In vielen Strafverfahren ist ein Verteidiger gesetzlich vorgeschrieben. Ich übernehme Ihre Pflichtverteidigung in Berlin – als Wunschverteidiger mit schneller Beiordnung nach § 140 StPO, gerade bei U-Haft, schweren Vorwürfen oder komplexer Beweislage.
Als Pflichtverteidiger am Ku’damm (Charlottenburg) sichere ich zügig Akteneinsicht, koordiniere die Beiordnung mit Gericht und Staatsanwaltschaft und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie. Kurze Wege zum Amtsgericht Tiergarten und zur Staatsanwaltschaft Berlin ermöglichen Eilhilfe, diskrete Kommunikation und konsequente Vertretung – ob Pflicht- oder Wahlmandat.
„Pflichtverteidiger“ heißt nicht „Anwalt vom Amt“ oder weniger Einsatz. Es bedeutet: gerichtliche Beiordnung und zunächst Kostenübernahme durch die Staatskasse. Sie können einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen; nur wenn Sie niemanden vorschlagen, bestimmt das Gericht.
Schwere Straftaten mit drohender Freiheitsstrafe über 1 Jahr
Untersuchungshaft (Haftbefehl/Vollzug)
Sicherungsverfahren oder Unterbringung
Verhandlung vor LG/OLG
Jugendstrafrecht in bestimmten Konstellationen
Umfangreiche oder schwierige Beweislage/Sachlage
Auch bei körperlichen/psychischen Einschränkungen zur Gewährleistung effektiver Verteidigung
Sie dürfen vor Beiordnung Ihren Wunschverteidiger benennen. Voraussetzungen: kurzfristige Erreichbarkeit, Übernahmeerklärung des Anwalts, keine Hinderungsgründe (z. B. Terminkollision). Ich koordiniere die Beiordnung zügig mit Gericht/Staatsanwaltschaft – auch in U-Haft und Eilsituationen.
Zunächst trägt die Staatskasse die Kosten. Bei Verurteilung können diese als Verfahrenskosten auferlegt werden. Bei Freispruch oder Einstellung entstehen Mandanten in der Regel keine Kosten.
Freie Anwaltswahl vor Beiordnung (Wunschverteidiger benennen)
Akteneinsicht durch den Verteidiger
Anträge auf Haftprüfung/Haftverschonung in U-Haft
Recht auf faires Verfahren und Schweigen – keine Aussagen ohne Rücksprache
U-Haft/Haftbefehl: Beiordnung als Pflichtverteidiger, Haftprüfung/Haftverschonung
Durchsuchung/Beschlagnahme: Rechtmäßigkeitsprüfung, Rückgabeanträge
Jugendstrafrecht: Anwendung Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht, Diversion
Wirtschafts- & BtM-Verfahren: komplexe Akten, IT-Auswertungen, Gutachten
Kontakt (Telefon/E-Mail) – kurze Fallschilderung, Dringlichkeit klären
Wunschverteidiger benennen – ich erkläre die Übernahme gegenüber dem Gericht
Beiordnungsbeschluss – anschließende Verteidigung im gesamten Verfahren
Schnelle Erreichbarkeit am Ku’damm, kurze Wege zum Amtsgericht Tiergarten und zur Staatsanwaltschaft Berlin. Ich sichere Akteneinsicht, bewerte Risiken & Optionen und stelle Anträge, die wirklich weiterhelfen.
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft und Pflichtverteidigung naheliegt, benennen Sie mich als Wunschverteidiger. Ich vertrete Ihre Interessen – ob als Pflicht- oder Wahlmandat – diskret, klar, entschlossen.