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Rechtsanwalt bei Untersuchungshaft in Berlin-Charlottenburg

Untersuchungshaft ist eine massive Belastung für Betroffene und Angehörige.
Ich prüfe die Voraussetzungen der Haft, beantrage Haftprüfung oder Haftbeschwerde und setze mich entschlossen für Ihre Rechte ein.
Als Strafverteidiger für Untersuchungshaft in Berlin-Charlottenburg biete ich schnelle, diskrete und engagierte Unterstützung.

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Soforthilfe bei Untersuchungshaft – Haftprüfung, Haftbeschwerde & Haftverschonung

Untersuchungshaft ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit – hier zählt jede Stunde. Als Strafverteidiger am Ku’damm in Berlin-Charlottenburg biete ich schnelle und direkte Wege zu Ermittlungsbehörden und Gerichten. Ich setze konsequent auf Haftprüfung, Haftbeschwerde und Haftverschonung, um eine Entlassung aus der U-Haft zu erreichen.

Dank des Kanzleistandorts in Charlottenburg gewährleiste ich kurze Reaktionszeiten, schnelle Terminvergaben und unmittelbare Erreichbarkeit in Akutsituationen. Ich vertrete Mandanten im gesamten Berliner Stadtgebiet – unter anderem in Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Mitte, Prenzlauer Berg und Neukölln – regelmäßig auch vor der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten.

Die Anordnung von Untersuchungshaft gehört zu den einschneidendsten Maßnahmen im Strafverfahren. Sie trifft Betroffene oft unvorbereitet – mit erheblichen persönlichen, beruflichen und sozialen Folgen. In dieser Situation zählt jede Minute.

Als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm unterstütze ich Sie im Haftprüfungsverfahren, bei einer Haftbeschwerde oder bei Alternativen zur Untersuchungshaft. Mehr Informationen zu meinen Leistungen finden Sie auf der Startseite.


Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.


Was ist Untersuchungshaft – und wozu dient sie?

Untersuchungshaft (U-Haft) ist Freiheitsentzug vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Sie dient nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Strafverfahrens (z. B. Sicherstellung der Anwesenheit, Schutz von Beweismitteln, Vermeidung erneuter schwerer Taten). Für Betroffene bedeutet U-Haft dennoch eine drastische Belastung mit sozialen und psychischen Folgen.

Voraussetzungen & Rechtsgrundlagen (kompakt)

  • Haftvoraussetzung: dringender Tatverdacht plus mindestens ein Haftgrund
  • Haftgründe: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder Schwere der Tat
  • Verhältnismäßigkeit: U-Haft nur, wenn mildere Mittel nicht ausreichen (z. B. Auflagen)

Relevante Normen (Auszug): §§ 112 ff. StPO (Haftbefehl/Haftgründe), § 116 StPO (Haftverschonung), § 117 StPO (Haftprüfung), §§ 304 ff. StPO (Haftbeschwerde), § 51 StGB (Anrechnung), bei Jugendlichen § 72 JGG


Ablauf der U-Haft in Berlin – was passiert wann?

  • Festnahme & Vorführung: spätestens binnen 24 Stunden Entscheidung der/dieses Ermittlungsrichter:in über den Haftbefehl
  • Unterbringung in der JVA: Verlegung in eine Berliner Justizvollzugsanstalt
  • Verteidigung startet: umgehende Akteneinsicht, Prüfung der Haftgründe, Entwicklung einer Haftstrategie (z. B. Außervollzugsetzung mit Auflagen)

Wege aus der U-Haft

▸ Haftprüfung (§ 117 StPO)
Gerichtliche Überprüfung, ob der Haftbefehl fortbestehen darf. Ansatzpunkt für Entlassung oder mildere Maßnahmen.
▸ Haftbeschwerde (§§ 304 ff. StPO)
Überprüfung durch das übergeordnete Gericht – sinnvoll bei zweifelhafter Begründung oder neuen entlastenden Umständen.
▸ Haftverschonung / Außervollzugsetzung (§ 116 StPO)
Der Haftbefehl bleibt bestehen, die Haft wird gegen Auflagen ausgesetzt – z. B. Kaution, Meldeauflagen, Wohnsitznachweis, Abgabe von Reisedokumenten, Kontaktverbote.

Besondere Konstellationen

  • U-Haft ist keine Strafe – eine Vorverurteilung ist unzulässig.
  • Jugendliche/Heranwachsende: strengere Maßstäbe und Schutzvorschriften, U-Haft nur ausnahmsweise.
  • Anrechnung: Zeit in U-Haft wird auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet (§ 51 StGB).

Häufige Fragen zur Untersuchungshaft in Berlin


Wie schnell sind Sie in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) verfügbar?

In Akutsituationen priorisiere ich Eilmaßnahmen: kurzfristige Rückmeldung, schnelle Akteneinsicht und Koordination von Terminen bei Gericht/StaA – regelmäßig u. a. beim Amtsgericht Tiergarten.

Was passiert in den ersten 24 Stunden nach der Festnahme?

Vorführung zum/zur Ermittlungsrichter:in, Entscheidung über den Haftbefehl. Ich kümmere mich um Kontakt zur JVA, Akteneinsicht und die ersten Entlassungs-/Verschonungsargumente.

Unterschied: Haftprüfung (§ 117 StPO) oder Haftbeschwerde (§§ 304 ff. StPO)?

Haftprüfung: Überprüfung durch das Ausgangsgericht.
Haftbeschwerde: Kontrolle durch das übergeordnete Gericht.
Ich wähle die Option mit der besten Entlassungschance – abhängig von Aktenlage und Timing.

Welche Chancen gibt es auf Haftverschonung (Außervollzugsetzung)?

Gute Aussichten bei tragfähigen Auflagen: Kaution, Meldeauflagen, fester Wohnsitz, stabile soziale Bindungen, Arbeits-/Ausbildungsnachweise. Ich stelle ein stichhaltiges Verschonungspaket zusammen.

Was sollten Angehörige jetzt tun?

Keine Aussagen ohne anwaltliche Rücksprache veranlassen.
Daten sammeln (Aktenzeichen, JVA, Festnahmeort), Nachweise (Arbeits-/Mietvertrag, Familienbindung) bereitlegen, ggf. Kaution organisieren.

Wird U-Haft auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet?

Ja. Die in U-Haft verbrachte Zeit wird gemäß § 51 StGB auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet.

Gilt Besonderes bei Jugendlichen und Heranwachsenden?

Ja. U-Haft ist bei Jugendlichen/Heranwachsenden nur unter strengen Voraussetzungen zulässig; pädagogische Alternativen haben besonderes Gewicht.

Wie oft wird die Fortdauer der Untersuchungshaft überprüft?

Spätestens alle 6 Monate überprüft ein Gericht, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft noch vorliegen. Ich setze mich dafür ein, dass Entlassungsmöglichkeiten frühzeitig geltend gemacht werden.

Kann Untersuchungshaft durch elektronische Fußfessel ersetzt werden?

In bestimmten Fällen ja. Eine elektronische Fußfessel kann als milderes Mittel anstelle der U-Haft angeordnet werden. Ich prüfe, ob diese Option für Ihren Fall durchsetzbar ist.

So unterstütze ich Sie als Anwalt bei U-Haft in Berlin

  • Sofortmaßnahmen: Kontakt zur JVA und zum Gericht, Akteneinsicht, Eilverteidigung
  • Haftstrategie: tragfähiges Verschonungspaket (Kaution, feste soziale Bindungen, Arbeits-/Wohnsitznachweise)
  • Anträge & Termine: Vertretung bei Haftprüfung und Haftbeschwerde; strukturierte Begründungen mit Belegen
  • Kommunikation & Organisation: Abstimmung mit Familie/Arbeitgeber, ggf. Therapie- und Beratungsnachweise; klare, schnelle Rückmeldungen

Checkliste für Angehörige (erste 24–48 Stunden)

  • Keine Aussagen ohne anwaltliche Rücksprache veranlassen
  • Daten bereithalten: Name, Geburtsdatum, (falls bekannt) Aktenzeichen, Festnahmeort, JVA
  • Nachweise sammeln: Arbeits-/Mietvertrag, Familien-/Betreuungsnachweise – wichtig für Haftverschonung
  • Finanzierung klären: Möglichkeiten einer Kaution prüfen (wer kann leisten, welche Summe ist realistisch?)

Jetzt anwaltliche Hilfe bei U-Haft in Berlin Charlottenburg sichern

Untersuchungshaft ist für Betroffene und Angehörige eine extreme Belastung.
Schnelles Handeln ist entscheidend – ich beantrage Haftprüfung oder Haftbeschwerde und kämpfe für Ihre Freiheit.

Ich stehe Ihnen und Ihrer Familie sofort zur Seite, übernehme die Kommunikation mit Behörden und entwickle eine wirksame Verteidigungsstrategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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