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Pflichtverteidigung im Strafrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm)

In vielen Strafverfahren ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben.
Ich übernehme Ihre Verteidigung engagiert, kompetent und rechtssicher – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Als Pflichtverteidiger in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm biete ich Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung, klare Strategien und eine verlässliche Verteidigung.

Pflichtverteidigung anfordern

Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Strafrecht Berlin


Schnelle Beiordnung nach § 140 StPO – Ihr Wunschverteidiger am Ku’damm

In vielen Strafverfahren ist ein Verteidiger gesetzlich vorgeschrieben. Ich übernehme Ihre Pflichtverteidigung in Berlin – als Wunschverteidiger mit schneller Beiordnung nach § 140 StPO, gerade bei U-Haft, schweren Vorwürfen oder komplexer Beweislage.

Als Pflichtverteidiger am Ku’damm (Charlottenburg) sichere ich zügig Akteneinsicht, koordiniere die Beiordnung mit Gericht und Staatsanwaltschaft und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie. Kurze Wege zum Amtsgericht Tiergarten und zur Staatsanwaltschaft Berlin ermöglichen Eilhilfe, diskrete Kommunikation und konsequente Vertretung – ob Pflicht- oder Wahlmandat.

Wenn Sie oder ein Angehöriger dringend einen Pflichtverteidiger benötigen, zählt jede Stunde. Untersuchungshaft, umfangreiche Verfahren oder schwere Vorwürfe dulden keinen Aufschub. Wichtig ist, dass Sie selbst einen Verteidiger Ihres Vertrauens wählen, bevor das Gericht einen Anwalt bestimmt.

Als Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm sichere ich umgehend Akteneinsicht, kümmere mich um die schnelle Beiordnung und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. So behalten Sie auch in schwierigen Situationen die Kontrolle über Ihr Verfahren.

Kontaktieren Sie mich direkt – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in meiner Kanzlei am Ku’damm. Ich stehe Ihnen sofort zur Verfügung.


Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.


Was bedeutet „Pflichtverteidiger“ – und was nicht?

„Pflichtverteidiger“ heißt nicht „Anwalt vom Amt“ oder weniger Einsatz. Es bedeutet: gerichtliche Beiordnung und zunächst Kostenübernahme durch die Staatskasse. Sie können einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen; nur wenn Sie niemanden vorschlagen, bestimmt das Gericht.

Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht? (§ 140 StPO)

Schwere Straftaten mit drohender Freiheitsstrafe über 1 Jahr

Untersuchungshaft (Haftbefehl/Vollzug)

Sicherungsverfahren oder Unterbringung

Verhandlung vor LG/OLG

Jugendstrafrecht in bestimmten Konstellationen

Umfangreiche oder schwierige Beweislage/Sachlage

Auch bei körperlichen/psychischen Einschränkungen zur Gewährleistung effektiver Verteidigung


Auswahl des Pflichtverteidigers (Wunschverteidiger)

Sie dürfen vor Beiordnung Ihren Wunschverteidiger benennen. Voraussetzungen: kurzfristige Erreichbarkeit, Übernahmeerklärung des Anwalts, keine Hinderungsgründe (z. B. Terminkollision). Ich koordiniere die Beiordnung zügig mit Gericht/Staatsanwaltschaft – auch in U-Haft und Eilsituationen.

Kosten der Pflichtverteidigung

Zunächst trägt die Staatskasse die Kosten. Bei Verurteilung können diese als Verfahrenskosten auferlegt werden. Bei Freispruch entstehen Mandanten in der Regel keine Kosten.


Ihre Rechte – kurz & klar

✔ Freie Anwaltswahl vor Beiordnung (Wunschverteidiger benennen)

✔ Akteneinsicht durch den Verteidiger

✔ Anträge auf Haftprüfung/Haftverschonung in U-Haft

✔ Recht auf faires Verfahren und Schweigen – keine Aussagen ohne Rücksprache


Typische Fälle, in denen ich eingeschaltet werde

U-Haft/Haftbefehl: Beiordnung als Pflichtverteidiger, Haftprüfung/Haftverschonung

Durchsuchung/Beschlagnahme: Rechtmäßigkeitsprüfung, Rückgabeanträge

Jugendstrafrecht: Anwendung Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht, Diversion

Wirtschafts- & BtM-Verfahren: komplexe Akten, IT-Auswertungen, Gutachten

So läuft die Beiordnung praktisch ab

Kontakt (Telefon/E-Mail) – kurze Fallschilderung, Dringlichkeit klären

Wunschverteidiger benennen – ich erkläre die Übernahme gegenüber dem Gericht

Beiordnungsbeschluss – anschließende Verteidigung im gesamten Verfahren


Kontakt – Pflichtverteidigung in Berlin-Charlottenburg schnell, erfahren, durchsetzungsstark

In vielen Strafverfahren ist die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers gesetzlich vorgeschrieben.
Ich übernehme Ihre Verteidigung als Pflichtverteidiger – engagiert, erfahren und mit voller Einsatzbereitschaft.

Ob schwere Straftaten, Untersuchungshaft oder komplexe Verfahren – ich wahre Ihre Rechte und entwickle eine effektive Verteidigungsstrategie.
Vertrauen Sie auf kompetente Strafverteidigung in Charlottenburg am Ku’damm.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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