Anwaltskosten in Berlin – alles, was Sie wissen müssen
Transparenz und Klarheit bei den Kosten sind entscheidend für ein vertrauensvolles Mandat.
Ich erkläre Ihnen verständlich die Grundlagen der Anwaltsvergütung nach RVG, mögliche Honorarvereinbarungen und wann Rechtsschutzversicherungen greifen.
So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen und welche Möglichkeiten zur Kostenübernahme bestehen.
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Die Frage nach den Kosten ist für viele Mandanten oft der erste Gedanke, wenn sie einen Anwalt kontaktieren. Unsicherheit über Gebühren führt nicht selten dazu, dass Betroffene zu lange zögern, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dabei sind die Kosten für anwaltliche Leistungen in Deutschland klar geregelt. Zudem gibt es viele Konstellationen, in denen Versicherungen, die Gegenseite oder sogar der Staat die Kosten übernimmt.
Die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuellen Honorarvereinbarungen. Transparenz und Planbarkeit stehen dabei für mich an erster Stelle.
Auf meiner Kanzlei-Startseite finden Sie weitere Informationen zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten und wie ich Sie als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm unterstütze.
Anwaltskosten – kurz erklärt:
- Grundlage ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Alternativ möglich: Honorarvereinbarung (Stunden-/Pauschalhonorar).
- Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten (z. B. Verkehrsrecht).
- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.
- Im Strafrecht: Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten.
- Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe für Mandanten mit geringem Einkommen.
- Erstberatung / Kosten: Verbraucher: bis zu 190,00 € exkl. MwSt.
- Kosten werden transparent im Erstgespräch besprochen.
Grundlagen: Wie berechnen sich Anwaltskosten?
Die Vergütung von Rechtsanwälten wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es bildet die Grundlage für die meisten Fälle. In besonderen Konstellationen können zusätzlich Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Gebührenarten nach RVG
- Beratungsgebühr: für eine erste rechtliche Einschätzung.
- Geschäftsgebühr: für außergerichtliche Vertretung, z. B. Schriftverkehr, Akteneinsicht.
- Verfahrensgebühr: für die Bearbeitung eines gerichtlichen Verfahrens.
- Terminsgebühr: für die Teilnahme an Gerichtsterminen.
- Einigungsgebühr: wenn durch anwaltliche Tätigkeit ein Vergleich oder eine Einigung erzielt wird.
- Auslagenpauschale: für Porto, Telefon, Kopien etc.
Konkrete Kostenbeispiele
Erstberatung / Kosten
- Privatmandant: maximal 190 € zzgl. MwSt.
- Oft günstiger oder mit Pauschale vereinbart.
Anwaltskosten im Strafrecht
- Ermittlungsverfahren ohne Hauptverhandlung: ca. 500 €.
- Verfahren mit 1–2 Hauptverhandlungstagen: ca. 800–1.200 €.
- Komplexes Verfahren vor dem Landgericht: ab 2.000 €, bei längeren Prozessen deutlich mehr.
Anwaltskosten im Verkehrsrecht
- Bußgeldverfahren: 200–500 €, je nach Umfang.
- Fahrverbot / Führerscheinentzug-Verfahren: 400–1.000 €.
- Unfallregulierung: richtet sich nach Streitwert (z. B. bei 10.000 € Schaden ca. 950 € Anwaltskosten – in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen).
Anwaltskosten im Zivilrecht
- Forderungsklage über 5.000 €: ca. 650 € außergerichtlich.
- Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage: je nach Streitwert ab ca. 900 €.
Honorarvereinbarungen – individuelle Absprachen
Neben dem RVG können Anwalt und Mandant individuelle Vereinbarungen treffen:
- Stundenhonorar: häufig zwischen 200–300 € pro Stunde.
- Pauschalhonorar: für klar umrissene Tätigkeiten (z. B. Verteidigung in der Hauptverhandlung mit einem Termin).
- Erfolgshonorar: nur in Ausnahmefällen zulässig.
Kostenübernahme durch Dritte
Rechtsschutzversicherung
- Deckt oft Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht.
- Strafrechtsschutz meist nur für Fahrlässigkeitsdelikte.
- Vorsatzdelikte (z. B. Diebstahl, Betrug) sind fast immer ausgeschlossen.
Gegenseite
- Zivilrecht: Die unterlegene Partei zahlt.
- Verkehrsunfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die vollen Anwaltskosten des Geschädigten.
- Strafrecht: Bei Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Kosten.
Staatliche Unterstützung
- Beratungshilfe: außergerichtlich, Eigenanteil nur 15 €.
- Prozesskostenhilfe: für gerichtliche Verfahren bei geringem Einkommen.
- Pflichtverteidigung: bei schweren Vorwürfen im Strafrecht; zunächst übernimmt die Staatskasse.
FAQ zu Anwaltskosten und Finanzierung
Wie hoch sind die Kosten einer Erstberatung?
Maximal 190 € zzgl. MwSt. – oft günstiger.
Muss ich die Kosten sofort bezahlen?
In der Regel ja, aber Ratenzahlung oder Vorschussregelungen sind möglich.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung auch Strafverfahren?
Nur bei Fahrlässigkeit (z. B. fahrlässige Körperverletzung). Bei Vorsatzdelikten nein.
Wann zahlt der Staat meinen Anwalt?
Bei Pflichtverteidigung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.
Was passiert, wenn ich freigesprochen werde?
Dann trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Verteidigungskosten.
Kann ich Kosten im Voraus genau kalkulieren?
Ja – ich bespreche mit Ihnen, welche Gebühren anfallen können, und biete auf Wunsch eine Honorarvereinbarung.
Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Dann prüfe ich mit Ihnen, ob Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung in Betracht kommt.
Wann zahlt die Gegenseite?
Bei unverschuldetem Unfall, im Zivilprozess, bei Freispruch oder Nebenklage.
Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?
Gerichtsgebühren, Gutachterkosten, Sachverständige. Diese werden je nach Ausgang des Verfahrens verteilt.
Anwaltsgebührenrechner – Kosten einfach online berechnen
Viele Mandanten möchten schon vor dem ersten Gespräch wissen, welche Kosten im Falle einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung entstehen können. Dafür gibt es den Anwaltsgebührenrechner, der die wichtigsten Faktoren berücksichtigt: Streitwert, Art des Verfahrens und gesetzliche Gebühren nach dem RVG.
Mit wenigen Angaben lässt sich online berechnen, welche Gebühren für Beratung, außergerichtliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren voraussichtlich anfallen. So erhalten Sie einen transparenten Überblick über mögliche Kosten und können besser entscheiden, ob sich rechtliche Schritte lohnen.
Wichtig zu wissen: Ein Gebührenrechner bietet nur eine Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von den konkreten Umständen Ihres Falls, von Honorarvereinbarungen sowie von einer möglichen Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung, Staat oder Gegenseite ab.
Als Rechtsanwalt bespreche ich die zu erwartenden Kosten immer transparent im Erstgespräch und kläre, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme für Sie in Betracht kommen. Einen Prozesskostenrechner für die Kosten in zivilrechtlichen Angelegenheiten finden Sie hier.
Hinweis: Dieser Gebührenrechner dient ausschließlich der ersten Orientierung.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und berücksichtigt
typische Standardfälle. Abweichungen sind je nach Umfang des Mandats, Anzahl der Beteiligten,
Instanz oder besonderer Vereinbarungen (z. B. Stunden- oder Pauschalhonorar) möglich.
Eine verbindliche Berechnung kann nur im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs erfolgen.
Sprechen Sie uns gerne direkt an – wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.
Kontakt – Anwaltskosten in Berlin Charlottenburg
Ich informiere Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und prüfe, ob
Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder
Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommen.
So haben Sie volle Kostensicherheit und Klarheit von Beginn an.
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