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Ihr Rechtsanwalt bei Mieterhöhungen in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm)

Eine Mieterhöhung bedeutet oft eine erhebliche finanzielle Belastung – besonders in einer Stadt wie Berlin, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig.

Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) prüfe ich für Sie, ob die Erhöhung Ihrer Miete den gesetzlichen Vorgaben entspricht und unterstütze Sie dabei, unzulässige Forderungen abzuwehren.

Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Vermieter dürfen die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Häufige Begründungen sind:

  • Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Berliner Mietspiegel)
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Staffelmietverträge oder Indexmieten
  • In allen Fällen gelten strenge gesetzliche Vorgaben – die in Berlin nicht selten missachtet werden.

Typische Fehler bei Mieterhöhungen in Berlin

  • Unvollständige oder falsche Begründung
  • Verstoß gegen die Kappungsgrenze (max. 15 % in 3 Jahren in Berlin)
  • Fehlerhafte Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel

Diese Fehler führen oft dazu, dass die Mieterhöhung unwirksam ist – oder deutlich zu hoch angesetzt wurde.

Ihre Rechte als Mieter in Berlin

✔️ Sie können eine anwaltliche Prüfung der Mieterhöhung verlangen.
✔️ Eine Zustimmung ist nur bei rechtmäßiger Forderung erforderlich.
✔️ Sie haben zwei Monate Zeit, um die Mieterhöhung zu prüfen.
✔️ Modernisierungsmieterhöhungen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich – und müssen korrekt angekündigt werden.

FAQ zur Mieterhöhung in Berlin

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Eine Mieterhöhung ist frühestens nach 15 Monaten seit der letzten Erhöhung oder dem Einzug möglich.Zudem gilt die Kappungsgrenze von maximal 15 % innerhalb von drei Jahren in Berlin.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei einer Mieterhöhung?
Ja, die Mietpreisbremse greift auch bei Mieterhöhungen, sofern keine Ausnahmen wie Neubau oder umfassende Modernisierung vorliegen.Der Vermieter darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Kann der Vermieter die Miete rückwirkend erhöhen?
Nein. Eine Mieterhöhung wirkt immer nur für die Zukunft.Rückwirkende Forderungen sind unzulässig und müssen nicht akzeptiert werden.
Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?
Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.Das Gericht prüft dann, ob die Mieterhöhung rechtmäßig ist.Ohne wirksame Begründung hat eine Klage keine Aussicht auf Erfolg.
Muss ich Modernisierungsmaßnahmen immer akzeptieren?
Nein. Nur bestimmte Modernisierungen berechtigen zur Mieterhöhung.Der Vermieter muss diese rechtzeitig ankündigen und korrekt abrechnen.Luxussanierungen oder unwirtschaftliche Maßnahmen müssen Mieter nicht hinnehmen.

Ich prüfe Ihre Mieterhöhung – schnell und rechtssicher

Als spezialisierter Anwalt für Mietrecht in Berlin vertrete ich ausschließlich Mieter. Ich prüfe Ihre Mieterhöhung auf formelle und inhaltliche Fehler, berate Sie zu Ihren Handlungsoptionen und setze Ihre Rechte – falls nötig – auch vor Gericht durch.

Jetzt Mieterhöhung prüfen lassen

Sie haben ein Schreiben zur Mieterhöhung in Berlin erhalten? Warten Sie nicht zu lange: Nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Rechte zu wahren und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) – kompetent bei Mieterhöhungen und Mietspiegelprüfungen.

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