Anwalt für Unfallschäden in Berlin-Charlottenburg (Kurfürstendamm)
Nach einem Verkehrsunfall stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Unfallschaden zuverlässig zur Seite und übernehme die vollständige Regulierung – schnell, transparent und rechtssicher.
Ob es um Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Auseinandersetzungen mit der Versicherung geht: Am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg erhalten Sie kompetente Unterstützung und klare Handlungsempfehlungen von Ihrem Unfallanwalt in Berlin.
Jetzt Beratung sichern
Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Verkehrsrecht Berlin
Von Gutachten bis Entschädigung – rechtliche Hilfe nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall reißt Betroffene abrupt aus dem Alltag – plötzlich stehen rechtliche, technische und organisatorische Fragen im Raum: Wer trägt die Schuld am Verkehrsunfall? Wer ersetzt den Unfallschaden in Berlin? Muss ich mir ein Mitverschulden anrechnen lassen? Und was tun, wenn die gegnerische Versicherung Reparaturkosten kürzt, den Mietwagen nicht zahlt oder die Regulierung verzögert? Viele Betroffene suchen in dieser Situation nach einem Anwalt für Unfallschäden in Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm, der die vollständige Schadensabwicklung übernimmt und für eine faire Entschädigung sorgt.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Unfallschäden in Berlin-Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm, übernehme ich für Sie die komplette Schadensregulierung. Dabei profitieren Sie nicht nur von meiner juristischen Kompetenz, sondern auch von einem eingespielten Netzwerk aus unabhängigen Kfz-Gutachtern, Partnerwerkstätten und Autovermietungen in Berlin. So werden alle erforderlichen Schritte – vom Gutachten über die Reparatur bis hin zur Ersatzmobilität – für Sie nahtlos und ohne zusätzlichen Aufwand koordiniert.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre Beratung bei Ihrem Anwalt für Unfallschäden in Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm.
Nach einem Unfall ist schnelle und professionelle Unterstützung entscheidend. Versicherungen versuchen oft, Kosten zu kürzen oder die Regulierung hinauszuzögern. Mit anwaltlicher Hilfe sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden finanzielle Nachteile.
Als Rechtsanwalt für Unfallschäden in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm übernehme ich die gesamte Kommunikation mit Versicherungen, Gutachtern und Werkstätten – damit Sie Ihre Entschädigung vollständig und zeitnah erhalten.
Ich prüfe Haftung und eventuelles Mitverschulden, kontrolliere Gutachten auf Plausibilität (Audatex/DAT) und sichere durch Reparaturbestätigung und Fristenkontrolle eine vollständige Regulierung
Kontaktieren Sie mich jetzt für eine persönliche Beratung – telefonisch, per E-Mail oder direkt in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm.
Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Verkehrsrecht finden Sie auf der Seite Verkehrsrecht in Berlin. Alle Informationen rund um die Kanzlei Salman haben wir für Sie zusammengefasst.
Typische Konfliktfelder bei der Unfallregulierung
Im Folgenden erläutere ich die zentralen Punkte – von der Haftungsfrage über gekürzte Gutachter- und Reparaturkosten bis hin zu Mietwagenansprüchen und Personenschäden – und setze mich dafür ein, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen können.
Haftung und Mithaftung
Versicherer bestreiten häufig die Alleinschuld – schon geringes Mitverschulden senkt die Quote.
Ich prüfe Beweise, Unfallskizzen und Zeugenaussagen, bewerte das Mitverschulden rechtlich
und setze eine faire Haftungsverteilung durch. Dabei werden auch Verjährungsfristen, Verzug
und mögliche Verzugszinsen berücksichtigt.
Gekürzte Reparatur- und Sachverständigenkosten
Kürzungen bei Reparatur, Gutachterhonorar, Wertminderung oder Nutzungsausfall sind typisch.
Ich arbeite mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen und nutze Prüfberichte (Audatex/DAT), um die
vollständige Erstattung aller Schadenspositionen durchzusetzen. Auch UPE-Aufschläge, Verbringungskosten,
Stundenverrechnungssätze und die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis werden dabei geprüft.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Streit gibt es oft um Anspruch, Dauer und Fahrzeugklasse. Die Berechnung richtet sich nach der
Schwacke-Liste oder Fraunhofer-Tabelle; Eigenersparnisse und Unfallersatztarife werden sorgfältig geprüft.
Ich argumentiere gegen unberechtigte Kürzungen und setze Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
konsequent nach aktueller Rechtsprechung durch.
Personenschäden und Schmerzensgeld
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten werden häufig reduziert – der
Haushaltsführungsschaden wird oft übersehen. Ich mache sämtliche Ansprüche, einschließlich
Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten und Dauerschäden, vollständig und rechtssicher geltend,
unter Einbeziehung anerkannter Schmerzensgeldtabellen.
Totalschaden und Wiederbeschaffungswert
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
In diesem Fall ersetze ich den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).
Bei besonderem Interesse an der Erhaltung des Fahrzeugs kann bis zur 130-Prozent-Grenze repariert werden.
Restwertangebote aus Restwertbörsen prüfe ich auf regionale Zumutbarkeit und Realitätsnähe.
Warum frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidend ist
Die ersten Schritte nach einem Verkehrsunfall sind entscheidend für eine erfolgreiche Schadensregulierung.
Schon kleine Fehler bei der Unfallmeldung, unüberlegte Aussagen gegenüber der Versicherung oder die falsche Wahl des Kfz-Gutachters
können langfristige finanzielle Nachteile verursachen.
Wer unmittelbar nach dem Verkehrsunfall anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, sichert die Beweise,
wahrt Fristen und verbessert die Chancen auf eine vollständige Regulierung ohne Kürzungen.
Als Anwalt für Unfallregulierung in Berlin-Charlottenburg übernehme ich die Kommunikation mit Versicherern, Gutachtern und Werkstätten
und prüfe alle Schadenspositionen – von Reparaturkosten bis Schmerzensgeld.
So vermeiden Sie typische Stolperfallen bei Haftung, Gutachterkosten oder Verjährung.
- ✔ Persönliche Betreuung und schnelle Reaktion
- ✔ Vollständige Durchsetzung sämtlicher Schadenspositionen
- ✔ Abwehr unberechtigter Kürzungen durch die Versicherung
- ✔ Zusammenarbeit mit unabhängigen Kfz-Gutachtern in Berlin
- ✔ Erfahrung, Klarheit und transparente Kommunikation
Anwaltskosten nach Unfall: Rechte & Erstattung
-
Wer zahlt den Anwalt nach einem Verkehrsunfall? Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die erforderlichen Rechtsanwaltskosten regelmäßig von der
Haftpflichtversicherung der Gegenseite erstattet. Das gilt insbesondere für die außergerichtliche Schadensregulierung
(z. B. Reparaturkosten, Gutachterhonorar, Mietwagen/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder Wertminderung).
-
Quotelung bei Mithaftung: Steht eine (Mit-)Haftung im Raum, werden Anwalts- und Sachkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet.
Auch bei Teilregulierung oder Vergleichsvereinbarung wird die Kostenquote anteilig angepasst.
-
Rechtsschutzversicherung: Besteht eine Unfall- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernehme ich für Sie die
Deckungsanfrage und die komplette Abrechnung mit der Versicherung – einschließlich Prüfung von Selbstbeteiligung und Abfindungsklauseln.
-
Verzug & vorgerichtliche Kosten: Wird die Regulierung durch die Versicherung verzögert, können
Verzugszinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten geltend gemacht werden. Diese werden ebenfalls regelmäßig erstattet.
-
Transparenz & Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Sie erhalten vor Mandatsbeginn eine klare Einschätzung zu Kosten, Erstattungsmöglichkeiten und etwaigen Selbstbeteiligungen.
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
So läuft die Regulierung ab
-
Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern den Unfallhergang und übermitteln erste Unterlagen.
Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung nach Ihrem Verkehrsunfall – mit klarer Einschätzung
zu Erfolgsaussichten, Haftung und möglicher Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung.
So gewinnen Sie sofort rechtliche Klarheit.
-
Haftungsprüfung & Beratung: Ich prüfe die Haftungsfrage unter Berücksichtigung von Beweismitteln,
Zeugenaussagen, Polizeiberichten und Gutachten. Sie erhalten eine transparente Einschätzung, welche Ansprüche
(z. B. Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung) realistisch durchsetzbar sind.
So vermeiden Sie Fehler bei der Direktregulierung mit der Versicherung.
-
Kommunikationsübernahme: Als Ihr Anwalt für Unfallschäden in Berlin-Charlottenburg übernehme ich die gesamte
Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Gutachtern, Werkstätten und – falls erforderlich –
Ihrer eigenen Kaskoversicherung. Ich kümmere mich um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und
prüfe sämtliche Fristen, Abtretungserklärungen und Vergleichsangebote.
-
Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Alle berechtigten Forderungen – von Reparaturkosten über
Nutzungsausfall bis hin zu Schmerzensgeld und Verdienstausfall – werden
konsequent geltend gemacht, außergerichtlich oder, falls nötig, vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin.
Ziel ist es, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten, der Ihnen rechtlich zusteht, einschließlich Zinsen
und vorgerichtlicher Anwaltskosten.
Verlassen Sie sich nicht auf das Wohlwollen der Versicherung. Mit anwaltlicher Unterstützung vermeiden Sie Verzögerungen,
typische Kürzungen bei Reparaturkosten oder Mietwagen und sichern eine vollständige und zügige Regulierung Ihres
Unfallschadens. Ich kenne die Regulierungspraxis der Versicherer und vertrete Sie konsequent –
von der Beweissicherung bis zur vollständigen Auszahlung.
FAQ – Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall
1. Wer zahlt die Reparaturkosten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Reparaturkosten.
Sie können auf Gutachtenbasis abrechnen (fiktive Abrechnung) oder die Reparatur durchführen lassen.
Bei Teilschuld erfolgt die Erstattung anteilig. Eine Werkstattbindung besteht nicht – Sie wählen den Betrieb frei.
2. Wer haftet nach einem Verkehrsunfall – und was bedeutet Mithaftung?
Die Haftung ergibt sich aus dem Verschuldensanteil und der Gefährdungshaftung (§ 7 StVG).
Bereits geringes Mitverschulden kann zur Quotelung führen (§ 17 StVG).
Ich prüfe Beweise, Unfallskizzen und Gutachten, um eine faire Haftungsverteilung zu erreichen.
3. Was tun, wenn die Versicherung die Reparaturkosten kürzt?
Versicherungen kürzen häufig Reparaturkosten, Gutachterhonorare oder die Wertminderung.
Nach der BGH-Rechtsprechung trägt der Schädiger grundsätzlich das Werkstattrisiko – unberechtigte Kürzungen müssen Sie nicht hinnehmen.
Ich setze die vollständige Erstattung aller berechtigten Schadenspositionen durch.
4. Habe ich Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ja. Während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung steht Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Die Höhe richtet sich nach der Nutzungsausfalltabelle Sanden/Danner/Küppersbusch.
Ich prüfe Dauer, Fahrzeugklasse und Anspruch auf volle Kostenerstattung.
5. Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Die Versicherung ersetzt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Bei der sogenannten 130%-Regel ist eine Reparatur zulässig, wenn die Kosten maximal 30 % höher liegen und das Fahrzeug weitergenutzt wird.
6. Welche Ansprüche bestehen bei Personenschäden und Schmerzensgeld?
Nach einem Unfall können Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden.
Grundlage sind ärztliche Atteste, Gutachten und die Schmerzensgeldtabellen (z. B. BGH oder ADAC).
Ich sorge für die vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
7. Wer trägt Gutachter- und Anwaltskosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sowohl die Gutachterkosten als auch die Anwaltskosten.
Grundlage ist § 249 BGB (Erforderlichkeitsgrundsatz).
Ich übernehme auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
8. Bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Ja. Bei Körperverletzungen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Verletzung, Heilverlauf, Folgeschäden und den aktuellen Schmerzensgeldtabellen.
Ich sorge für die Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung.
9. Muss ich die Werkstatt der Versicherung nutzen?
Nein. Sie haben das freie Wahlrecht der Werkstatt (§ 249 BGB).
Sie können Ihr Fahrzeug in einer Marken- oder Wunschwerkstatt reparieren lassen oder auf Gutachtenbasis abrechnen.
Eine Pflicht zur Partnerwerkstatt besteht nicht – auch nicht bei Direktregulierung.
10. Wer zahlt Abschlepp- und Standkosten nach einem Unfall?
Wird Ihr Fahrzeug nach dem Unfall abgeschleppt oder gesichert abgestellt, gehören diese Positionen zum
erstattungsfähigen Unfallschaden. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die
gegnerische Haftpflichtversicherung die Abschleppkosten, Bergungskosten
und gegebenenfalls Standgebühren übernehmen – sofern sie verhältnismäßig sind.
Ich prüfe die Rechnung des Abschleppdienstes und setze Ihre Ansprüche bei der Versicherung durch.
Haben Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Kontaktieren Sie mich
für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Kontakt – Anwalt für Unfallschäden in Berlin-Charlottenburg (Kurfürstendamm)
Unfall gehabt? Ich helfe Ihnen schnell und zuverlässig bei der kompletten Schadensregulierung.
Egal ob Reparaturkosten, Wertminderung oder Schmerzensgeld – ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
Sie schildern kurz den Unfall – ich prüfe innerhalb von 24 Stunden und übernehme die Kommunikation mit Versicherung und Gegner.
So sparen Sie Zeit, Nerven und sichern Ihre Rechte.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Jetzt Unfallschaden melden
Kanzlei Salman · Kurfürstendamm 216 · 10719 Berlin-Charlottenburg · Verkehrsrecht Berlin