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Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin-Charlottenburg

Ob Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln – ich verteidige Sie im Betäubungsmittelstrafrecht konsequent, erfahren und diskret.
Als Strafverteidiger für Drogenstrafrecht in Berlin-Charlottenburg erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung, wirksame Verteidigungsstrategien und engagierte Unterstützung in allen Phasen des Strafverfahrens.

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Individuelle Verteidigungsstrategie bei BtM-Ermittlungen

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) zählt zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Wer in Berlin wegen BtM-Straftaten wie Besitz, Handel oder Einfuhr von Drogen ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, braucht sofort rechtliche Unterstützung. Als Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) verteidige ich Sie diskret, entschlossen und kompetent.

Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen, Festnahmen und Beschlagnahmen und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder Strafen deutlich abzumildern.

Vorwürfe nach dem BtMG – vom Besitz bis zum Handeltreiben – können schwerwiegende Konsequenzen haben. Sie reichen von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu Führerscheinentzug oder Hausdurchsuchungen.


Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.


Typische Delikte im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

  • Besitz von Betäubungsmitteln
  • Handel, Einfuhr oder Abgabe von Drogen
  • Anbau oder Herstellung von Cannabis
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Verstöße gegen ärztliche Verschreibungsregeln
  • Beteiligung an bandenmäßigen Strukturen

Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitz oder Drogenhandel in Berlin

Ermittlungsverfahren beginnen oft mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Vorladung. Schon jetzt ist anwaltlicher Rat entscheidend. Ein Strafverteidiger für Drogen in Berlin kann frühzeitig eine Einstellung des Verfahrens erreichen – insbesondere bei Ersttätern oder geringen Mengen.


Häufige Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht


Welche Drogen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?

Das BtMG erfasst illegale Drogen wie Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamine oder Ecstasy, aber auch bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente bei Missbrauch.

Ist schon der Besitz kleinster Mengen strafbar?

Ja, auch kleinste Mengen sind grundsätzlich strafbar. In Berlin kann die Staatsanwaltschaft Verfahren bei geringen Mengen Cannabis einstellen, eine Garantie gibt es jedoch nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Handeltreiben?

Besitz meint das Aufbewahren oder Mitführen. Handeltreiben liegt bereits vor, wenn Betäubungsmittel verkauft, weitergegeben oder eine Gewinnabsicht verfolgt wird – oft mit deutlich höheren Strafen.

Welche Strafen drohen im Betäubungsmittelstrafrecht?

Die Bandbreite reicht von Geldstrafen und Bewährungsstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Maßgeblich sind die Menge, die Art der Droge und die konkrete Tat (z. B. Eigenbedarf, Handel, Einfuhr).

Kann eine Hausdurchsuchung bei Drogendelikten angeordnet werden?

Ja, schon bei Verdacht auf Besitz oder Handel können Ermittlungsrichter eine Durchsuchung von Wohnung, Auto oder Geschäftsräumen anordnen. Wichtig: Keine Angaben machen und sofort einen Anwalt kontaktieren.

Wann sollte ich im Betäubungsmittelverfahren einen Anwalt einschalten?

Unbedingt sofort – schon bei einer polizeilichen Vorladung oder Hausdurchsuchung. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, Fehler in der Beweisführung aufdecken und oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Warum ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht entscheidend ist

Im Drogenstrafrecht entscheiden Details wie Substanz, Menge und Vorstrafen über das Strafmaß. Ein erfahrener Rechtsanwalt für BtM-Straftaten in Berlin sorgt dafür, dass belastende Aussagen vermieden und Verteidigungschancen voll ausgeschöpft werden.

Strafverteidiger für Drogenstrafrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm)

Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm bin ich kurzfristig erreichbar und vertrete Sie regelmäßig vor der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten.


Verteidigungsstrategien bei BtM-Straftaten

  • Zweifel an Besitz- oder Handelsabsicht
  • Aufdeckung rechtswidriger Durchsuchungen
  • Einstellung nach § 31a BtMG (Geringfügigkeit)
  • Zusammenarbeit mit Drogenberatungsstellen oder Therapiebereitschaft

Kontakt – Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht
in Berlin

Vorwürfe im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts sind ernst und können schwerwiegende Folgen haben.
Ob Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau von Drogen – ich verteidige Sie mit Erfahrung und Konsequenz.

Schweigen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung begleite ich Sie professionell und diskret.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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