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Pflichtverteidigung im Strafrecht in Berlin Charlottenburg (Ku’damm)

In vielen Strafverfahren ist ein Verteidiger gesetzlich vorgeschrieben. Ich übernehme Ihre Pflichtverteidigung in Berlin – als Wunschverteidiger mit schneller Beiordnung nach § 140 StPO, gerade bei U-Haft, schweren Vorwürfen oder komplexer Beweislage.

Als Pflichtverteidiger am Ku’damm (Charlottenburg) sichere ich zügig Akteneinsicht, koordiniere die Beiordnung mit Gericht und Staatsanwaltschaft und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie. Kurze Wege zum Amtsgericht Tiergarten und zur Staatsanwaltschaft Berlin ermöglichen Eilhilfe, diskrete Kommunikation und konsequente Vertretung – ob Pflicht- oder Wahlmandat.

Was bedeutet „Pflichtverteidiger“ – und was nicht?

„Pflichtverteidiger“ heißt nicht „Anwalt vom Amt“ oder weniger Einsatz. Es bedeutet: gerichtliche Beiordnung und zunächst Kostenübernahme durch die Staatskasse. Sie können einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen; nur wenn Sie niemanden vorschlagen, bestimmt das Gericht.

Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht? (§ 140 StPO)

Schwere Straftaten mit drohender Freiheitsstrafe über 1 Jahr

Untersuchungshaft (Haftbefehl/Vollzug)

Sicherungsverfahren oder Unterbringung

Verhandlung vor LG/OLG

Jugendstrafrecht in bestimmten Konstellationen

Umfangreiche oder schwierige Beweislage/Sachlage

Auch bei körperlichen/psychischen Einschränkungen zur Gewährleistung effektiver Verteidigung

Auswahl des Pflichtverteidigers (Wunschverteidiger)

Sie dürfen vor Beiordnung Ihren Wunschverteidiger benennen. Voraussetzungen: kurzfristige Erreichbarkeit, Übernahmeerklärung des Anwalts, keine Hinderungsgründe (z. B. Terminkollision). Ich koordiniere die Beiordnung zügig mit Gericht/Staatsanwaltschaft – auch in U-Haft und Eilsituationen.

Kosten der Pflichtverteidigung

Zunächst trägt die Staatskasse die Kosten. Bei Verurteilung können diese als Verfahrenskosten auferlegt werden. Bei Freispruch oder Einstellung entstehen Mandanten in der Regel keine Kosten.

hre Rechte – kurz & klar

Freie Anwaltswahl vor Beiordnung (Wunschverteidiger benennen)

Akteneinsicht durch den Verteidiger

Anträge auf Haftprüfung/Haftverschonung in U-Haft

Recht auf faires Verfahren und Schweigen – keine Aussagen ohne Rücksprache

Typische Fälle, in denen ich eingeschaltet werde

U-Haft/Haftbefehl: Beiordnung als Pflichtverteidiger, Haftprüfung/Haftverschonung

Durchsuchung/Beschlagnahme: Rechtmäßigkeitsprüfung, Rückgabeanträge

Jugendstrafrecht: Anwendung Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht, Diversion

Wirtschafts- & BtM-Verfahren: komplexe Akten, IT-Auswertungen, Gutachten

So läuft die Beiordnung praktisch ab

Kontakt (Telefon/E-Mail) – kurze Fallschilderung, Dringlichkeit klären

Wunschverteidiger benennen – ich erkläre die Übernahme gegenüber dem Gericht

Beiordnungsbeschluss – anschließende Verteidigung im gesamten Verfahren

Warum jetzt handeln – gerade in Berlin-Charlottenburg

Schnelle Erreichbarkeit am Ku’damm, kurze Wege zum Amtsgericht Tiergarten und zur Staatsanwaltschaft Berlin. Ich sichere Akteneinsicht, bewerte Risiken & Optionen und stelle Anträge, die wirklich weiterhelfen.

Pflichtverteidiger in Berlin-Charlottenburg – erfahren, engagiert, durchsetzungsstark

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft und Pflichtverteidigung naheliegt, benennen Sie mich als Wunschverteidiger. Ich vertrete Ihre Interessen – ob als Pflicht- oder Wahlmandat – diskret, klar, entschlossen.

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Wenn Sie mehr zu meinen Leistungen erfahren möchten oder eine konkrete Anfrage haben, dann schreiben Sie mir eine Nachricht.