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Anwaltskosten in Berlin – alles, was Sie wissen müssen

Die Frage nach den Kosten ist für viele Mandanten oft der erste Gedanke, wenn sie einen Anwalt kontaktieren. Unsicherheit über Gebühren führt nicht selten dazu, dass Betroffene zu lange zögern, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dabei sind die Kosten für anwaltliche Leistungen in Deutschland klar geregelt. Zudem gibt es viele Konstellationen, in denen Versicherungen, die Gegenseite oder sogar der Staat die Kosten übernimmt.


Anwaltskosten – kurz erklärt:

  • Grundlage ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
  • Alternativ möglich: Honorarvereinbarung (Stunden-/Pauschalhonorar).
  • Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten (z. B. Verkehrsrecht).
  • Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.
  • Im Strafrecht: Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten.
  • Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe für Mandanten mit geringem Einkommen.
  • Erstberatung/ Kosten: Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung: 149,00 € inkl. MwSt.
  • Erstberatung / Kosten: Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung: 190,00 € exkl. MwSt.
  • Kosten werden transparent im Erstgespräch besprochen.

Grundlagen: Wie berechnen sich Anwaltskosten?

Die Vergütung von Rechtsanwälten wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es bildet die Grundlage für die meisten Fälle. In besonderen Konstellationen können zusätzlich Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Gebührenarten nach RVG

  • Beratungsgebühr: für eine erste rechtliche Einschätzung.
  • Geschäftsgebühr: für außergerichtliche Vertretung, z. B. Schriftverkehr, Akteneinsicht.
  • Verfahrensgebühr: für die Bearbeitung eines gerichtlichen Verfahrens.
  • Terminsgebühr: für die Teilnahme an Gerichtsterminen.
  • Einigungsgebühr: wenn durch anwaltliche Tätigkeit ein Vergleich oder eine Einigung erzielt wird.
  • Auslagenpauschale: für Porto, Telefon, Kopien etc.

Konkrete Kostenbeispiele

Erstberatung / Kosten

  • Privatmandant: maximal 190 € zzgl. MwSt.
  • Oft günstiger oder mit Pauschale vereinbart.

Strafrecht

  • Ermittlungsverfahren ohne Hauptverhandlung: ca. 300–500 €.
  • Verfahren mit 1–2 Hauptverhandlungstagen: 800–1.200 €.
  • Komplexes Verfahren vor dem Landgericht: ab 2.000 €, bei längeren Prozessen deutlich mehr.

Verkehrsrecht

  • Bußgeldverfahren: 200–500 €, je nach Umfang.
  • Fahrverbot / Führerscheinentzug-Verfahren: 400–1.000 €.
  • Unfallregulierung: richtet sich nach Streitwert (z. B. bei 10.000 € Schaden ca. 950 € Anwaltskosten – in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen).

Zivilrecht

  • Forderungsklage über 5.000 €: ca. 650 € außergerichtlich.
  • Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage: je nach Streitwert ab ca. 900 €.

Honorarvereinbarungen – individuelle Absprachen

Neben dem RVG können Anwalt und Mandant individuelle Vereinbarungen treffen:

  • Stundenhonorar: häufig zwischen 200–300 € pro Stunde.
  • Pauschalhonorar: für klar umrissene Tätigkeiten (z. B. Verteidigung in der Hauptverhandlung mit einem Termin).
  • Erfolgshonorar: nur in Ausnahmefällen zulässig.

Kostenübernahme durch Dritte

Rechtsschutzversicherung

  • Deckt oft Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht.
  • Strafrechtsschutz meist nur für Fahrlässigkeitsdelikte.
  • Vorsatzdelikte (z. B. Diebstahl, Betrug) sind fast immer ausgeschlossen.

Gegenseite

  • Zivilrecht: Die unterlegene Partei zahlt.
  • Verkehrsunfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die vollen Anwaltskosten des Geschädigten.
  • Strafrecht: Bei Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Kosten.

Staatliche Unterstützung

  • Beratungshilfe: außergerichtlich, Eigenanteil nur 15 €.
  • Prozesskostenhilfe: für gerichtliche Verfahren bei geringem Einkommen.
  • Pflichtverteidigung: bei schweren Vorwürfen im Strafrecht; zunächst übernimmt die Staatskasse.

Häufige Fragen zu Anwaltskosten

▸ Wie hoch sind die Kosten einer Erstberatung?
Maximal 190 € zzgl. MwSt. – oft günstiger.
▸ Muss ich die Kosten sofort bezahlen?
In der Regel ja, aber Ratenzahlung oder Vorschussregelungen sind möglich.
▸ Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung auch Strafverfahren?
Nur bei Fahrlässigkeit (z. B. fahrlässige Körperverletzung). Bei Vorsatzdelikten nein.
▸ Wann zahlt der Staat meinen Anwalt?
Bei Pflichtverteidigung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.
▸ Was passiert, wenn ich freigesprochen werde?
Dann trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Verteidigungskosten.
▸ Kann ich Kosten im Voraus genau kalkulieren?
Ja – ich bespreche mit Ihnen, welche Gebühren anfallen können, und biete auf Wunsch eine Honorarvereinbarung.
▸ Sind Anwälte in Berlin teurer als anderswo?
Nein. Die Gebühren sind bundesweit gesetzlich geregelt (RVG).
▸ Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Dann prüfe ich mit Ihnen, ob Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung in Betracht kommt.
▸ Wann zahlt die Gegenseite?
Bei unverschuldetem Unfall, im Zivilprozess, bei Freispruch oder Nebenklage.
▸ Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?
Gerichtsgebühren, Gutachterkosten, Sachverständige. Diese werden je nach Ausgang des Verfahrens verteilt.

Anwaltsgebührenrechner – Kosten einfach online berechnen

Viele Mandanten möchten schon vor dem ersten Gespräch wissen, welche Kosten im Falle einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung entstehen können. Dafür gibt es den Anwaltsgebührenrechner, der die wichtigsten Faktoren berücksichtigt: Streitwert, Art des Verfahrens und gesetzliche Gebühren nach dem RVG.

Mit wenigen Angaben lässt sich online berechnen, welche Gebühren für Beratung, außergerichtliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren voraussichtlich anfallen. So erhalten Sie einen transparenten Überblick über mögliche Kosten und können besser entscheiden, ob sich rechtliche Schritte lohnen.

Wichtig zu wissen: Ein Gebührenrechner bietet nur eine Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von den konkreten Umständen Ihres Falls, von Honorarvereinbarungen sowie von einer möglichen Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung, Staat oder Gegenseite ab.

Als Rechtsanwalt bespreche ich die zu erwartenden Kosten immer transparent im Erstgespräch und kläre, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme für Sie in Betracht kommen.



Fazit

Anwaltskosten sind transparent geregelt – und in vielen Fällen müssen Mandanten diese gar nicht selbst tragen. Ob durch Rechtsschutzversicherung, Kostenübernahme der Gegenseite oder staatliche Unterstützung: Es gibt zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten.

Wichtig ist: Sie sollten nie aus Kostengründen auf eine kompetente Verteidigung verzichten. Schon im Erstgespräch kläre ich Sie über die voraussichtlichen Kosten auf, prüfe Entlastungen und sorge dafür, dass Sie die bestmögliche rechtliche Unterstützung erhalten – ohne böse Überraschungen.