Ob Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Unfallregulierung – als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht Berlin Charlottenburg vertrete ich Sie engagiert und praxisnah. Ich prüfe Messfehler bei Blitzern, die Frist für den Einspruch von 14 Tagen und mögliche Verjährungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei der Unfallregulierung setze ich Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Verfahren finden häufig vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin statt. Auch bei MPU, Fahrerermittlung oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erhalten Sie eine fundierte rechtliche Unterstützung.
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Im Verkehrsrecht treten häufig ähnliche Probleme auf – sei es die Unfallschadenregulierung, ein Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot, rechtliche Fragen zum Führerscheinentzug oder die Vorbereitung auf eine MPU. Häufig geht es um Punkte in Flensburg, Verjährungsfristen, fehlerhafte Messungen oder Fahrerermittlung. In all diesen Fällen erhalten Sie in Berlin-Charlottenburg eine schnelle und kompetente Unterstützung.
Auch im Verkehrsstrafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung – etwa bei Unfallflucht, Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe Beweise und Verfahrensfehler und entwickle eine zielführende Verteidigungsstrategie.
Als Anwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht – häufig vor dem Amtsgericht Tiergarten – damit Ihre Rechte und Ihre Fahrerlaubnis bestmöglich gewahrt bleiben.
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Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu. Neben den Reparaturkosten können auch Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend gemacht werden. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel sämtliche Kosten.
Ich prüfe die Haftungsquote und mögliche Mitverschuldensanteile, fordere die vollständige Schadensakte an und kläre, welche Schadenspositionen tatsächlich durchsetzbar sind – von der fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis bis zur 130-Prozent-Grenze beim wirtschaftlichen Totalschaden. Auch Restwert, Abschleppkosten, Gutachterhonorar, Reparaturbestätigung und Unkostenpauschale werden berücksichtigt.
In Berlin-Charlottenburg übernehme ich die vollständige Unfallregulierung, kommuniziere direkt mit der Versicherung und sorge dafür, dass keine Ansprüche verloren gehen. Sie erhalten eine klare Einschätzung zu realistischen Schadensersatzforderungen, Verjährungsfristen und dem weiteren Vorgehen.
Ich setze Ihre Ansprüche nach einem Unfall konsequent durch – kompetent, zügig und mit Erfahrung aus zahlreichen Unfallregulierungen in Berlin und Charlottenburg.
Ob Blitzer, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Auffahrunfall oder drohender Führerscheinentzug – im Verkehrsrecht zählt schnelle und fachkundige Unterstützung. Ich prüfe Ihren Fall zeitnah, kläre die rechtlichen Möglichkeiten und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen effektiv zu wahren.
Häufig geht es um Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß (umgangssprachlich: rote Ampel überfahren) oder Handy am Steuer. In diesen Fällen prüfe ich Messfehler, Toleranzen, Beschilderung und Beweisaufnahmen, um ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwenden.
Im Bußgeldverfahren kontrolliere ich die Rechtmäßigkeit des Bescheids, die Einhaltung der Einspruchsfrist von 14 Tagen sowie mögliche Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch Verjährung, Akteneinsicht und technische Messfehler – etwa mangelhafte Eichung, fehlende Lebensakte oder fehlerhafte Bedienung des Messgeräts – werden genau geprüft. Für Fahranfänger in der Probezeit können Verstöße besonders gravierende Folgen haben, etwa Probezeitverlängerung oder Aufbauseminar.
Viele Bußgeldbescheide entstehen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Ich überprüfe Messprotokolle, Zeugenaussagen und Verfahrensunterlagen auf formale und inhaltliche Fehler und beurteile, ob sich ein Einspruch lohnt. Auch Fahrverbote oder deren Umwandlung in eine höhere Geldbuße werden auf ihre Erfolgsaussichten hin geprüft.
Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – auch wenn er fehlerhaft ist. Lassen Sie den Bescheid daher frühzeitig prüfen und den Einspruch fristgerecht einlegen.
Der Einspruch muss formwirksam bei der Bußgeldstelle eingehen – schriftlich oder zur Niederschrift. Eine einfache E-Mail reicht meist nicht, sofern sie keine qualifizierte elektronische Signatur enthält. Form- oder Fristfehler machen den Einspruch unwirksam.
Gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und einem Rotlichtverstoß drohen Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Ich prüfe Messmethode, Eichung, Aufbau, Beschilderung und Protokolle und bewerte, ob sich ein Einspruch wirtschaftlich lohnt.
Ob sich ein Einspruch lohnt, ergibt sich aus der Akte und der Beweislage. Häufig finden sich Mess- oder Verfahrensfehler – etwa fehlerhafte Radarmessungen, fehlende oder mangelhafte Schulungsnachweise, unvollständige Akten oder unklare Beweisführungen. So lassen sich Fahrverbote oft abwenden oder Geldbußen reduzieren.
Ich übernehme die fristgerechte Einlegung des Einspruchs, beantrage Akteneinsicht, prüfe Messprotokolle und Verfahrensunterlagen und entwickle eine tragfähige Verteidigungsstrategie – mit umfangreicher Erfahrung aus Bußgeldverfahren in Berlin, insbesondere vor dem Amtsgericht Tiergarten.
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Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer muss nicht akzeptiert werden. Oft liegen Messfehler, Formfehler oder Verjährungsprobleme vor. Ich prüfe Ihren Fall individuell und lege bei Erfolgsaussicht fristgerecht Einspruch ein – damit Punkte, Fahrverbot oder hohe Geldbußen vermieden werden.
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Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine transparente Ersteinschätzung zu Chancen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten in Ihrem verkehrsrechtlichen Fall. Ob Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Verkehrsunfall mit Schadensregulierung oder Vorbereitung auf die MPU – Sie erfahren unmittelbar, welche Schritte rechtlich sinnvoll und erfolgversprechend sind. Die Einschätzung erfolgt persönlich durch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg.
Ich übernehme die fristgerechte Einspruchseinlegung, beantrage Akteneinsicht, prüfe Messprotokolle und Verfahrensunterlagen und entwickle eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Dank meiner Erfahrung aus zahlreichen Bußgeldverfahren in Berlin – insbesondere vor dem Amtsgericht Tiergarten – kann ich frühzeitig beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt und wie sich ein Fahrverbot vermeiden oder eine Geldbuße verringern lässt.
Ich übernehme für Sie die gesamte Kommunikation – von der Unfallregulierung mit Versicherungen bis zum Kontakt mit Polizei, Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaft. Auch die Verteidigung vor Gericht, insbesondere vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin, gehört dazu. So vermeiden Sie rechtliche Fehler, wahren Ihr Schweigerecht und sichern Ihre Ansprüche zuverlässig ab.
Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder Trunkenheit im Verkehr prüfe ich Beweise, Akten und Messprotokolle genau und übernehme die rechtliche Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden. Auch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis oder wiederholten Verkehrsverstößen setze ich mich dafür ein, eine Sperrfristverkürzung oder den Erhalt der Fahrerlaubnis zu erreichen.
Auf Wunsch übernehme ich außerdem die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und koordiniere den gesamten Schriftverkehr mit Behörden, Versicherern und Gerichten. So bleibt Ihr Fall rechtssicher, fristgerecht und strategisch klar geführt.
Ich übernehme die fristgerechte Einspruchseinlegung, beantrage Akteneinsicht, prüfe Messprotokolle und Verfahrensunterlagen und führe für Sie die gesamte Kommunikation – von der Unfallregulierung mit Versicherungen über den Schriftverkehr mit Polizei, Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaft bis hin zur Verteidigung vor Gericht, insbesondere vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin.
Langjährige Praxis im Verkehrsrecht mit Fokus auf Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug und Unfallregulierung in Berlin-Charlottenburg.
Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden mit klarer Einschätzung zu Einspruch, Verjährung und Erfolgsaussichten.
Engagierte Vertretung gegenüber Versicherung, Polizei, Bußgeldstelle und Gericht – inklusive Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kanzleisitz in Berlin-Charlottenburg am Kurfürstendamm. Regelmäßige Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten und enge Zusammenarbeit mit regionalen Behörden.
Viele Mandanten möchten vorab wissen, welche Kosten im Verkehrsrecht entstehen können. Die Erstberatung für Privatpersonen beträgt 149 € inklusive Mehrwertsteuer. Mit Rechtsschutzversicherung liegen die Kosten bei 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Im weiteren Verlauf erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung – transparent und vorab abgestimmt. Auf Wunsch übernehme ich die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um die Kostenübernahme für Bußgeldverfahren, Unfallregulierung oder Führerscheinangelegenheiten zu prüfen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Anwaltskosten. Das gilt auch für die Geltendmachung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen oder Schmerzensgeld. So erhalten Sie rechtliche Unterstützung, ohne selbst Kosten zu tragen.
In Bußgeld- oder Strafverfahren prüfe ich, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Wird das Verfahren eingestellt oder kommt es zu einem Freispruch, trägt in der Regel die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen. Bei geringem Einkommen kann zudem Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) beantragt werden. Der Beratungshilfeschein kann beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragt werden.
Alle Kostenfragen werden transparent, verständlich und vor Beginn der Tätigkeit besprochen. So wissen Sie genau, mit welchem Aufwand zu rechnen ist und welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.
Nach einem Verkehrsunfall zählen die Abschleppkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Abschleppen und gegebenenfalls die Bergung übernehmen.
Voraussetzung ist eine angemessene Beauftragung (keine überhöhten Preise, keine unnötig langen Transportwege). Ich prüfe die Abschlepprechnung und setze die Erstattung bei der Versicherung durch.
Bei Mitverschulden oder ungeklärter Haftung kann eine anteilige Kostenübernahme erfolgen. Ich kläre den Umfang der Erstattung und ob Sie gegebenenfalls in Vorleistung treten müssen.
Ob Bußgeldverfahren, Unfallregulierung, Fahrverbot oder drohender Führerscheinentzug – im Verkehrsrecht zählt jede Frist. Warten Sie nicht zu lange, denn Einspruchs- und Verjährungsfristen laufen häufig schon nach 14 Tagen ab. Die Kanzlei befindet sich zentral am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg – ideal erreichbar, wenn Sie einen erfahrenen Verkehrsanwalt in der Nähe suchen. Viele Verfahren werden vor dem Amtsgericht Tiergarten geführt, wo ich regelmäßig Mandanten vertrete.
Schweigen Sie gegenüber Polizei, Bußgeldstelle oder Versicherung – ich übernehme die gesamte Kommunikation und wahre Ihr Schweigerecht. Nach Ihrer Fallbeschreibung prüfe ich die Unterlagen innerhalb von 24 Stunden und entwickle eine gezielte Strategie, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Ob Unfall, Punkte in Flensburg, MPU oder Fahrverbot – Sie erhalten zeitnah eine verbindliche Ersteinschätzung.
Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts – bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß (rote Ampel überfahren), Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr, Handy am Steuer, Punkten in Flensburg und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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