030 / 915 339 01

Strafverteidiger bei Hausdurchsuchung & Beschlagnahme in Berlin-Charlottenburg

Eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre.
Ich berate und verteidige Sie sofort – prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, begleite Sie während des Verfahrens und setze Ihre Rechte konsequent durch.
Als Anwalt für Hausdurchsuchung in Berlin-Charlottenburg erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung, diskrete Beratung und engagierte Unterstützung.

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Hausdurchsuchung in Berlin: Was jetzt zu tun ist

Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefgreifender Eingriff in Ihre Privatsphäre – meist überraschend, oft frühmorgens. Dokumente, Datenträger oder persönliche Gegenstände werden mitgenommen, während der Vorwurf unklar bleibt. In dieser Ausnahmesituation sorge ich als Strafverteidiger für Hausdurchsuchungen in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) für schnelle Orientierung, sichere Schritte und die Wahrung Ihrer Rechte.

Eine Hausdurchsuchung ist immer eine Extremsituation. In diesen Momenten gilt: Ruhe bewahren, keine unüberlegten Aussagen machen und sofort anwaltliche Hilfe einschalten. Nur so können Beweise gesichert, rechtliche Fehler der Ermittlungsbehörden erkannt und Ihre Rechte wirksam verteidigt werden.

Als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm unterstütze ich Sie nach einer Hausdurchsuchung schnell und gezielt – mit Akteneinsicht, rechtlicher Prüfung der Maßnahmen und gegebenenfalls sofortigen Eilanträgen. Diskretion und konsequentes Handeln haben dabei oberste Priorität.

Kontaktieren Sie mich direkt für eine Erstberatung – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in meiner Kanzlei am Ku’damm.


Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.


Wann ist eine Hausdurchsuchung zulässig

Rechtsgrundlagen: §§ 102 ff. StPO. Erforderlich sind in der Regel:

  • Anfangsverdacht einer Straftat
  • Richterlicher Durchsuchungsbeschluss (Ausnahme: „Gefahr im Verzug“)
  • Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

Die Ermittlungsbehörden müssen konkret benennen, wonach gesucht wird; „ins Blaue hinein“ ist unzulässig. In der Praxis erweisen sich Maßnahmen dennoch häufig als rechtsfehlerhaft – hier setze ich an.


Was darf beschlagnahmt werden – und was nicht?

Grundsätzlich nur beweisrelevante Gegenstände:

  • Datenträger, Computer, Smartphones
  • Verträge, Buchhaltungsunterlagen, Akten
  • Bargeld/Wertsachen (z. B. bei Geldwäscheverdacht)

Besonders geschützt sind u. a. Anwaltskorrespondenz, medizinische Unterlagen oder Tagebücher – hier kann ein Beschlagnahmeverbot greifen. Ich prüfe, was tatsächlich mitgenommen werden durfte.

Ablauf einer Hausdurchsuchung

  • Die Polizei oder Staatsanwaltschaft klingelt unangekündigt, meist frühmorgens.
  • Ein richterlicher Beschluss wird vorgelegt – oder es wird „Gefahr im Verzug“ behauptet.
  • Es folgt die Durchsuchung von Wohnung, Geschäftsräumen oder Fahrzeugen.
  • Beweismittel werden beschlagnahmt, ein Sicherstellungsverzeichnis wird erstellt.
  • Die betroffene Person erhält meist keine Gelegenheit, sich umfassend zu äußern.

Richtig reagieren: Do’s & Don’ts

  • Ruhig bleiben, keine Widerworte
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen
  • Keine Angaben zur Sache – erst nach anwaltlicher Rücksprache
  • Dokumentation verlangen, Namen der Beamt:innen notieren, Zeugen benennen
  • Frühzeitig anwaltliche Hilfe einholen (Eilberatung)
  • Keine „Kooperation“ über das gesetzlich Erforderliche hinaus
  • Keine PINs/Passwörter freiwillig herausgeben
  • Keine Gespräche mit Ermittlern ohne Rechtsbeistand

Ihre Rechte bei der Beschlagnahme

✔ Lückenloses Protokoll aller sichergestellten Gegenstände

✔ Gerichtliche Überprüfung unrechtmäßiger Beschlagnahmen (§ 98 Abs. 2 StPO)

✔ Akteneinsicht über Ihren Anwalt

✔ Sofortige Rückgabe ist in bestimmten Konstellationen durchsetzbar


Nach der Hausdurchsuchung – wie geht es weiter?

Ich sichere schnell Akteneinsicht, prüfe Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, stelle Eilanträge (z. B. gegen Beschlagnahme), bereite Gegenstrategien vor und kläre mit Ihnen Kommunikation & Risiken (z. B. Arbeitsgeräte, Server, Geschäftsunterlagen).

Anwaltliche Hilfe bei Hausdurchsuchung & Beschlagnahme in Berlin – jetzt handeln

Eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Rechte.
Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Unterstützung.

Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, beantrage die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände und verteidige Sie konsequent im Ermittlungsverfahren.
Kontaktieren Sie mich sofort – jede Minute zählt.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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