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Ihr Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Berlin Charlottenburg

Verkehrsstraftaten sind keine Bagatellen – sie können schwerwiegende Folgen haben: Geld- oder Freiheitsstrafen, Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis und Einträge im Führungszeugnis. Besonders für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, drohen erhebliche Konsequenzen.

Als erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin vertrete ich Sie im gesamten Verfahren – von der polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Ziel ist stets eine individuelle Verteidigungsstrategie und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation.

Typische Verkehrsstraftaten im Überblick

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Manipulationen an Fahrzeugen, absichtliche Behinderungen oder bewusst geschaffene Hindernisse können den Tatbestand erfüllen.Auch absichtlich verursachte Unfälle oder Gegenstände auf der Fahrbahn fallen darunter.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob überhaupt eine konkrete Gefahr vorlag und ob der Tatbestand des § 315b StGB erfüllt ist.In vielen Fällen lässt sich eine Verfahrenseinstellung erreichen.

Rechtliche Grundlage: § 315b StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Rücksichtslose Fahrweisen (z. B. Rotlichtverstoß, riskantes Überholen, erhebliches Rasen) können als Gefährdung gewertet werden,insbesondere bei konkreter Gefahr für andere.

Ihr Vorteil: Ich analysiere Messdaten, Gutachten und Beweismittel und setze früh aufEinstellungs- oder Milderungsstrategien, wenn Fehler nachweisbar sind.

Rechtliche Grundlage: § 315c StGB
Illegale Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Bereits starkes Beschleunigen kann als Rennen gewertet werden – auch ohne Mitfahrer. Die Rechtsprechung ist streng und weitreichend.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob wirklich ein „Rennen“ im Sinne des § 315d StGB vorlag oder lediglich eineOrdnungswidrigkeit. Ziel: Entlastung oder Milderung.

Rechtliche Grundlage: § 315d StGB
Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB)
Schon geringe Promillewerte oder der Nachweis von Betäubungsmitteln führen häufig zu Ermittlungen, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Ihr Vorteil: Ich hinterfrage Messverfahren, Blutalkoholbestimmung und toxikologische Gutachten und nutzeFehlerquellen konsequent zu Ihren Gunsten.

Rechtliche Grundlage: § 316 StGB
Unfallflucht (§ 142 StGB)
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar und kann Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis gefährden.

Ihr Vorteil: Ich entwickle eine Verteidigungsstrategie zur Abmilderung der Folgen oderzur Einstellung des Verfahrens – insbesondere bei Bagatell- oder Ausnahmesituationen.

Rechtliche Grundlage: § 142 StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist strafbar und erschwert oft die spätere Wiedererteilung.

Ihr Vorteil: Ich kläre Statusfragen (z. B. Fahrberechtigung, ausländische FE, Probefahrt) und arbeite aufkonsequenzarme Lösungen hin.

Rechtliche Grundlage: § 21 StVG
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Personenschäden nach Unfällen führen häufig zu Ermittlungen wegen Fahrlässigkeit – oft mit erheblichen Nebenfolgen.

Ihr Vorteil: Ich analysiere Unfallhergang, Gutachten und Zeugenbeweise und setze aufEinstellungen bzw. spürbare Strafmilderung.

Rechtliche Grundlage: § 229 StGB (allg. Fahrlässige Körperverletzung)
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB)
Kommt es durch fahrlässiges Verhalten zu einem Todesfall, drohen empfindliche Freiheitsstrafen — das Verfahren ist rechtlich und emotional äußerst belastend.

Ihr Vorteil: Ich begleite Sie eng durch das Verfahren, sichere Ihre Rechte und entwickle einetragfähige, human ausgerichtete Verteidigungsstrategie.

Rechtliche Grundlage: § 222 StGB

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Im Verkehrsstrafrecht ist das Verhalten im Ermittlungsverfahren oft ausschlaggebend. Ob Schweigen, Einlassung oder Ausgleich sinnvoll ist, sollte nur nach anwaltlicher Beratung entschieden werden.

? Mein Rat: Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger für Verkehrsstrafrecht in Berlin sofort nach Erhalt einer Vorladung oder Bekanntwerden des Verfahrens.

Ihre Vorteile mit mir als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin

✔ Individuelle Verteidigungsstrategie ab Beginn des Ermittlungsverfahrens
✔ Sorgfältige Prüfung von Beweismitteln und Messdaten
✔ Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
✔ Abwehr von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentzug
✔ Erfahrung mit Verkehrsstrafverfahren in Berlin
✔ Schnelle, diskrete und transparente Kommunikation

Ablauf meiner Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Kostenfreie Ersteinschätzung – Sie schildern den Vorwurf und übermitteln erste Unterlagen.

Akteneinsicht & Analyse – Ich prüfe die Ermittlungsakte und suche nach Verfahrensfehlern.

Verteidigungsstrategie – Wir entwickeln die beste Lösung für Ihre Situation.

Vertretung im Verfahren – Ich übernehme die Kommunikation mit Behörden und vertrete Sie vor Gericht.

Jetzt Beratung anfordern – Anwalt Verkehrsstrafrecht Berlin

Strafverfahren im Straßenverkehr gefährden nicht nur Ihre Freiheit und Mobilität, sondern auch Ihre berufliche Zukunft. Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) setze ich meine Expertise gezielt für Ihre Verteidigung ein.

Fordern Sie jetzt anwaltliche Unterstützung an – diskret, erfahren und zuverlässig.

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