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Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Berlin-Charlottenburg

Ob Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, gefährliches Überholen oder Fahren ohne Fahrerlaubnis – ich verteidige Sie im Verkehrsstrafrecht entschlossen, kompetent und diskret.
Als Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin-Charlottenburg biete ich Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung, individuelle Verteidigungsstrategien und engagierte Unterstützung in allen Phasen des Strafverfahrens.

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Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Strafrecht Berlin


Fahrerlaubnis schützen, Sanktionen abwenden – anwaltliche Hilfe am Ku’damm

Verkehrsstraftaten sind keine Bagatellen – sie können schwerwiegende Folgen haben: Geld- oder Freiheitsstrafen, Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis und Einträge im Führungszeugnis. Besonders für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, drohen erhebliche Konsequenzen.

Als Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin vertrete ich Sie im gesamten Verfahren – von der polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Ziel ist stets eine individuelle Verteidigungsstrategie und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation.

Verkehrsstraftaten können Ihre Zukunft erheblich belasten – sei es durch Fahrverbote, den Entzug der Fahrerlaubnis oder Einträge im Führungszeugnis. Für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und alle, die beruflich mobil bleiben müssen, ist schnelle anwaltliche Unterstützung unverzichtbar.

Als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg stehe ich Ihnen vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung persönlich zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine klare Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu sichern und negative Folgen so weit wie möglich abzuwenden.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Erstberatung – telefonisch, per E-Mail oder direkt über meine Kanzlei-Startseite.


Auf der Kanzlei-Startseite erhalten Sie einen Überblick über meine anwaltliche Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem gesamten Leistungsangebot im Strafrecht finden Sie auf der Seite Anwalt für Strafrecht in Berlin.



Verkehrsstrafrecht Berlin – häufige Straftaten im Straßenverkehr

Verkehrsstraftaten gehören zu den häufigsten Fällen strafrechtlicher Ermittlungen in Deutschland. Ob nach einem Unfall, einer Alkoholfahrt, einer Drogenfahrt oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – ein Strafverfahren im Verkehrsrecht kann weitreichende Folgen für Führerschein, Versicherung und Beruf haben. Als Anwalt für Verkehrsstrafsachen in Berlin Charlottenburg vertrete ich Sie engagiert vor dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin, prüfe Beweise und entwickle eine Verteidigungsstrategie zur Vermeidung von Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Fahrverbot.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Manipulationen an Fahrzeugen, absichtliche Behinderungen oder Hindernisse können diesen Tatbestand erfüllen.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr bestand und ob das Verhalten strafbar war.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Rücksichtslose Fahrweisen, Rotlichtverstöße oder riskantes Überholen können als Gefährdung gewertet werden.

Ihr Vorteil: Ich analysiere Beweismittel, Unfallberichte und setze frühzeitig auf Verfahrenseinstellung.

Illegale Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

Schon starkes Beschleunigen oder das Ausreizen der Geschwindigkeit kann als Rennen gelten – auch ohne Mitfahrer.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob tatsächlich ein Rennen vorlag oder nur eine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden kann.

Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)

Bereits geringe Promillewerte oder Drogen im Blut können Ermittlungen auslösen und zum Führerscheinentzug führen.

Ihr Vorteil: Ich hinterfrage Messverfahren, Gutachten und Polizeiprotokolle, um Fehler zu Ihren Gunsten zu nutzen.

Unfallflucht (§ 142 StGB)

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als Straftat und kann den Versicherungsschutz gefährden.

Ihr Vorteil: Ich entwickle eine Strategie zur Schadensbegrenzung und zur Einstellung des Verfahrens.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist strafbar und erschwert die Wiedererteilung.

Ihr Vorteil: Ich kläre Statusfragen, z. B. bei ausländischen Führerscheinen, und strebe milde Lösungen an.

Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)

Wer ohne Haftpflicht fährt, riskiert Geld- oder Freiheitsstrafe und die Stilllegung des Fahrzeugs.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob der Versicherungsschutz tatsächlich erloschen war, und wehre unberechtigte Vorwürfe ab.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB)

Unfälle mit Personenschäden führen häufig zu Ermittlungen wegen Fahrlässigkeit.

Ihr Vorteil: Ich analysiere Gutachten und Unfallhergang, um Strafen zu vermeiden oder Verfahren einzustellen.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB)

Bei tödlichen Verkehrsunfällen drohen hohe Freiheitsstrafen und Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ihr Vorteil: Ich begleite Sie eng durch das Verfahren und entwickle eine tragfähige Verteidigungsstrategie.

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Im Verkehrsstrafrecht ist das Verhalten im Ermittlungsverfahren oft ausschlaggebend. Ob Schweigen, Einlassung oder Ausgleich sinnvoll ist, sollte nur nach anwaltlicher Beratung entschieden werden.

? Mein Rat: Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Berlin sofort nach Erhalt einer Vorladung oder Bekanntwerden des Verfahrens.


Ihre Vorteile mit mir als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin

✔ Individuelle Verteidigungsstrategie ab Beginn des Ermittlungsverfahrens
✔ Sorgfältige Prüfung von Beweismitteln und Messdaten
✔ Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
✔ Abwehr von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentzug
✔ Erfahrung mit Verkehrsstrafverfahren in Berlin
✔ Schnelle, diskrete und transparente Kommunikation


Ablauf meiner Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ersteinschätzung – Sie schildern den Vorwurf und übermitteln erste Unterlagen.

Akteneinsicht & Analyse – Ich prüfe die Ermittlungsakte und suche nach Verfahrensfehlern.

Verteidigungsstrategie – Wir entwickeln die beste Lösung für Ihre Situation.

Vertretung im Verfahren – Ich übernehme die Kommunikation mit Behörden und vertrete Sie vor Gericht.


Kontakt – Ihr Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Berlin-Charlottenburg

Ob Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr –
Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht haben oft gravierende Folgen für Führerschein und Freiheit.

Ich verteidige Sie mit Erfahrung und Konsequenz gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schweigen Sie – ich übernehme die Kommunikation und entwickle eine effektive Verteidigungsstrategie.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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