Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln und Chancen zur Wiedereingliederung.
Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende engagiert und verständnisvoll – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Als Jugendstrafverteidiger in Berlin-Charlottenburg biete ich Ihnen eine klare Einschätzung, individuelle Strategien und kompetente Unterstützung.
Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Strafrecht Berlin
Jugendliche und Heranwachsende machen Fehler – manchmal mit rechtlichen Folgen.
Das Jugendstrafrecht zielt auf Erziehung statt Bestrafung, kann aber je nach Tat auch spürbare Sanktionen vorsehen.
Gerade in Berlin, wo Jugendkriminalität im Fokus steht, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin entscheidend.
Als Strafverteidiger für Jugendliche und Heranwachsende setze ich mich dafür ein, die Folgen gering zu halten und Perspektiven zu sichern – diskret, klar und lösungsorientiert.
Jugendstrafverfahren sind für Betroffene und ihre Familien eine enorme Belastung. Schon eine Vorladung kann große Unsicherheit auslösen. Damit es nicht zu schwerwiegenden Folgen für Schule, Ausbildung oder Zukunftsperspektiven kommt, ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend.
Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm begleite ich Jugendliche und Eltern durch alle Verfahrensabschnitte – von der ersten Anhörung bis zur Hauptverhandlung – und entwickle individuelle Lösungen, die auf Erziehung und Wiedereingliederung ausgerichtet sind.
Kontaktieren Sie mich jetzt für eine persönliche Beratung – direkt in meiner Kanzlei am Ku’damm, telefonisch oder per Videokonferenz.
Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) unterscheidet zwischen:
Jugendliche (14–17 Jahre): Verfahren laufen immer nach dem Jugendstrafrecht.
Heranwachsende (18–20 Jahre): Das Gericht entscheidet, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Das Ziel sind erzieherische Maßnahmen. Dennoch können Sozialstunden, Arrest, Bewährungsstrafen oder sogar die Unterbringung in einer Einrichtung verhängt werden – mit erheblichen Folgen für Ausbildung, Job und Zukunft.
Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung: Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht, die von Auseinandersetzungen unter Gleichaltrigen bis hin zu ernsteren Gewaltdelikten reichen können.
Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung: Klassische Jugenddelikte, die oft aus Gruppendynamik oder Gelegenheit entstehen und schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Drogenbesitz und Drogenhandel (BtMG): Schon geringe Mengen an Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln führen in Berlin regelmäßig zu Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.
Cybermobbing, Beleidigung, Online-Delikte: Straftaten im Internet – von beleidigenden Posts bis zu Cybermobbing – werden im Jugendstrafrecht zunehmend verfolgt.
Beteiligung an Gruppen- oder Gewaltdelikten: Konflikte im Umfeld von Cliquen oder Jugendgruppen können strafrechtlich schwerer bewertet werden, insbesondere wenn Gewalt im Spiel ist.
Besonders in Berlin ist eine differenzierte rechtliche Einordnung wichtig. Ein erfahrener Strafverteidiger im Jugendstrafrecht Berlin kann frühzeitig eingreifen.
Gerade in jungen Jahren kann ein Strafverfahren lebenslange Folgen haben.
Ein Eintrag im Bundeszentralregister kann Bewerbungen, Ausbildungen oder Auslandsaufenthalte massiv erschweren.
Ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin hilft, rechtzeitig gegenzusteuern und Lösungen zu entwickeln, die die Zukunft nicht belasten.
Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden werden nach besonderen Regeln behandelt.
Ziel ist nicht nur Strafe, sondern auch Erziehung und Zukunftsperspektiven.
Ob Diebstahl, Körperverletzung, Drogen oder Internetdelikte – ich begleite junge Mandanten und deren Familien kompetent und einfühlsam.
Ich setze mich für eine faire Behandlung und möglichst milde Sanktionen ein.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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