Der Vorwurf der Unterschlagung kann schnell existenzbedrohend sein – sei es im privaten Bereich oder im Rahmen von beruflichen Tätigkeiten. Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal. Wir vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Jetzt Verteidigung sichernZueignung einer fremden beweglichen Sache, die sich bereits im Besitz des Täters befindet.
Wenn der Täter die Sache zuvor aufgrund eines besonderen Treueverhältnisses (z. B. Arbeitsvertrag, Verwahrung) innehatte.
z. B. wenn ein großer Vermögensschaden entsteht oder die Unterschlagung gewerbsmäßig erfolgt.
Ein Vorwurf der Unterschlagung bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Oft ist zu prüfen, ob tatsächlich eine Zueignungsabsicht bestand oder ob die Sache lediglich zurückbehalten wurde. Auch Eigentums- und Besitzverhältnisse können unklar sein.
Nach Akteneinsicht entwickelt Ihr Strafverteidiger eine individuelle Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen sind Einstellungen des Verfahrens möglich – insbesondere bei Ersttätern, bei geringem Schaden (§ 153 StPO) oder nach Schadenswiedergutmachung. Ebenso kann zweifelhaft sein, ob ein Treueverhältnis im Sinne des Gesetzes überhaupt vorlag.
Ob einfache oder veruntreuende Unterschlagung – ich verteidige Sie entschlossen und mit Erfahrung.
Ich prüfe die Ermittlungsakte, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01
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