Die Indexmiete (§ 557b BGB) koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) und führt zu automatischen Mietanpassungen entsprechend der Inflation. Ich prüfe Ihre Mietverträge, berechne zulässige Anpassungen und berate Mieter wie Vermieter zu allen rechtlichen Fragen rund um Indexmiete, Mietspiegel und Kappungsgrenze. Für Mandanten in Berlin-Charlottenburg und Umgebung biete ich individuelle Beratung – transparent, verständlich und praxisnah.
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Bei der Indexmiete wird die Miete an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI), den das Statistische Bundesamt regelmäßig veröffentlicht. Steigen die Lebenshaltungskosten, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen.
Eine Mieterhöhung nach Index ist jedoch erst nach Ablauf von zwölf Monaten möglich und muss in Textform erfolgen. Gleichzeitig dürfen während der Laufzeit keine Erhöhungen nach Mietspiegel (§ 558 BGB) vorgenommen werden.
Beispiel: Die Miete betrug bisher 1.000 €. Der Verbraucherpreisindex stieg von 110 auf 115 Punkte.
Berechnung:
1.000 € × (115 ÷ 110) = 1.045,45 €
Die neue Miete beträgt also 1.045,45 € ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Mitteilung.
Bei fehlerhaften Berechnungen oder unklaren Indexangaben kann ein Anwalt für Mietrecht in Berlin prüfen, ob die Erhöhung rechtlich wirksam ist.
Eine Indexmiete kann für beide Seiten vorteilhaft sein:
Nachteilig kann sein, dass Mieten bei hoher Inflation stark steigen. Zudem darf die Miete nur bei gesunkenem Index gesenkt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ja. Bei Neuvermietung gilt auch für Indexmieten die Mietpreisbremse. Das bedeutet: Die Anfangsmiete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Erst danach greifen die jährlichen Indexanpassungen gemäß Verbraucherpreisindex.
Viele Mietverträge enthalten fehlerhafte oder unklare Indexklauseln. Häufige Fehler sind:
Ich prüfe Ihren Mietvertrag auf Wirksamkeit der Klauseln und erläutere, ob die Anpassung korrekt erfolgt ist.
Jetzt Mietvertrag prüfen lassen.
Weitere Informationen rund um das Mietrecht finden Sie hier: Mietrecht in Berlin. Einen Überblick über alle Rechtsgebiete bietet Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Indexmiete führt in Berlin häufig zu rechtlichen Fragen – etwa zur Berechnung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI), zu Fristen oder zu zulässigen Erhöhungen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sind oft unsicher, welche Rechte und Pflichten bei einer Anpassung nach § 557b BGB gelten. Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur Indexmiete im Berliner Mietrecht – unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Amtsgerichte, insbesondere Charlottenburg, Mitte und Neukölln.
Ich vertrete Mieter und Vermieter bei allen Fragen zur Indexmiete – von der Vertragsprüfung über die Berechnung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in meiner Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Videoberatung.
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