030 / 915 339 01

Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin-Charlottenburg

Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln und Chancen zur Wiedereingliederung.
Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende engagiert und verständnisvoll – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Als Jugendstrafverteidiger in Berlin-Charlottenburg biete ich Ihnen eine klare Einschätzung, individuelle Strategien und kompetente Unterstützung.

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Früh eingreifen, Folgen mindern – Verteidigung im Jugendstrafrecht

Jugendliche und Heranwachsende machen Fehler – manchmal mit rechtlichen Folgen.
Das Jugendstrafrecht zielt auf Erziehung statt Bestrafung, kann aber je nach Tat auch spürbare Sanktionen vorsehen.
Gerade in Berlin, wo Jugendkriminalität im Fokus steht, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin entscheidend.

Als Strafverteidiger für Jugendliche und Heranwachsende setze ich mich dafür ein, die Folgen gering zu halten und Perspektiven zu sichern – diskret, klar und lösungsorientiert.


Jugendstrafverfahren sind für Betroffene und ihre Familien eine enorme Belastung. Schon eine Vorladung kann große Unsicherheit auslösen. Damit es nicht zu schwerwiegenden Folgen für Schule, Ausbildung oder Zukunftsperspektiven kommt, ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend.

Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm begleite ich Jugendliche und Eltern durch alle Verfahrensabschnitte – von der ersten Anhörung bis zur Hauptverhandlung – und entwickle individuelle Lösungen, die auf Erziehung und Wiedereingliederung ausgerichtet sind.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine persönliche Beratung – direkt in meiner Kanzlei am Ku’damm, telefonisch oder per Videokonferenz.


Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.


Wann greift das Jugendstrafrecht?

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) unterscheidet zwischen:

Jugendliche (14–17 Jahre): Verfahren laufen immer nach dem Jugendstrafrecht.

Heranwachsende (18–20 Jahre): Das Gericht entscheidet, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Das Ziel sind erzieherische Maßnahmen. Dennoch können Sozialstunden, Arrest, Bewährungsstrafen oder sogar die Unterbringung in einer Einrichtung verhängt werden – mit erheblichen Folgen für Ausbildung, Job und Zukunft.

Typische Straftaten im Jugendstrafrecht

Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung: Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht, die von Auseinandersetzungen unter Gleichaltrigen bis hin zu ernsteren Gewaltdelikten reichen können.

Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung: Klassische Jugenddelikte, die oft aus Gruppendynamik oder Gelegenheit entstehen und schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Drogenbesitz und Drogenhandel (BtMG): Schon geringe Mengen an Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln führen in Berlin regelmäßig zu Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.

Cybermobbing, Beleidigung, Online-Delikte: Straftaten im Internet – von beleidigenden Posts bis zu Cybermobbing – werden im Jugendstrafrecht zunehmend verfolgt.

Beteiligung an Gruppen- oder Gewaltdelikten: Konflikte im Umfeld von Cliquen oder Jugendgruppen können strafrechtlich schwerer bewertet werden, insbesondere wenn Gewalt im Spiel ist.

Besonders in Berlin ist eine differenzierte rechtliche Einordnung wichtig. Ein erfahrener Strafverteidiger im Jugendstrafrecht Berlin kann frühzeitig eingreifen.


Häufige Fragen zum Jugendstrafrecht


Ab welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. In besonderen Fällen kann es auch auf Heranwachsende bis 20 Jahre angewendet werden, wenn ihre Entwicklung noch jugendtypisch ist.

Was ist der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht?

Im Jugendstrafrecht steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern Erziehung und soziale Integration. Sanktionen sind daher meist milder und stärker auf pädagogische Maßnahmen ausgerichtet.

Welche Strafen drohen Jugendlichen?

Mögliche Maßnahmen reichen von Erziehungsauflagen, Sozialstunden und Anti-Gewalt-Trainings bis hin zu Jugendarrest oder Jugendstrafe. Freiheitsstrafen sind nur in schweren Fällen möglich.

Können Jugendliche auch ins Gefängnis kommen?

Ja, aber nur bei besonders schweren Straftaten oder wiederholter Delinquenz. Die Jugendstrafe wird in speziellen Jugendstrafanstalten vollzogen, nicht in regulären Gefängnissen.

Wie läuft ein Jugendstrafverfahren ab?

Nach einer Anzeige ermittelt die Polizei, anschließend entscheidet die Jugendstaatsanwaltschaft über Anklage oder Einstellung. Jugendgerichte arbeiten eng mit Jugendgerichtshilfe und Sozialarbeitern zusammen.

Braucht ein Jugendlicher einen Anwalt?

Unbedingt. Gerade weil viel vom pädagogischen Ansatz abhängt, ist ein erfahrener Anwalt wichtig, um Verfahren zu beeinflussen, Strafen abzumildern und Chancen für eine Einstellung zu nutzen.

Mein Vorgehen als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin

  • Sofortige Kontaktaufnahme mit Polizei und Jugendgerichtshilfe
  • Akteneinsicht & Beweisprüfung
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie (z. B. Diversion, Verfahrenseinstellung, Auflagen)
  • Vertretung vor dem Jugendgericht oder im Strafbefehlsverfahren

Ziele meiner Verteidigung im Jugendstrafrecht

  • Vermeidung unnötiger Strafen und Eintragungen
  • Förderung erzieherischer Maßnahmen statt Strafvollzug
  • Schutz von Schule, Ausbildung und Beruf
  • Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, Schulen und Beratungsstellen

Warum anwaltliche Hilfe so wichtig ist

Gerade in jungen Jahren kann ein Strafverfahren lebenslange Folgen haben.
Ein Eintrag im Bundeszentralregister kann Bewerbungen, Ausbildungen oder Auslandsaufenthalte massiv erschweren.

Ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin hilft, rechtzeitig gegenzusteuern und Lösungen zu entwickeln, die die Zukunft nicht belasten.

Kontakt – Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin Charlottenburg

Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden werden nach besonderen Regeln behandelt.
Ziel ist nicht nur Strafe, sondern auch Erziehung und Zukunftsperspektiven.

Ob Diebstahl, Körperverletzung, Drogen oder Internetdelikte – ich begleite junge Mandanten und deren Familien kompetent und einfühlsam.
Ich setze mich für eine faire Behandlung und möglichst milde Sanktionen ein.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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Kanzlei Salman · Kurfürstendamm 216 · 10719 Berlin-Charlottenburg · Strafrecht Berlin