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Rechtsanwalt für Bußgeldbescheid & Bußgeldverfahren in Berlin

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer – ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid und verteidige Sie im Verfahren.
Als erfahrener Bußgeldanwalt in Berlin-Charlottenburg (Kurfürstendamm) erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung, wirksame Verteidigungsstrategien und engagierte Vertretung gegenüber den Behörden.

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Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Verkehrsrecht Berlin


Effektive Verteidigung gegen Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Wenn Sie in Berlin – ob am Kurfürstendamm (Ku’damm), in Charlottenburg oder einem anderen Stadtteil – einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stehe ich Ihnen als kompetenter Rechtsanwalt zur Seite. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverletzungen oder Handy am Steuer gelten als Ordnungswidrigkeiten und ziehen häufig empfindliche Folgen nach sich: hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und nicht selten auch ein Fahrverbot.

Als erfahrener Anwalt für Bußgeldverfahren in Berlin-Charlottenburg prüfe ich für Sie den Bußgeldbescheid, fechte unberechtigte Sanktionen an und vertrete Ihre Interessen vor den Behörden und Gerichten. Mein Ziel: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote abwenden und Ihre Mobilität sichern – ob für den Arbeitsweg, private Fahrten oder Ihre berufliche Existenz.


Ein Bußgeldbescheid kann Ihre Mobilität spürbar einschränken – Geldbußen, Punkte oder sogar ein Fahrverbot sind möglich. Oft lohnt sich ein Einspruch, etwa wegen Mess- oder Formfehlern. Wichtig: Die Fristen sind kurz.

Als Rechtsanwalt für Bußgeldverfahren in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm prüfe ich Ihren Bescheid und die Messunterlagen, sichere Akteneinsicht und setze mich dafür ein, Sanktionen zu reduzieren oder abzuwehren.

Kontaktieren Sie mich für eine kurzfristige Ersteinschätzung – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm.


Weitere Informationen zu gesamten Leistungsangebot im Verkehrsrecht finden Sie auf der Seite: Verkehrsrecht in Berlin. Informationen rund um die Kanzlei Salman haben wir für Sie zusammengefasst.


Typische Problemfelder im Bußgeldverfahren in Berlin

Ein Bußgeldbescheid wirkt oft eindeutig – doch es gibt häufig Angriffspunkte (Messfehler, unklare Fahrer­identität, Formmängel). Als Anwalt für Bußgeldverfahren prüfe ich besonders folgende Problemfelder:

Fehlerhafte Messungen

Radar, Laser, Abstand: falscher Aufbau, fehlende Eichung oder fehlerhafte Beschilderung können ein Verfahren angreifbar machen. Ich prüfe Messdaten, Gerätetypen und Protokolle und entwickle gezielte Verteidigungsansätze.

Formelle Verfahrensfehler

Anhörungsbogen, Zustellung, Fristen oder Verjährung – formale Mängel machen viele Bußgeldbescheide anfechtbar. Ich nutze diese Fehler, um Verfahren aufheben oder Strafen reduzieren zu lassen.

Unverhältnismäßiges Fahrverbot

Nicht jedes Fahrverbot ist zwingend: In begründeten Fällen lässt sich eine Umwandlung in eine höhere Geldbuße erreichen. Ich prüfe die Verhältnismäßigkeit und setze Ausnahmeregelungen konsequent durch.

Berufliche & persönliche Härten

Für Pendler, Berufskraftfahrer oder Selbstständige kann ein Fahrverbot existenzgefährdend sein. Ich trage Härtefälle fundiert vor und strebe eine Reduzierung oder Umwandlung der Sanktion an.


Warum frühzeitige anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Viele Betroffene zahlen den Bußgeldbescheid sofort oder reagieren eigenständig – und verschenken damit wertvolle Chancen, das Verfahren zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Besonders bei drohendem Fahrverbot oder beruflichen Folgen ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung entscheidend.

Wenden Sie sich daher direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids an einen spezialisierten Anwalt. Als spezialisierter Anwalt für Bußgeldverfahren in Berlin sichere ich Ihnen die besten Erfolgsaussichten: eine gründliche Prüfung von Messungen und Verfahrensunterlagen, ein fundierter Einspruch im Bußgeldverfahren, die Abwehr von Punkten und Fahrverboten, die Durchsetzung von Härtefallregelungen sowie meine Erfahrung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Ergänzt wird dies durch eine schnelle und transparente Kommunikation – damit Sie jederzeit den Überblick behalten.


Anwaltskosten im Bußgeldverfahren: Was Sie erstattet bekommen

  • Wer zahlt den Anwalt? Ohne Rechtsschutz trägt der Betroffene die Kosten zunächst selbst. Bei vollständiger Einstellung oder Freispruch werden notwendige Auslagen häufig aus der Staatskasse erstattet; bei teilweisem Erfolg ist eine anteilige Kostenquote möglich.
  • Verkehrsrechtsschutz: Viele Policen übernehmen Akteneinsicht, Einspruch und Verteidigung – abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung. Ich übernehme Deckungsanfrage und, wenn möglich, die Direktabrechnung.
  • Abrechnung nach RVG: Im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten Rahmengebühren (VV RVG 5100 ff.). Üblich sind Grundgebühr, Verfahrensgebühr bei Behörde/Gericht sowie ggf. Terminsgebühr; hinzu kommen Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Vorab erhalten Sie eine nachvollziehbare Kosteneinschätzung.
  • Chancen und Risiken: Erfolg hängt u. a. von Mess- und Formfehlern, Verjährung, Dokumentation und Alternativen zum Fahrverbot ab. Wir besprechen Szenarien und deren Auswirkungen auf die Kostenentscheidung.

Beispiel (Bußgeldverfahren): Gebührenübersicht nach RVG

Ausgangslage: Bußgeld 160 €, 1 Punkt, drohendes Fahrverbot 1 Monat. Vorgehen: Akteneinsicht, Einspruch, ggf. Hauptverhandlung am Amtsgericht.

  • Gebührenarten: Grundgebühr (VV 5100), Verfahrensgebühr Behörde (VV 5103), ggf. Verfahrensgebühr Gericht (VV 5109) und Terminsgebühr (VV 5110) sowie Auslagenpauschale (VV 7002) und Umsatzsteuer.
  • Mit Rechtsschutz: In der Regel gedeckt; eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt beim Mandanten.
  • Ohne Rechtsschutz: Bei vollständiger Einstellung/Freispruch werden notwendige Auslagen häufig erstattet; bei teilweisem Erfolg entscheidet das Gericht über die Kostenquote.
  • Transparenz: Vor Beginn erhalten Sie eine schriftliche, fallbezogene Kostenprognose und ich kläre die Deckung mit Ihrem Versicherer.

Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine konkrete Kostenschätzung auf Basis Ihres Falls.


Ablauf meiner Unterstützung im Bußgeldverfahren

Kostenfreie Ersteinschätzung: Sie übermitteln mir den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen.

Analyse der Erfolgsaussichten: Ich prüfe Messdaten, Verfahrensfehler und rechtliche Möglichkeiten.

Vertretung gegenüber der Behörde: Ich übernehme die gesamte Kommunikation und verhandle mit der Bußgeldstelle oder führe das gerichtliche Verfahren.

Durchsetzung Ihrer Interessen: Ich strebe die Aufhebung oder Reduzierung von Sanktionen an und sichere Ihre Mobilität.

Ein Bußgeldbescheid, Punkte oder Fahrverbote können erhebliche Folgen für Beruf und Alltag haben. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung eröffnet Chancen, Sanktionen zu vermeiden oder abzumildern. Als kompetenter Rechtsanwalt für Bußgeldverfahren in Charlottenburg am Ku’damm setze ich mich konsequent dafür ein, Ihre Rechte im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu wahren und Ihre Mobilität zu sichern.


FAQ zu Bußgeldbescheid & Bußgeldverfahren

1. Welche Frist habe ich für den Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung beim Absender eingehen (nicht nur abgeschickt werden). Er ist formfrei möglich (Schriftform, Fax, teils elektronisch). Versäumt? In Ausnahmefällen ist eine Wiedereinsetzung denkbar.

2. Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Häufig ja: Ansatzpunkte sind Messfehler (Aufstellung, Software, Eichung), Identifizierbarkeit des Fahrers, Schilderstellung, Toleranzabzüge, Abstandsauswertung oder Rotlichtzeit. Mit Akteneinsicht lassen sich Fehler gezielt aufdecken.

3. Kann ein Fahrverbot abgewendet werden?

In besonderen Härtefällen (z. B. Existenzgefährdung des Arbeitsplatzes) kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen das Bußgeld erhöhen. Das ist Ermessenssache – eine saubere Begründung und Nachweise sind entscheidend.

4. Was gilt als Rotlichtverstoß?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug bei Rot in den durch die Ampel gesicherten Bereich einfährt (§ 37 StVO). Das bloße Überfahren der Haltelinie ist noch kein Rotlichtverstoß – entscheidend ist das Einfahren in die Kreuzung oder auf den Fußgängerüberweg.

5. Welche Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

  • Einfacher Verstoß (Rot < 1 Sekunde): 90 €, 1 Punkt
  • Qualifizierter Verstoß (Rot > 1 Sekunde): 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung oder Sachschaden: bis 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Die genaue Sanktion hängt von der Dauer der Rotphase und einer eventuellen Gefährdung anderer ab.

6. Kann man gegen einen Rotlichtverstoß Einspruch einlegen?

Ja. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Ein Einspruch lohnt sich besonders bei Zweifeln an der Messung, der Fahreridentifizierung oder der Ampeltechnik. Ein kompetenter Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und mögliche Messfehler prüfen.

7. Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Sie müssen Angaben zur Person machen, nicht zur Sache. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Unklare Fahrerfrage? Bitte nichts vorschnell einräumen – erst prüfen lassen.

8. Wie ist das mit der Verjährung im Bußgeldverfahren?

Grundsätzlich beträgt die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten 3 Monate bis zum Erlass des Bescheids; danach 6 Monate. Bestimmte Maßnahmen (z. B. Anhörung, Zustellung) können die Verjährung unterbrechen. Wir prüfen das für Sie.

9. Punkte, Kosten & Akteneinsicht – was sollte ich wissen?

Je nach Verstoß drohen 1–2 Punkte in Flensburg, Geldbuße und ggf. Fahrverbot; ab 8 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wir beantragen Akteneinsicht (Messdaten, Eichscheine, Schulungsnachweise), um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen – oft lassen sich Bescheide abmildern oder vermeiden.

10. Welche Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Die Sanktionen richten sich nach der Dauer der Rotphase und eventueller Gefährdung oder Sachbeschädigung:

Verstoßart Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 s) 90 € 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 s) 200 € 2 1 Monat
Mit Gefährdung (einfach) 200 € 2 1 Monat
Mit Gefährdung (qualifiziert) 320 € 2 1 Monat
Mit Sachbeschädigung (einfach) 240 € 2 1 Monat
Mit Sachbeschädigung (qualifiziert) 360 € 2 1 Monat

Je länger die Rotphase andauert und je größer die Gefährdung, desto härter fällt die Sanktion aus.


Kontakt – Rechtsanwalt für Bußgeldbescheid & Bußgeldverfahren in Berlin

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Ich prüfe für Sie, ob Einspruch sinnvoll ist.
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtvergehen – oft sind Messungen fehlerhaft.

Ich übernehme die Fristenkontrolle, lege Einspruch ein und vertrete Sie gegenüber Behörden und Gerichten.
Handeln Sie schnell – jede Frist zählt.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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