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Kündigung Mietvertrag Berlin
– Anwalt für Wohnung & Gewerbe

Die Kündigung eines Mietvertrags in Berlin ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob es um eine Wohnungskündigung oder die Kündigung eines Gewerbemietvertrags geht – ein bloßer Wunsch des Vermieters reicht nicht aus. Das Gesetz unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. In beiden Fällen muss ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegen.

Gerade in Berlin, wo Wohn- und Gewerberaum knapp und teuer ist, prüfen Gerichte Kündigungen besonders streng. Mieter sollten jede Kündigung sorgfältig rechtlich kontrollieren lassen, um Fehler des Vermieters aufzudecken. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann frühzeitig einschätzen, ob ein Widerspruch oder andere Gegenmaßnahmen Erfolg versprechen.

Ordentliche Kündigung – Wohnungsmietvertrag

Bei Wohnraummietverträgen gelten strenge Schutzvorschriften zugunsten der Mieter. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nur möglich, wenn ein anerkannter Grund besteht, zum Beispiel:

  • Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter oder enge Angehörige benötigen die Wohnung selbst.
  • Verwertungskündigung: Die Immobilie soll neu genutzt, umgebaut oder abgerissen werden.
  • Störungen oder Vertragsverletzungen: z. B. wiederholte Ruhestörungen.
  • Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt drei, sechs oder neun Monate. In Berlin legen die Gerichte an Kündigungen besonders strenge Maßstäbe an – Mieter haben daher gute Chancen, sich zu wehren.

Soziale Härtefallregelung (§ 574 BGB)

Auch wenn eine Kündigung formal wirksam ist, können Mieter mit einem Widerspruch Erfolg haben, wenn ein Härtefall vorliegt – etwa bei:

  • hohem Alter oder schwerer Krankheit,
  • Familien mit kleinen Kindern,
  • fehlendem Ersatzwohnraum in zumutbarer Entfernung.
  • In Berlin erkennen Gerichte Härtefälle überdurchschnittlich oft an. Wichtig: Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht erfolgen

Fristlose Kündigung – bei schweren Pflichtverletzungen

Eine fristlose Kündigung setzt besonders schwerwiegende Gründe voraus, z. B.:

  • erheblicher Zahlungsverzug,
  • schwere Pflichtverletzungen (Beleidigungen, Bedrohungen, massive Schäden),
  • unerlaubte Untervermietung trotz Abmahnung.
  • In vielen Fällen muss der Vermieter zuvor abmahnen.

Abwendungsmöglichkeiten für Mieter

Wird das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, kann der Mieter die Kündigung abwenden, indem er innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die gesamte rückständige Miete samt Zinsen und Kosten zahlt. Die Möglichkeit dieser sogenannten Schonfristzahlung besteht jedoch nicht unbegrenzt: Wer in der Vergangenheit bereits eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs abwenden musste, kann sich innerhalb von zwei Jahren nicht erneut darauf berufen.

Eine ordentliche Kündigung bleibt auch dann bestehen, wenn der Mieter die ausstehenden Beträge nachträglich begleicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht durch Zahlung abgewendet werden kann – selbst wenn sie zusätzlich zu einer fristlosen Kündigung ausgesprochen wurde. Das bedeutet, dass ein Mieter zwar die fristlose Kündigung durch Nachzahlung verhindern kann, die Wohnung aber dennoch aufgrund der ordentlichen Kündigung verliert.

Kündigung von Gewerbemietverträgen in Berlin

Im Gewerbemietrecht gelten andere Regeln als bei Wohnungen:

  • Weniger Kündigungsschutz: Gewerbemieter genießen nicht denselben Schutz wie Wohnraummieter.
  • Fristen: Ohne Sonderregelung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist sechs Monate zum Quartalsende (§ 580a BGB).
  • Befristete Verträge: Enden automatisch mit Zeitablauf, eine ordentliche Kündigung ist in der Regel ausgeschlossen.
  • Außerordentliche Kündigung: Möglich bei Pflichtverletzungen, z. B. Zahlungsverzug oder unzulässiger Nutzungsänderung.
  • Gerade in Berlin, wo Gewerbeflächen knapp und teuer sind, ist die rechtssichere Prüfung von Verträgen und Kündigungen besonders wichtig.

Handlungsmöglichkeiten für Mieter

Wer eine Kündigung des Mietvertrags in Berlin erhält, sollte schnell handeln:

● Kündigung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
● Fristen und Form kontrollieren.
● Widerspruch einlegen, wenn Härtefälle vorliegen.
● Gespräche über Aufhebungsverträge oder Räumungsfristen führen.
● Frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

FAQ zur Kündigung Mietvertrag in Berlin

Kann mein Vermieter den Mietvertrag einfach kündigen?
Nein. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt.Ein bloßer Wunsch des Vermieters reicht nicht aus – weder bei Wohnungen noch bei Gewerbeflächen.
Welche Kündigungsfristen gelten in Berlin?
Bei Wohnungen betragen die Fristen je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate.Bei Gewerbemietverträgen gilt ohne besondere Vereinbarung eine Frist von 6 Monaten zum Quartalsende (§ 580a BGB).
Kann ich eine Kündigung durch Nachzahlung abwenden?
Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands kann durch Nachzahlung innerhalb von 2 Monaten aufgehoben werden.Eine ordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen – auch nach vollständiger Zahlung.
Was gilt als Härtefall nach § 574 BGB?
Ein Härtefall liegt vor, wenn der Auszug unzumutbar wäre – etwa wegen Krankheit, hohem Alter, kleinen Kindernoder fehlendem Ersatzwohnraum. In Berlin erkennen Gerichte Härtefälle vergleichsweise häufig an.
Gibt es Unterschiede zwischen Wohnungs- und Gewerbemietvertrag?
Ja. Während Mieter von Wohnungen besonderen Kündigungsschutz genießen,sind Gewerbemieter stärker an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden.Deshalb ist die Prüfung des Gewerbemietvertrags durch einen Anwalt besonders wichtig.
Was ist eine Verwertungskündigung?
Eine Verwertungskündigung liegt vor, wenn der Vermieter die Immobilie umfassend umbauen, abreißenoder anders wirtschaftlich nutzen will. Die Gerichte in Berlin prüfen diese Begründungen sehr streng.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Eine fristlose Kündigung kann erfolgen, wenn dem Vermieter ein Abwarten der Frist unzumutbar ist –z. B. bei erheblichem Zahlungsverzug, schweren Pflichtverletzungen oder unerlaubter Untervermietung.
Sollte ich nach einer Kündigung sofort einen Anwalt einschalten?
Ja. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht prüft die Kündigung, wahrt wichtige Fristen undzeigt mögliche Widersprüche auf. Besonders in Berlin sind die Erfolgsaussichten oft hoch,da Gerichte Kündigungen streng kontrollieren.

Ihr Anwalt für Mietvertragskündigung in Berlin

Unsere Kanzlei ist auf das Wohnungs- und Gewerbemietrecht spezialisiert. Wir prüfen Kündigungen, vertreten Sie gegenüber der Gegenseite und setzen Ihre Rechte vor Gericht durch. Ob ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung oder Eigenbedarfskündigung – wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Wohnung oder Gewerbefläche nicht unrechtmäßig verlieren.

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