Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, zählt jede Entscheidung und jedes Detail. Schon ein Ermittlungsverfahren kann weitreichende Folgen für Ihr Privatleben und Ihre berufliche Zukunft haben. Als Strafverteidiger in Berlin ist es mein Ziel, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, Ihre Rechte konsequent zu schützen und die für Sie günstigste Lösung zu erreichen. Diskretion, Verlässlichkeit und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie sind dabei selbstverständlich.
Strafverfahren sind komplex und oft mit hohen persönlichen Risiken verbunden. Ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite sorgt dafür, dass Fehler vermieden werden und Sie im Ermittlungs- wie auch im Gerichtsverfahren nicht benachteiligt werden. Ob es um eine Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, einen Strafbefehl oder eine Anklage geht – rechtzeitige und kompetente Verteidigung kann entscheidend sein.
Als Ihr Rechtsanwalt berate und verteidige ich Sie persönlich in meiner Kanzlei am Berliner Kurfürstendamm – engagiert, diskret und mit klarer Strategie.
Als Strafverteidiger biete ich Ihnen eine umfassende Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Jedes Verfahren bringt eigene Besonderheiten und Herausforderungen mit sich – sei es ein klassisches Delikt, ein komplexer Wirtschaftsfall oder ein Vorwurf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Entscheidend ist, frühzeitig eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im:
Das Allgemeine Strafrecht umfasst die sogenannten „klassischen“ Delikte wie Körperverletzung (§ 223 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB). Gerade in diesen Bereichen ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend, da bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen gestellt werden.
Als Ihr Strafverteidiger in Berlin prüfe ich die Vorwürfe sorgfältig, verschaffe mir durch Akteneinsicht einen Überblick und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, eine Einstellung des Verfahrens, eine möglichst milde Sanktion oder einen Freispruch zu erreichen.
z. B. Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung, Untreue, Insolvenzdelikte
Wirtschaftsstrafverfahren erfordern Erfahrung und ein tiefes Verständnis sowohl des Strafrechts als auch wirtschaftlicher Zusammenhänge. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin verteidige ich Sie in allen Verfahrensabschnitten – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Mein Ziel ist es, Ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz zu schützen und Reputationsschäden zu vermeiden.
z. B. Besitz, Handeltreiben, Einfuhr von Betäubungsmitteln, Drogentransport
Drogenstrafverfahren gehören zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Bereits der Besitz geringer Mengen kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahmen und begleite Sie engagiert durch das gesamte Verfahren. Ziel ist es, eine möglichst milde Lösung oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
z. B. Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, Straßenrennen
Straftaten im Straßenverkehr können nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis. Das betrifft oft direkt die berufliche und private Lebensführung. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin übernehme ich Ihre Verteidigung bei Vorwürfen wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder Straßenrennen. Mein Ziel ist es, Sanktionen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.
Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden in allen Stadien des Verfahrens
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln, die stärker auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet sind. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende in Berlin mit dem nötigen juristischen Fachwissen und Einfühlungsvermögen. Dabei geht es nicht nur um die Verteidigung vor Gericht, sondern auch darum, langfristige Folgen für Ausbildung, Studium und Berufschancen zu verhindern.
Wenn gegen Sie in Berlin ein Haftbefehl erlassen wurde, ist schnelles Handeln entscheidend. Als Strafverteidiger in Berlin übernehme ich sofort die Prüfung der Haftgründe und setze mich für eine Haftverschonung oder die Aufhebung der Untersuchungshaft ein. Besonders am Landgericht Berlin oder Amtsgericht Tiergarten ist eine erfahrene Verteidigung oft ausschlaggebend, um Ihre Freiheit zu sichern.
Eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme ist für Betroffene meist überraschend und belastend. Ich stehe Ihnen als Anwalt für Strafrecht in Berlin kurzfristig zur Verfügung, prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und begleite Sie bereits während der Durchsuchung. Von meiner Kanzlei am Kurfürstendamm in Charlottenburg aus bin ich schnell einsatzbereit, um Ihre Rechte zu wahren und unrechtmäßige Eingriffe abzuwehren.
In vielen Verfahren besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Als Pflichtverteidiger in Berlin übernehme ich Ihre Vertretung mit der gleichen Sorgfalt und Entschlossenheit wie bei einer Wahlverteidigung. Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten der Verteidigerwahl und vertrete Sie engagiert vor allen Berliner Gerichten – vom Amtsgericht bis zum Kammergericht.
Auch Opfer einer Straftat oder wichtige Zeugen benötigen rechtlichen Beistand. Als Rechtsanwalt für Nebenklagevertretung in Berlin unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte im Verfahren aktiv wahrzunehmen. Zudem stehe ich Zeugen als Zeugenbeistand am Landgericht Berlin und Amtsgericht Tiergarten zur Seite, um Sie vor unzulässigen Befragungen oder Belastungen zu schützen.
Als Strafverteidiger in Berlin verfolge ich eine klare Verteidigungsstrategie:
Je früher Sie anwaltliche Unterstützung suchen, desto besser lassen sich Fehlentscheidungen verhindern – vor allem im Ermittlungsverfahren.
Viele Mandanten haben ähnliche Fragen, wenn sie erstmals mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden. Die Situation ist oft neu, beängstigend und mit großer Unsicherheit verbunden. Als Strafverteidiger in Berlin beantworte ich hier die häufigsten Fragen rund um Ermittlungsverfahren, Vernehmungen, Untersuchungshaft und Pflichtverteidigung. Die Antworten sollen Ihnen erste Orientierung geben – ersetzen aber nicht die individuelle Beratung im persönlichen Gespräch.
Am besten sofort, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten. Viele Fehler passieren gerade am Anfang, etwa durch unüberlegte Aussagen oder das Überlassen von Unterlagen ohne rechtliche Prüfung. Ein Strafverteidiger in Berlin kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, die Strategie bestimmen und verhindern, dass sich die Lage unnötig verschärft. Je eher Sie anwaltliche Unterstützung suchen, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung.
Nein – ohne Rücksprache mit einem Anwalt sollten Sie keinerlei Angaben machen. Das Schweigen im Strafverfahren ist Ihr gutes Recht und darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Gerade in Berlin führen Ermittlungsbehörden viele Vernehmungen bereits in einem sehr frühen Stadium durch. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft zunächst die Ermittlungsakte und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang eine Aussage sinnvoll ist. In vielen Fällen ist Schweigen die beste Verteidigung.
Untersuchungshaft ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit. Ein erfahrener Strafverteidiger in Berlin kann oft durch sofortige Intervention eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde erreichen. Dabei wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die U-Haft tatsächlich vorliegen, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Häufig lassen sich mildere Maßnahmen durchsetzen, z. B. Meldeauflagen oder Kautionsleistungen, um eine Entlassung aus der U-Haft zu erreichen. Schnelles Handeln ist dabei entscheidend.
Ja. In vielen Verfahren besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Auch in diesem Rahmen setze ich mich mit vollem Einsatz für Sie ein. Der Unterschied liegt nicht in der Qualität der Verteidigung, sondern lediglich in der Finanzierung durch den Staat. Als Pflichtverteidiger in Berlin begleite ich Sie zuverlässig und engagiert – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – und sorge dafür, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt bleiben.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens und dem jeweiligen Verfahrensstadium ab. Für kleinere Verfahren wie einen Strafbefehl fallen in der Regel geringere Gebühren an als bei komplexen Verfahren vor dem Landgericht. In vielen Fällen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, individuelle Honorarvereinbarungen sind jedoch ebenfalls möglich. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Das Ermittlungsverfahren beginnt in der Regel mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise und vernehmen Zeugen oder Beschuldigte. Als Beschuldigter erfahren Sie oft erst durch eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder einen Anhörungsbogen von dem Verfahren. Ein Strafverteidiger in Berlin beantragt sofort Akteneinsicht, prüft die Beweise und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist es häufig, das Verfahren schon im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.
Ein Strafbefehl wird meist schriftlich zugestellt und enthält bereits eine Strafe, z. B. Geldstrafe oder Fahrverbot. Wichtig: Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ohne anwaltliche Beratung riskieren Sie, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird und wie ein Urteil gilt. Ich prüfe als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertrete Sie vor dem Amtsgericht, wenn eine Hauptverhandlung notwendig wird.
Bei einer Hausdurchsuchung sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und sofort einen Strafverteidiger in Berlin zu kontaktieren. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses, achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden, und begleite Sie – wenn möglich – bereits während der Maßnahme. Von meiner Kanzlei am Berliner Kurfürstendamm aus bin ich schnell erreichbar.
In vielen Fällen ist es möglich, durch eine geschickte Verteidigungsstrategie eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – oft schon im Ermittlungsstadium. Dies hängt von der Beweislage, der Schwere des Vorwurfs und den persönlichen Umständen des Beschuldigten ab. Als Strafverteidiger in Berlin setze ich mich dafür ein, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren bestmöglich für Sie zu beenden.
Wenn Sie einen Strafbefehl, eine Anklage oder eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben:
Schweigen Sie und rufen Sie mich an. Ich stehe Ihnen als erfahrener Strafverteidiger in Berlin zuverlässig und diskret zur Seite.