Eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre.
Ich berate und verteidige Sie sofort – prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, begleite Sie während des Verfahrens und setze Ihre Rechte konsequent durch.
Als Anwalt für Hausdurchsuchung in Berlin-Charlottenburg erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung, diskrete Beratung und engagierte Unterstützung.
Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Strafrecht Berlin
Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefgreifender Eingriff in Ihre Privatsphäre – meist überraschend, oft frühmorgens. Dokumente, Datenträger oder persönliche Gegenstände werden mitgenommen, während der Vorwurf unklar bleibt. In dieser Ausnahmesituation sorge ich als Strafverteidiger für Hausdurchsuchungen in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) für schnelle Orientierung, sichere Schritte und die Wahrung Ihrer Rechte.
Eine Hausdurchsuchung ist immer eine Extremsituation. In diesen Momenten gilt: Ruhe bewahren, keine unüberlegten Aussagen machen und sofort anwaltliche Hilfe einschalten. Nur so können Beweise gesichert, rechtliche Fehler der Ermittlungsbehörden erkannt und Ihre Rechte wirksam verteidigt werden.
Als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm unterstütze ich Sie nach einer Hausdurchsuchung schnell und gezielt – mit Akteneinsicht, rechtlicher Prüfung der Maßnahmen und gegebenenfalls sofortigen Eilanträgen. Diskretion und konsequentes Handeln haben dabei oberste Priorität.
Kontaktieren Sie mich direkt für eine Erstberatung – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in meiner Kanzlei am Ku’damm.
Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.
Rechtsgrundlagen: §§ 102 ff. StPO. Erforderlich sind in der Regel:
Die Ermittlungsbehörden müssen konkret benennen, wonach gesucht wird; „ins Blaue hinein“ ist unzulässig. In der Praxis erweisen sich Maßnahmen dennoch häufig als rechtsfehlerhaft – hier setze ich an.
Grundsätzlich nur beweisrelevante Gegenstände:
Besonders geschützt sind u. a. Anwaltskorrespondenz, medizinische Unterlagen oder Tagebücher – hier kann ein Beschlagnahmeverbot greifen. Ich prüfe, was tatsächlich mitgenommen werden durfte.
✔ Lückenloses Protokoll aller sichergestellten Gegenstände
✔ Gerichtliche Überprüfung unrechtmäßiger Beschlagnahmen (§ 98 Abs. 2 StPO)
✔ Akteneinsicht über Ihren Anwalt
✔ Sofortige Rückgabe ist in bestimmten Konstellationen durchsetzbar
Ich sichere schnell Akteneinsicht, prüfe Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, stelle Eilanträge (z. B. gegen Beschlagnahme), bereite Gegenstrategien vor und kläre mit Ihnen Kommunikation & Risiken (z. B. Arbeitsgeräte, Server, Geschäftsunterlagen).
Eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Rechte.
Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Unterstützung.
Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, beantrage die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände und verteidige Sie konsequent im Ermittlungsverfahren.
Kontaktieren Sie mich sofort – jede Minute zählt.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Soforthilfe bei Hausdurchsuchung sichernKanzlei Salman · Kurfürstendamm 216 · 10719 Berlin-Charlottenburg · Strafrecht Berlin