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Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin Charlottenburg

Jugendliche und Heranwachsende machen Fehler – manchmal mit rechtlichen Folgen.
Das Jugendstrafrecht zielt auf Erziehung statt Bestrafung, kann aber je nach Tat auch spürbare Sanktionen vorsehen.
Gerade in Berlin, wo Jugendkriminalität im Fokus steht, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin entscheidend.

Als Strafverteidiger für Jugendliche und Heranwachsende setze ich mich dafür ein, die Folgen gering zu halten und Perspektiven zu sichern – diskret, klar und lösungsorientiert.

Wann greift das Jugendstrafrecht?

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) unterscheidet zwischen:

Jugendliche (14–17 Jahre): Verfahren laufen immer nach dem Jugendstrafrecht.

Heranwachsende (18–20 Jahre): Das Gericht entscheidet, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Das Ziel sind erzieherische Maßnahmen. Dennoch können Sozialstunden, Arrest, Bewährungsstrafen oder sogar die Unterbringung in einer Einrichtung verhängt werden – mit erheblichen Folgen für Ausbildung, Job und Zukunft.

Typische Straftaten im Jugendstrafrecht

Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung: Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht, die von Auseinandersetzungen unter Gleichaltrigen bis hin zu ernsteren Gewaltdelikten reichen können.

Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung: Klassische Jugenddelikte, die oft aus Gruppendynamik oder Gelegenheit entstehen und schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Drogenbesitz und Drogenhandel (BtMG): Schon geringe Mengen an Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln führen in Berlin regelmäßig zu Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.

Cybermobbing, Beleidigung, Online-Delikte: Straftaten im Internet – von beleidigenden Posts bis zu Cybermobbing – werden im Jugendstrafrecht zunehmend verfolgt.

Beteiligung an Gruppen- oder Gewaltdelikten: Konflikte im Umfeld von Cliquen oder Jugendgruppen können strafrechtlich schwerer bewertet werden, insbesondere wenn Gewalt im Spiel ist.

Besonders in Berlin ist eine differenzierte rechtliche Einordnung wichtig. Ein erfahrener Strafverteidiger im Jugendstrafrecht Berlin kann frühzeitig eingreifen.

Strafverfahren gegen Jugendliche – was tun?

Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine polizeiliche Vorladung zugestellt, sollten Eltern und Betroffene nicht ohne anwaltliche Beratung reagieren.

Mein Vorgehen als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin

  • Sofortige Kontaktaufnahme mit Polizei und Jugendgerichtshilfe
  • Akteneinsicht & Beweisprüfung
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie (z. B. Diversion, Verfahrenseinstellung, Auflagen)
  • Vertretung vor dem Jugendgericht oder im Strafbefehlsverfahren

Ziele meiner Verteidigung im Jugendstrafrecht

  • Vermeidung unnötiger Strafen und Eintragungen
  • Förderung erzieherischer Maßnahmen statt Strafvollzug
  • Schutz von Schule, Ausbildung und Beruf
  • Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, Schulen und Beratungsstellen

Warum anwaltliche Hilfe so wichtig ist

Gerade in jungen Jahren kann ein Strafverfahren lebenslange Folgen haben.
Ein Eintrag im Bundeszentralregister kann Bewerbungen, Ausbildungen oder Auslandsaufenthalte massiv erschweren.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin hilft, rechtzeitig gegenzusteuern und Lösungen zu entwickeln, die die Zukunft nicht belasten.

Jetzt Rechtsbeistand im Jugendstrafrecht sichern

Sie oder Ihr Kind haben eine Vorladung erhalten, ein Ermittlungsverfahren läuft oder es steht eine Hauptverhandlung an?

Kontaktieren Sie jetzt Ihren Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) – diskret, kompetent und verständnisvoll.

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