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Rechtsanwalt für Schadensersatz & Schmerzensgeld in Berlin-Charlottenburg

Nach einem Unfall oder einer Verletzung unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Als erfahrener Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg vertrete ich Sie engagiert und rechtssicher – von der ersten Einschätzung bis zur Verhandlung mit Versicherungen oder Anspruchsgegnern.
Sie erhalten eine klare Strategie, zielgerichtete Unterstützung und verlässliche Vertretung.

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Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Zivilrecht Berlin


Konsequente Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Wer durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, hat in vielen Fällen Anspruch auf Ausgleich. Das kann ein kaputtes Handy nach einem Sturz durch Fremdverschulden sein, ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Auffahrunfall oder auch seelisches Leid nach einer Körperverletzung.

Im deutschen Zivilrecht besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand schuldhaft das Eigentum, die Gesundheit oder andere Rechte einer Person verletzt. Zusätzlich kann bei körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Als Kanzlei für Zivilrecht in Berlin prüfen wir, ob und in welcher Höhe Ersatzansprüche bestehen – und setzen diese effektiv durch, notfalls auch gerichtlich.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sollten Sie nicht aufschieben – denn je früher gehandelt wird, desto besser lassen sich Beweise sichern und Ihre Rechte durchsetzen. Gerade Versicherungen versuchen häufig, Zahlungen zu kürzen oder ganz abzuwehren.

Als Rechtsanwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm prüfe ich Ihre Ansprüche sorgfältig und setze sie konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht. So sichern Sie sich die Entschädigung, die Ihnen rechtlich zusteht.

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Ersteinschätzung – telefonisch, per E-Mail oder direkt in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm.


Einen Überblick über unsere Leistungen im Bereich Zivilrecht erhalten Sie hier: Anwalt für Zivilrecht. Mehr über unsere Beratung im Vertragsrecht erfahren Sie auf der Startseite der Kanzlei Salman.


Was zählt als ersatzfähiger Schaden?

Ein Schaden kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Häufige Fälle aus der Praxis sind:

Sachschäden, z. B. beschädigtes Eigentum nach einem Unfall

Personenschäden, z. B. nach einem Sturz, einer Tätlichkeit oder einem Verkehrsunfall

Vermögensschäden, etwa durch Vertragsverletzungen oder verspätete Lieferungen

Nutzungsausfall, z. B. bei einem defekten Fahrzeug oder Gerät

Folgekosten, etwa für Reparaturen, Gutachten, Mietwagen oder Behandlungskosten

Beispiel:
Ein Fahrradfahrer wird von einem unachtsam geöffneten Autotür getroffen. Dabei wird sein Rad beschädigt und er selbst verletzt sich am Handgelenk. Neben den Reparaturkosten kann auch Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall verlangt werden, wenn er vorübergehend nicht arbeiten kann.


Wann gibt es Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden, also für Schmerzen, Leiden oder entgangene Lebensfreude. Es kommt insbesondere bei folgenden Fällen in Betracht:

Körperverletzungen (z. B. Prellungen, Knochenbrüche, dauerhafte Beeinträchtigungen)

Verkehrsunfälle mit Personenschaden

Unfälle durch mangelhafte Wege, Treppen, Baustellen etc.

Tätlichkeiten, Mobbing oder psychische Belastung durch Dritte

Beispiel:
Ein Autofahrer übersieht einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen und fährt ihn an. Der Fußgänger erleidet dabei einen Beinbruch und muss mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden.
Neben dem Ersatz der Behandlungskosten steht ihm auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu, das die erlittenen Schmerzen und die Einschränkungen im Alltag ausgleicht.


Was sollte bei Schadensfällen beachtet werden?

In vielen Fällen ist schnelles Handeln entscheidend. Wer etwa nach einem Unfall oder einer Sachbeschädigung nicht rechtzeitig Beweise sichert oder Fristen einhält, kann wichtige Ansprüche verlieren. Es empfiehlt sich:

  • Fotos vom Schaden und vom Unfallort anzufertigen
  • Zeugen zu benennen oder Kontaktdaten zu sichern
  • ärztliche Befunde bei Verletzungen aufzubewahren
  • eine frühzeitige anwaltliche Prüfung der Ansprüche einzuholen
  • Insbesondere bei unübersichtlicher Sachlage oder hohen Beträgen lohnt sich die anwaltliche Durchsetzung – auch gegenüber Versicherungen, die Ansprüche oft kürzen oder ablehnen.


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Jetzt Ansprüche prüfen lassen – Kanzlei für Schadensersatzrecht in Berlin

Nach einem Unfall oder einer Verletzung haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und oft auch auf Schmerzensgeld.
Ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch – gegenüber Unfallgegner, Versicherung oder Arbeitgeber.

Ob Verkehrsunfall, ärztlicher Behandlungsfehler oder sonstiger Personenschaden – ich prüfe Ihren Fall und kämpfe für Ihre Rechte.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im Schadensrecht in Berlin.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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