Eine Mieterhöhung bedeutet oft eine erhebliche finanzielle Belastung – besonders in einer Stadt wie Berlin, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig.
Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) prüfe ich für Sie, ob die Erhöhung Ihrer Miete den gesetzlichen Vorgaben entspricht und unterstütze Sie dabei, unzulässige Forderungen abzuwehren.
Vermieter dürfen die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Häufige Begründungen sind:
Diese Fehler führen oft dazu, dass die Mieterhöhung unwirksam ist – oder deutlich zu hoch angesetzt wurde.
✔️ Sie können eine anwaltliche Prüfung der Mieterhöhung verlangen.
✔️ Eine Zustimmung ist nur bei rechtmäßiger Forderung erforderlich.
✔️ Sie haben zwei Monate Zeit, um die Mieterhöhung zu prüfen.
✔️ Modernisierungsmieterhöhungen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich – und müssen korrekt angekündigt werden.
Als spezialisierter Anwalt für Mietrecht in Berlin vertrete ich ausschließlich Mieter. Ich prüfe Ihre Mieterhöhung auf formelle und inhaltliche Fehler, berate Sie zu Ihren Handlungsoptionen und setze Ihre Rechte – falls nötig – auch vor Gericht durch.
Sie haben ein Schreiben zur Mieterhöhung in Berlin erhalten? Warten Sie nicht zu lange: Nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Rechte zu wahren und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) – kompetent bei Mieterhöhungen und Mietspiegelprüfungen.