030 / 915 339 01

Anwalt für Strafrecht in Berlin Charlottenburg

Ob Ermittlungsverfahren, Vorladung als Beschuldigter, Hausdurchsuchung, Strafbefehl oder U-Haft – als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg stehe ich Ihnen engagiert, entschlossen und rechtssicher zur Seite.
Ich biete Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung, beantrage Akteneinsicht, prüfe Möglichkeiten der Einstellung (§§ 153, 153a StPO) und entwickle individuelle Verteidigungsstrategien – bis hin zu Berufung.
Als Strafrechtsanwalt vertrete ich Sie vor dem Amtsgericht Tiergarten, dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht – mit Erfahrung und Durchsetzungskraft.

Jetzt Ersteinschätzung sichern

Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Strafrecht Berlin



Meine Leistungen als Anwalt für Strafrecht in Berlin


Im Strafrecht ist eine schnelle und kompetente Verteidigung entscheidend – sei es im Betäubungsmittelstrafrecht, im Jugendstrafrecht oder bei Verfahren wegen Wirtschaftsstraftaten. Auch im Verkehrsstrafrecht, bei Untersuchungshaft, einer Hausdurchsuchung oder nach einer Vorladung als Beschuldigter stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in Berlin entschlossen zur Seite. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens (§§ 153, 153a StPO) und vertrete Sie bei Strafbefehl, Berufung oder Revision.


Als Strafrechtsanwalt in Berlin Charlottenburg übernehme ich Ihre Verteidigung engagiert und zielgerichtet – von der ersten Vernehmung bis zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten, Landgericht Berlin oder Kammergericht.


Mehr über unsere Rechtsanwaltskanzlei Salman erfahren Sie hier.


So gehe ich in Ihrer Verteidigung vor

Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf, einer Vorladung oder einem Strafbefehl konfrontiert werden, zählt jede Entscheidung und jedes Detail. Schon ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Folgen für Ihr Privatleben, Ihre berufliche Zukunft und Ihr Führungszeugnis haben. Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin übernehme ich Ihre Verteidigung vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten oder dem Landgericht Berlin. Mein Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, Akteneinsicht zu beantragen, Ihre Rechte konsequent zu schützen und eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Sanktion zu erreichen. Diskretion, Verlässlichkeit und eine klare Verteidigungsstrategie sind dabei selbstverständlich.

In einem ersten persönlichen Gespräch klären wir alle wesentlichen Fragen und besprechen das weitere Vorgehen. Anschließend beantrage ich die Einsicht in die Ermittlungsakte, um nachvollziehen zu können, auf welche Beweismittel sich der Vorwurf stützt. Danach werten wir die Akte gemeinsam aus und ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung zu Chancen, Risiken und möglichen Handlungsoptionen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Strategie, mit der wir gezielt Einfluss auf den Verlauf Ihres Verfahrens nehmen – von der ersten Vernehmung bis zur Berufung oder Revision. Auch als Pflichtverteidiger biete ich Soforthilfe für Beschuldigte in ganz Berlin.


Anwalt für Strafrecht in Berlin – Hilfe in besonderen Situationen

Pflichtverteidigung in Berlin – Rechtsanwalt für Strafrecht berät & vertritt Sie


In vielen Strafverfahren besteht Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. Als Pflichtverteidiger in Berlin Charlottenburg übernehme ich Ihre Vertretung mit der gleichen Sorgfalt und Entschlossenheit wie bei einer Wahlverteidigung. Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten der Verteidigerwahl, zur Bestellung eines Pflichtverteidigers und zur Kostenübernahme. Ob bei Untersuchungshaft, einem Strafbefehl oder in der Hauptverhandlung – ich vertrete Sie engagiert und zuverlässig vor allen Berliner Gerichten, vom Amtsgericht Tiergarten über das Landgericht bis zum Kammergericht. Eine frühzeitige anwaltliche Erstberatung kann entscheidend sein, um Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden.

Nebenklage & Zeugenbeistand – Schutz Ihrer Rechte als Betroffene


Auch Opfer einer Straftat oder wichtige Zeugen benötigen kompetenten rechtlichen Beistand. Als Rechtsanwalt für Nebenklagevertretung in Berlin Charlottenburg vertrete ich Ihre Interessen engagiert im gesamten Strafverfahren – von der Anzeige bis zur Hauptverhandlung. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nebenkläger. Zudem stehe ich Ihnen als Zeugenbeistand am Amtsgericht Tiergarten und am Landgericht Berlin zur Seite, um Sie vor unzulässigen Befragungen, Drucksituationen und psychischer Belastung im Gerichtssaal zu schützen.


Typische Verkehrsstraftaten im Überblick

Verfahren wegen Verkehrsstraftaten sind häufig – ob nach einem Unfall, wegen Alkohol oder Drogen am Steuer oder beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Als Anwalt für Verkehrsstrafsachen in Berlin-Charlottenburg vertrete ich Sie engagiert vor dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin, prüfe Beweise und entwickle eine Verteidigungsstrategie, um Fahrverbot, Geldstrafe oder Führerscheinentzug zu vermeiden.


Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Manipulationen an Fahrzeugen, absichtliche Behinderungen oder bewusst geschaffene Hindernisse können den Tatbestand erfüllen. Auch absichtlich verursachte Unfälle oder Gegenstände auf der Fahrbahn fallen darunter.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob überhaupt eine konkrete Gefahr vorlag und ob der Tatbestand erfüllt ist. In vielen Fällen lässt sich eine Verfahrenseinstellung erreichen.
Pro-Tipp: Frühzeitige Akteneinsicht kann eine Einstellung deutlich erleichtern.
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Rücksichtslose Fahrweisen (z. B. Rotlichtverstoß, riskantes Überholen, erhebliches Rasen) können als Gefährdung gewertet werden, insbesondere bei konkreter Gefahr für andere.

Ihr Vorteil: Ich analysiere Messdaten, Gutachten und Beweismittel und setze früh auf Einstellungs- oder Milderungsstrategien.
Pro-Tipp: Unklare Messmethoden können die Beweislage erheblich schwächen.
Illegale Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Bereits starkes Beschleunigen kann als Rennen gewertet werden – auch ohne Mitfahrer. Die Rechtsprechung ist streng.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob wirklich ein „Rennen“ im Sinne des Gesetzes vorlag oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Ziel: Entlastung oder Milderung.
Pro-Tipp: Dashcam-Aufnahmen oder GPS-Daten können entlastend wirken.
Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB)
Schon geringe Promillewerte oder der Nachweis von Betäubungsmitteln führen häufig zu Ermittlungen, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Ihr Vorteil: Ich hinterfrage Messverfahren, Blutalkoholbestimmung und toxikologische Gutachten und nutze Fehlerquellen konsequent zu Ihren Gunsten.
Pro-Tipp: Fehlerhafte Blutentnahme oder fehlende Belehrung kann zur Einstellung führen.

Allgemeines Strafrecht – häufige Straftaten in Berlin

Im allgemeinen Strafrecht werden eine Vielzahl von Delikten verfolgt – von Körperverletzung und Diebstahl bis hin zu Raub, Betrug oder Bedrohung. Schon ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Folgen für Ihr Führungszeugnis, Ihre berufliche Zukunft und Ihr soziales Umfeld haben. Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg vertrete ich Sie engagiert und zielgerichtet – von der ersten Vernehmung bis zum Strafbefehl oder zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin. Eine frühzeitige Verteidigung und Akteneinsicht sind entscheidend, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion zu erreichen.

Körperverletzung (§ 223 ff. StGB)

Von einfacher bis gefährlicher Körperverletzung – schon geringfügige Auseinandersetzungen können strafrechtliche Folgen haben.

Ihr Vorteil: Ich prüfe die Beweislage und Zeugenaussagen und strebe eine Einstellung oder einen Freispruch an.

Diebstahl & Unterschlagung

Ob Diebstahl oder Unterschlagung – bereits bei geringen Werten drohen Eintragungen ins Führungszeugnis.

Ihr Vorteil: Ich nutze strafprozessuale Möglichkeiten, um Verfahren einzustellen oder Strafen zu mildern.

Betrug & Subventionsbetrug

Von Betrug bei Online-Geschäften bis hin zu Subventionsbetrug – die Bandbreite ist groß.

Ihr Vorteil: Ich analysiere Beweise und Nachweisbarkeit, um pauschale oder unbegründete Vorwürfe abzuwehren.

Raub & räuberische Erpressung

Raub oder räuberische Erpressung zählen zu den schwerwiegenden Gewaltstraftaten.

Ihr Vorteil: Ich prüfe Tatabläufe, Zeugen und mögliche Rechtfertigungsgründe sorgfältig.

Bedrohung (§ 241 StGB)

Die Bedrohung ist eine ernstzunehmende Straftat, die bereits bei verbalen Drohungen oder Online-Kommentaren verfolgt werden kann.

Oft beruhen Anzeigen auf Missverständnissen oder emotionalen Situationen. Ich prüfe, ob tatsächlich eine strafbare Drohung vorliegt, und setze mich für eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung ein.

Ihr Vorteil: Ich schütze Ihre Rechte konsequent – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Beleidigung & Nötigung

Beleidigung oder Nötigung treten häufig in persönlichen oder digitalen Konflikten auf.

Ihr Vorteil: Ich prüfe die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und wahre Ihre Rechte konsequent.

Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

Eine falsche Verdächtigung kann gravierende Folgen haben – von Reputationsverlust bis Freiheitsstrafe.

Ihr Vorteil: Ich setze mich für Ihre Entlastung und eine schnelle Verfahrensklärung ein.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte führt oft zu schnellen Verfahren mit hohen Strafandrohungen.

Ihr Vorteil: Ich prüfe, ob tatsächlich ein strafbares Verhalten oder nur eine Fehlinterpretation vorliegt.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Das unbefugte Betreten von Wohnungen oder Geschäftsräumen wird als Hausfriedensbruch verfolgt.

Ihr Vorteil: Ich setze auf eine Einstellung des Verfahrens oder auf eine milde Sanktion.

Strafprozess – wichtige Begriffe einfach erklärt (Q&A)

Nachfolgend finden Sie die zentralen Begriffe im deutschen Strafverfahren in Form von Fragen und Antworten – kompakt, mandantenverständlich und praxisnah. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Was ist eine Vernehmung?

Eine Vernehmung ist die förmliche Befragung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie haben das Recht auf Schweigen und auf anwaltlichen Beistand sowie auf Akteneinsicht über Ihren Anwalt.

Tipp: Unterschreiben Sie keine Protokolle, die Sie nicht gelesen haben. Besser: Erst Akteneinsicht, dann entscheiden.

Darf ich die Aussage verweigern?

Ja. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Als Zeuge gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht (z. B. bei nahen Angehörigen) und ein Auskunftsverweigerungsrecht zu Fragen, die Sie selbst belasten könnten. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Was bedeutet die Anklageschrift?

Die Staatsanwaltschaft legt darin den Tatvorwurf dar und beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen. Das Gericht prüft im sog. Zwischenverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Sie können über Ihren Anwalt Stellung nehmen, Beweise beantragen und auf eine Einstellung oder eine Verfahrensbegrenzung hinwirken.

Wie läuft die Hauptverhandlung ab?

Typischer Ablauf: Aufruf der Sache, Personalien, Verlesung der Anklage, Einlassung/Schweigen, Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, Urkunden), Plädoyers und Urteil. Ihr Anwalt stellt Anträge, hinterfragt Beweise und schützt Ihre Rechte im Saal.

Wie bestimmt das Gericht die Strafe (Strafzumessung)?

Maßgeblich sind Schuldumfang, Tatumstände, Vorleben (z. B. Vorstrafen), Nachtatverhalten (Einsicht, Wiedergutmachung) und persönliche Verhältnisse. Ziel der Verteidigung ist, mildernde Umstände herauszuarbeiten und unverhältnismäßige Sanktionen zu vermeiden.

Welche Möglichkeiten der Strafmilderung gibt es?

Häufige Milderungsfaktoren: Geständnis, Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung (vgl. § 46a StGB), Kooperation, lange Verfahrensdauer, besondere Belastungen. Frühzeitige Verteidigungsstrategie ist hierfür entscheidend.

Kommt die Strafe ins Führungszeugnis?

Nicht jede Verurteilung erscheint im einfachen Führungszeugnis. Als Faustregel gilt: Geldstrafe bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 3 Monate (zur Bewährung) werden häufig nicht aufgenommen, sofern keine weiteren Eintragungen bestehen. Im Bundeszentralregister wird die Verurteilung dennoch vermerkt.

Wichtig: Ausnahmen und Fristen beachten – anwaltliche Prüfung im Einzelfall empfohlen.

Wann gilt man als „vorbestraft“?

Umgangssprachlich gilt man meist als vorbestraft, wenn eine Verurteilung im Führungszeugnis erscheint. Einträge, die nur im Bundeszentralregister stehen, führen nicht zwingend zu einem „vorbestraft“-Status im Alltag, können aber behördlich relevant sein.

Was ist eine Haftprüfung?

Bei Untersuchungshaft kann der Beschuldigte Haftprüfung beantragen. Das Gericht überprüft, ob Haftgründe (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit noch vorliegen. Ergebnis kann Aufhebung, Außervollzugsetzung gegen Auflagen oder Fortdauer der U-Haft sein.

Wozu dient die Haftbeschwerde?

Die Haftbeschwerde richtet sich gegen den Haftbefehl oder dessen Fortdauer. Das übergeordnete Gericht überprüft die Entscheidung. Haftprüfung und Haftbeschwerde können parallel oder nacheinander sinnvoll sein – die strategische Wahl hängt von der jeweiligen Aktenlage ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Haftbefehl Berlin .

Sie benötigen eine Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall? Kontaktieren Sie mich – ich beantrage umgehend Akteneinsicht und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Warum Sie auf erfahrene Strafverteidigung setzen sollten


Strafverfahren sind komplex und mit erheblichen persönlichen Risiken verbunden. Mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite lassen sich Fehler vermeiden und Nachteile im Ermittlungsverfahren wie auch im Gerichtsverfahren wirksam abwenden. Ob Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklage oder Berufung – eine frühzeitige und kompetente Verteidigung kann entscheidend sein. Ich beantrage für Sie Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und entwickle eine individuelle Strategie, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Sanktion zu erreichen.


Schon während meines Studiums und im anschließenden juristischen Referendariat habe ich meinen Schwerpunkt im Strafrecht gesetzt. Praxiserfahrungen sammelte ich unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Berlin und in der Strafkammer des Landgerichts. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit engagiere ich mich in der juristischen Ausbildung, unterstütze angehende Juristinnen und Juristen bei der Vertiefung ihrer strafrechtlichen Kenntnisse und bereite Studierende gezielt auf das Staatsexamen sowie auf die praktische Arbeit im Strafrecht vor.


Als Strafrechtsanwalt in Berlin Charlottenburg berate und verteidige ich Sie persönlich in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm – engagiert, diskret und mit einer klaren Strategie. Ich vertrete Sie vor dem Amtsgericht Tiergarten, dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht, auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung oder im Rahmen einer kurzfristigen Erstberatung.


Strafverteidigung mit Weitblick – Ihr Vorteil


Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg verfolge ich eine klare und strukturierte Verteidigungsstrategie, die auf Erfahrung und präziser Fallanalyse basiert:

  • Transparenz: Klare Einschätzung von Chancen, Risiken und realistischen Verfahrenszielen
  • Analyse: Sorgfältige Prüfung der Ermittlungsakten und aller Beweismittel
  • Strategie: Individuelle Verteidigungsansätze – von der Vernehmung bis zur Hauptverhandlung
  • Engagement: Konsequente und durchsetzungsstarke Vertretung vor dem Amtsgericht Tiergarten, dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht


Je früher Sie anwaltliche Unterstützung im Ermittlungsverfahren in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Fehlentscheidungen vermeiden. Eine frühzeitige Erstberatung im Strafrecht kann entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein.


Kontakt – Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin Charlottenburg

Eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder ein Ermittlungsverfahren kann existenzbedrohend sein. Ich verteidige Sie konsequent gegen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft oder Polizei – vom ersten Kontakt bis zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten oder dem Landgericht Berlin. Schweigen Sie – reden übernehme ich. Ob Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder Betäubungsmittel – ich kämpfe für Ihre Rechte, eine faire Behandlung und den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens.

Unsere Kanzlei liegt verkehrsgünstig am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg – ideal, wenn Sie kurzfristig einen Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger in der Nähe benötigen. Ich biete Ihnen eine persönliche Erstberatung im Strafrecht und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen individuell und vertraulich.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

Jetzt Verteidigung sichern

Kanzlei Salman · Kurfürstendamm 216 · 10719 Berlin-Charlottenburg · Strafrecht Berlin