.

Professionelle Unterstützung bei Mietsenkung

Ich prüfe für Sie diskret und fundiert, ob Ihre Miete rechtswidrig überhöht ist und ob eine Mietsenkung durchgesetzt werden kann. Im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung analysiere ich Ihre Unterlagen und informiere Sie über Ihre Optionen – klar, verständlich und ohne Verpflichtung.

Sollte sich ein Vorgehen gegen den Vermieter anbieten, begleite ich Sie bei der außergerichtlichen und, falls erforderlich, auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Jetzt prüfen lassen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Miete über dem zulässigen Maß liegt, zögern Sie nicht. Oft genügt bereits ein erstes Schreiben, um Bewegung in die Angelegenheit zu bringen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte als Mieter rechtssicher und wirksam wahrzunehmen.

Kontaktieren Sie mich gern für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.