Zahlen Sie eine zuviel Miete? Ich prüfe für Sie, ob die Mietpreisbremse in Berlin oder der Berliner Mietspiegel eine Mietsenkung ermöglicht.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg setze ich Ihre Rechte konsequent durch – von der Abwehr überhöhter Mieten bis zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.
Sie erhalten eine fundierte Ersteinschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen und rechtssichere Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Mietrecht Berlin
In vielen Berliner Mietverhältnissen wird eine Miete verlangt, die deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch das muss nicht hingenommen werden. Die rechtliche Grundlage für eine mögliche Absenkung bildet die sogenannte Mietpreisbremse, ergänzt durch die Werte des Berliner Mietspiegels. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann die Miete auf das zulässige Maß angepasst werden – notfalls auch gerichtlich
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten bei Neuvermietungen über ein gesetzlich zulässiges Maß hinaus steigen. In Berlin spielt sie eine große Rolle – dennoch sind viele Mietverträge fehlerhaft oder unwirksam gestaltet.
Alles Wichtige zum Mietrecht erfahren Sie auf der Seite Mietrecht in Berlin. Mehr über unsere Kanzlei und weitere Rechtsgebiete finden Sie auf der Startseite der Kanzlei Salman.
Viele Mieter geben in Suchmaschinen „Mietminderung“ ein, wenn sie eigentlich wissen wollen, ob ihre Miete dauerhaft zu hoch ist. Juristisch ist jedoch zu unterscheiden:
Mietminderung: Betrifft Mängel der Wohnung (z. B. Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden). Die Miete darf für die Dauer des Mangels gekürzt werden.
Mietsenkung: Betrifft eine überhöhte Miete im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundlage sind die Mietpreisbremse und der Berliner Mietspiegel. Hier geht es nicht um Mängel, sondern um eine generelle Absenkung der Miethöhe.
Wenn Sie also glauben, dass Ihre Miete in Berlin über dem zulässigen Rahmen liegt, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Mietminderung wegen Mangel“, sondern um eine Mietsenkung nach Mietpreisbremse.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht prüfe ich für Sie beide Situationen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht zu viel Miete zahlen – weder bei Wohnungsmängeln noch bei überhöhter Ausgangsmiete.
Ob eine Mietsenkung rechtlich durchsetzbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Es kommt unter anderem auf die Art des Mietverhältnisses, den Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die bisherige Miethöhe an. Auch die Lage und Ausstattung der Wohnung spielen eine Rolle. Pauschale Aussagen lassen sich nicht treffen – entscheidend ist immer der Einzelfall.
Im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung kläre ich für Sie, ob die gesetzlich zulässige Miete überschritten wurde und ob eine Korrektur durchsetzbar ist. Dabei wird der Berliner Mietspiegel ebenso berücksichtigt wie die aktuellen mietrechtlichen Entwicklungen.
Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich bei der Wiedervermietung von Wohnraum in Berlin. Allerdings gibt es gesetzliche Ausnahmen – etwa bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen. Auch eine besonders hohe Vormiete kann in bestimmten Fällen eine höhere Miete rechtfertigen.
Ob und inwieweit solche Ausnahmen greifen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Mietverhältnisses ab. In vielen Fällen sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme gar nicht erfüllt oder vom Vermieter nicht ordnungsgemäß belegt worden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Miete rechtmäßig ist, sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Ein Anwalt für Mietrecht kann die Miethöhe prüfen, die Rüge korrekt formulieren und Ihre Ansprüche durchsetzen.
An diesem Punkt ist professionelle anwaltliche Unterstützung besonders wertvoll – damit Ihre Rechte nicht nur theoretisch bestehen, sondern auch praktisch durchgesetzt werden.
Viele Mieter in Berlin zahlen eine überhöhte Miete, ohne ihre Rechte zu kennen.
Mit der Mietpreisbremse und dem Berliner Mietspiegel gibt es jedoch klare gesetzliche Grundlagen, um eine Mietsenkung oder sogar eine Rückforderung durchzusetzen.
Als erfahrener Rechtsanwalt begleite ich Sie dabei Schritt für Schritt.
Ich prüfe für Sie diskret und fundiert, ob Ihre Miete rechtswidrig überhöht ist und ob eine Mietsenkung nach Mietpreisbremse oder Berliner Mietspiegel durchgesetzt werden kann.
Im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung analysiere ich Ihre Unterlagen und informiere Sie über Ihre Optionen – klar, verständlich und ohne Verpflichtung.
Sollte sich ein Vorgehen gegen den Vermieter anbieten, begleite ich Sie bei der außergerichtlichen und – falls erforderlich – auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Damit Sie einen Überblick haben, biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Viele Mieter in Berlin zahlen zu viel Miete.
Dank der Mietpreisbremse und des Berliner Mietspiegels können überhöhte Mieten erfolgreich gesenkt werden.
Ich prüfe Ihre Miete auf Rechtmäßigkeit, setze Mietsenkungen durch und wehre unberechtigte Forderungen des Vermieters ab.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im Mietrecht in Berlin-Charlottenburg.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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