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Rechtsanwalt bei Untersuchungshaft in Berlin Charlottenburg

Untersuchungshaft ist ein massiver Eingriff – hier zählt Schnelligkeit. Als Strafverteidiger für U-Haft in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) erreiche ich kurze Wege zu Berliner Ermittlungsbehörden und Gerichten und setze konsequent auf Haftprüfung, Haftbeschwerde und Haftverschonung.

Kanzleistandort Charlottenburg – Ku’damm

Kurze Wege zu Ermittlungsbehörden und Gerichten, schnelle Terminvergabe und unmittelbare Erreichbarkeit in Akutsituationen. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten im gesamten Stadtgebiet – u. a. Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Mitte, Prenzlauer Berg und Neukölln – regelmäßig auch vor der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten.

Was ist Untersuchungshaft – und wozu dient sie?

Untersuchungshaft (U-Haft) ist Freiheitsentzug vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Sie dient nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Strafverfahrens (z. B. Sicherstellung der Anwesenheit, Schutz von Beweismitteln, Vermeidung erneuter schwerer Taten). Für Betroffene bedeutet U-Haft dennoch eine drastische Belastung mit sozialen und psychischen Folgen.

Voraussetzungen & Rechtsgrundlagen (kompakt)

Haftvoraussetzung: dringender Tatverdacht plus mindestens ein Haftgrund

Haftgründe: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder Schwere der Tat

Verhältnismäßigkeit: U-Haft nur, wenn mildere Mittel nicht ausreichen (z. B. Auflagen)

Relevante Normen (Auszug): §§ 112 ff. StPO (Haftbefehl/Haftgründe), § 116 StPO (Haftverschonung), § 117 StPO (Haftprüfung), §§ 304 ff. StPO (Haftbeschwerde), § 51 StGB (Anrechnung), bei Jugendlichen § 72 JGG

Ablauf der U-Haft in Berlin – was passiert wann?

Festnahme & Vorführung: spätestens binnen 24 Stunden Entscheidung der/dieses Ermittlungsrichter:in über den Haftbefehl

Unterbringung in der JVA: Verlegung in eine Berliner Justizvollzugsanstalt

Verteidigung startet: umgehende Akteneinsicht, Prüfung der Haftgründe, Entwicklung einer Haftstrategie (z. B. Außervollzugsetzung mit Auflagen)

Wege aus der U-Haft

Haftprüfung (§ 117 StPO)
Gerichtliche Überprüfung, ob der Haftbefehl fortbestehen darf.Ansatzpunkt für Entlassung oder mildere Maßnahmen.
Haftbeschwerde (§§ 304 ff. StPO)
Überprüfung durch das übergeordnete Gericht – sinnvoll beizweifelhafter Begründung oder neuen entlastenden Umständen.
Haftverschonung / Außervollzugsetzung (§ 116 StPO)
Der Haftbefehl bleibt bestehen, die Haft wird gegen Auflagen ausgesetzt –z. B. Kaution, Meldeauflagen, Wohnsitznachweis,Abgabe von Reisedokumenten, Kontaktverbote.

Besondere Konstellationen

  • U-Haft ist keine Strafe – eine Vorverurteilung ist unzulässig.
  • Jugendliche/Heranwachsende: strengere Maßstäbe und Schutzvorschriften, U-Haft nur ausnahmsweise.
  • Anrechnung: Zeit in U-Haft wird auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet (§ 51 StGB).

Häufige Fragen zur Untersuchungshaft (FAQ)

Hinweis: Klicken oder tippen Sie auf die Fragen, um die Antworten auf- und zuzuklappen.

In Akutsituationen priorisiere ich Eilmaßnahmen: kurzfristige Rückmeldung,schnelle Akteneinsicht und Koordination von Terminen bei Gericht/StaA –regelmäßig u. a. beim Amtsgericht Tiergarten.
Vorführung zum/zur Ermittlungsrichter:in, Entscheidung über den Haftbefehl.Ich kümmere mich um Kontakt zur JVA, Akteneinsicht und die erstenEntlassungs-/Verschonungsargumente.
Haftprüfung: Überprüfung durch das Ausgangsgericht.
Haftbeschwerde: Kontrolle durch das übergeordnete Gericht.
Ich wähle die Option mit der besten Entlassungschance – abhängig von Aktenlage und Timing.
Gute Aussichten bei tragfähigen Auflagen: Kaution, Meldeauflagen, fester Wohnsitz,stabile soziale Bindungen, Arbeits-/Ausbildungsnachweise. Ich stelle ein stichhaltigesVerschonungspaket zusammen.
Keine Aussagen ohne anwaltliche Rücksprache veranlassen.
Daten sammeln (Aktenzeichen, JVA, Festnahmeort), Nachweise (Arbeits-/Mietvertrag, Familienbindung)bereitlegen, ggf. Kaution organisieren.
Ja. Die in U-Haft verbrachte Zeit wird gemäß § 51 StGB auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet.
Ja. U-Haft ist bei Jugendlichen/Heranwachsenden nur unter strengen Voraussetzungen zulässig;pädagogische Alternativen haben besonderes Gewicht.

So unterstütze ich Sie als Anwalt bei U-Haft in Berlin

  • Sofortmaßnahmen: Kontakt zur JVA und zum Gericht, Akteneinsicht, Eilverteidigung
  • Haftstrategie: tragfähiges Verschonungspaket (Kaution, feste soziale Bindungen, Arbeits-/Wohnsitznachweise)
  • Anträge & Termine: Vertretung bei Haftprüfung und Haftbeschwerde; strukturierte Begründungen mit Belegen
  • Kommunikation & Organisation: Abstimmung mit Familie/Arbeitgeber, ggf. Therapie- und Beratungsnachweise; klare, schnelle Rückmeldungen

Checkliste für Angehörige (erste 24–48 Stunden)

  • Keine Aussagen ohne anwaltliche Rücksprache veranlassen
  • Daten bereithalten: Name, Geburtsdatum, (falls bekannt) Aktenzeichen, Festnahmeort, JVA
  • Nachweise sammeln: Arbeits-/Mietvertrag, Familien-/Betreuungsnachweise – wichtig für Haftverschonung
  • Finanzierung klären: Möglichkeiten einer Kaution prüfen (wer kann leisten, welche Summe ist realistisch?)

Jetzt anwaltliche Hilfe bei U-Haft in Berlin-Charlottenburg sichern

Es liegt ein Haftbefehl vor, eine Vorführung steht an oder ein Angehöriger sitzt bereits in U-Haft? Kontaktieren Sie mich umgehend. Als Strafverteidiger am Ku’damm setze ich mich mit Nachdruck für Ihre Freilassung oder eine Haftverkürzung ein – diskret, erfahren, erreichbar.

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