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Strafverteidiger bei Hausdurchsuchung & Beschlagnahme in Berlin

Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefgreifender Eingriff in Ihre Privatsphäre – meist überraschend, oft frühmorgens. Dokumente, Datenträger oder persönliche Gegenstände werden mitgenommen, während der Vorwurf unklar bleibt. In dieser Ausnahmesituation sorge ich als Strafverteidiger für Hausdurchsuchungen in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) für schnelle Orientierung, sichere Schritte und die Wahrung Ihrer Rechte.

Wann ist eine Hausdurchsuchung zulässig

Rechtsgrundlagen: §§ 102 ff. StPO. Erforderlich sind in der Regel:

Anfangsverdacht einer Straftat

Richterlicher Durchsuchungsbeschluss (Ausnahme: „Gefahr im Verzug“)

Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

Die Ermittlungsbehörden müssen konkret benennen, wonach gesucht wird; „ins Blaue hinein“ ist unzulässig. In der Praxis erweisen sich Maßnahmen dennoch häufig als rechtsfehlerhaft – hier setze ich an.

Was darf beschlagnahmt werden – und was nicht?

Grundsätzlich nur beweisrelevante Gegenstände:

Datenträger, Computer, Smartphones

Verträge, Buchhaltungsunterlagen, Akten

Bargeld/Wertsachen (z. B. bei Geldwäscheverdacht)

Besonders geschützt sind u. a. Anwaltskorrespondenz, medizinische Unterlagen oder Tagebücher – hier kann ein Beschlagnahmeverbot greifen. Ich prüfe, was tatsächlich mitgenommen werden durfte.

Ablauf einer Hausdurchsuchung

Die Polizei oder Staatsanwaltschaft klingelt unangekündigt, meist frühmorgens.

Ein richterlicher Beschluss wird vorgelegt – oder es wird „Gefahr im Verzug“ behauptet.

Es folgt die Durchsuchung von Wohnung, Geschäftsräumen oder Fahrzeugen.

Beweismittel werden beschlagnahmt, ein Sicherstellungsverzeichnis wird erstellt.

Die betroffene Person erhält meist keine Gelegenheit, sich umfassend zu äußern.

Richtig reagieren: Do’s & Don’ts

Ruhig bleiben, keine Widerworte

Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen

Keine Angaben zur Sache – erst nach anwaltlicher Rücksprache

Dokumentation verlangen, Namen der Beamt:innen notieren, Zeugen benennen

Frühzeitig anwaltliche Hilfe einholen (Eilberatung)

Keine „Kooperation“ über das gesetzlich Erforderliche hinaus

Keine PINs/Passwörter freiwillig herausgeben

Keine Gespräche mit Ermittlern ohne Rechtsbeistand

Ihre Rechte bei der Beschlagnahme

Lückenloses Protokoll aller sichergestellten Gegenstände

Gerichtliche Überprüfung unrechtmäßiger Beschlagnahmen (§ 98 Abs. 2 StPO)

Akteneinsicht über Ihren Anwalt

Sofortige Rückgabe ist in bestimmten Konstellationen durchsetzbar

Nach der Hausdurchsuchung – wie geht es weiter?

Ich sichere schnell Akteneinsicht, prüfe Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, stelle Eilanträge (z. B. gegen Beschlagnahme), bereite Gegenstrategien vor und kläre mit Ihnen Kommunikation & Risiken (z. B. Arbeitsgeräte, Server, Geschäftsunterlagen).

Strafverteidiger am Ku’damm (Berlin-Charlottenburg)

Kurze Wege zu Staatsanwaltschaft Berlin und Amtsgericht Tiergarten, schnelle Terminvergabe und diskrete Betreuung für Mandate aus Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Mitte, Prenzlauer Berg, Neukölln.

Anwaltliche Hilfe bei Hausdurchsuchung & Beschlagnahme – jetzt handeln

Ob die Maßnahme bereits stattfand oder bevorsteht: Ich prüfe Beschluss & Ablauf, setze Rechte durch und kämpfe für die Rückgabe unrechtmäßig beschlagnahmter Gegenstände – schnell, diskret, entschlossen.
Kontakt für eine vertrauliche Ersteinschätzung – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

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