Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefgreifender Eingriff in Ihre Privatsphäre – meist überraschend, oft frühmorgens. Dokumente, Datenträger oder persönliche Gegenstände werden mitgenommen, während der Vorwurf unklar bleibt. In dieser Ausnahmesituation sorge ich als Strafverteidiger für Hausdurchsuchungen in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) für schnelle Orientierung, sichere Schritte und die Wahrung Ihrer Rechte.
Rechtsgrundlagen: §§ 102 ff. StPO. Erforderlich sind in der Regel:
Anfangsverdacht einer Straftat
Richterlicher Durchsuchungsbeschluss (Ausnahme: „Gefahr im Verzug“)
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Die Ermittlungsbehörden müssen konkret benennen, wonach gesucht wird; „ins Blaue hinein“ ist unzulässig. In der Praxis erweisen sich Maßnahmen dennoch häufig als rechtsfehlerhaft – hier setze ich an.
Grundsätzlich nur beweisrelevante Gegenstände:
Datenträger, Computer, Smartphones
Verträge, Buchhaltungsunterlagen, Akten
Bargeld/Wertsachen (z. B. bei Geldwäscheverdacht)
Besonders geschützt sind u. a. Anwaltskorrespondenz, medizinische Unterlagen oder Tagebücher – hier kann ein Beschlagnahmeverbot greifen. Ich prüfe, was tatsächlich mitgenommen werden durfte.
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft klingelt unangekündigt, meist frühmorgens.
Ein richterlicher Beschluss wird vorgelegt – oder es wird „Gefahr im Verzug“ behauptet.
Es folgt die Durchsuchung von Wohnung, Geschäftsräumen oder Fahrzeugen.
Beweismittel werden beschlagnahmt, ein Sicherstellungsverzeichnis wird erstellt.
Die betroffene Person erhält meist keine Gelegenheit, sich umfassend zu äußern.
Ruhig bleiben, keine Widerworte
Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen
Keine Angaben zur Sache – erst nach anwaltlicher Rücksprache
Dokumentation verlangen, Namen der Beamt:innen notieren, Zeugen benennen
Frühzeitig anwaltliche Hilfe einholen (Eilberatung)
Keine „Kooperation“ über das gesetzlich Erforderliche hinaus
Keine PINs/Passwörter freiwillig herausgeben
Keine Gespräche mit Ermittlern ohne Rechtsbeistand
Lückenloses Protokoll aller sichergestellten Gegenstände
Gerichtliche Überprüfung unrechtmäßiger Beschlagnahmen (§ 98 Abs. 2 StPO)
Akteneinsicht über Ihren Anwalt
Sofortige Rückgabe ist in bestimmten Konstellationen durchsetzbar
Ich sichere schnell Akteneinsicht, prüfe Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, stelle Eilanträge (z. B. gegen Beschlagnahme), bereite Gegenstrategien vor und kläre mit Ihnen Kommunikation & Risiken (z. B. Arbeitsgeräte, Server, Geschäftsunterlagen).
Kurze Wege zu Staatsanwaltschaft Berlin und Amtsgericht Tiergarten, schnelle Terminvergabe und diskrete Betreuung für Mandate aus Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Mitte, Prenzlauer Berg, Neukölln.
Ob die Maßnahme bereits stattfand oder bevorsteht: Ich prüfe Beschluss & Ablauf, setze Rechte durch und kämpfe für die Rückgabe unrechtmäßig beschlagnahmter Gegenstände – schnell, diskret, entschlossen.
Kontakt für eine vertrauliche Ersteinschätzung – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.