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Ihr Anwalt in Berlin für die Rückforderung der Mietkaution

Die Mietkaution dient als finanzielle Absicherung für den Vermieter – nicht als zusätzliche Einnahmequelle. Dennoch kommt es häufig vor, dass Vermieter die Rückzahlung verzögern, unrechtmäßig kürzen oder die gesamte Kaution einbehalten. Ich unterstütze Sie als Mieter in Berlin dabei, Ihre Mietkaution schnell und vollständig zurückzubekommen.

Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter grundsätzlich die Pflicht, die Kaution innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Regel drei bis sechs Monate – zurückzuzahlen. Eine längere Zurückhaltung ist nur zulässig, wenn noch berechtigte Ansprüche offen sind, etwa ausstehende Betriebskosten oder Schäden in der Wohnung.

Häufige Probleme bei der Rückzahlung:

• Unzulässige Einbehalte wegen angeblicher Schäden

• Verrechnung mit noch nicht fälligen Nebenkosten

• Nicht nachvollziehbare Abzüge ohne Belege

• Unrechtmäßige Verzögerung der Auszahlung

Ihre Rechte als Mieter:

• Anspruch auf vollständige Rückzahlung, wenn keine berechtigten Gegenforderungen bestehen

• Zinsanspruch, denn die Kaution muss verzinslich angelegt werden

• Belegpflicht des Vermieters bei Abzügen

• Recht auf rechtliche Unterstützung, wenn der Vermieter nicht reagiert


FAQ zur Rückzahlung und Rückforderung der Mietkaution in Berlin

Wann muss der Vermieter die Mietkaution vollständig zurückzahlen?
Die übliche Frist für die Rückzahlung der Mietkaution liegt zwischen 3 und 6 Monaten nach Auszug. Nur wenn noch offene Betriebskostenabrechnungen oder berechtigte Forderungen bestehen, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten – und dies auch nur mit nachvollziehbarer Begründung.
Darf der Vermieter die Kaution wegen Nebenkosten einbehalten?
Ja, aber nur in Höhe einer möglichen Nachforderung. Ein kompletter Einbehalt der Mietkaution ist nicht erlaubt. Der Vermieter muss nachvollziehbar darlegen, wie hoch die offenen Nebenkosten sind. Spätestens mit der Abrechnung können Sie die Kaution zurückfordern.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
Fordern Sie den Vermieter zunächst schriftlich zur Rückzahlung der Kaution auf. Erfolgt keine Reaktion, können Sie die Kaution zurückfordern –mit anwaltlicher Unterstützung notfalls auch gerichtlich. Oft genügt bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Auszahlung zu erreichen.
Muss der Vermieter Zinsen auf die Mietkaution zahlen?
Ja. Die Mietkaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Die dabei entstehenden Zinsen gehören dem Mieter und sind bei der Rückzahlung der Kaution auszuzahlen.
Wie läuft die Rückzahlung, wenn mehrere Mieter im Vertrag stehen?
In diesem Fall muss die Kaution an alle Mieter gemeinsam ausgezahlt werden. Wer die Rückzahlung der Kaution tatsächlich erhält, müssen die Mieter untereinander klären. Der Vermieter darf hier keine Entscheidung treffen.
Kann der Vermieter die Kaution mit Schadensersatzforderungen verrechnen?
Ja, aber nur mit berechtigten und nachweisbaren Forderungen. Für normale Abnutzung (z. B. Gebrauchsspuren an Böden oder Wänden) darf der Vermieter keine Kosten von der Mietkaution abziehen. Verrechnet werden dürfen nur tatsächliche, vom Mieter verursachte Schäden.
Wie lange habe ich Zeit, die Kaution einzuklagen?
Ansprüche auf Rückzahlung der Mietkaution verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie ausgezogen sind. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Kaution zurückfordern und notfalls gerichtlich durchsetzen.

Mietkaution in Berlin – jetzt rechtlich prüfen lassen

Ich vertrete ausschließlich Mieter in Berlin und setze Ihre Ansprüche konsequent durch. Wenn Ihre Kaution ganz oder teilweise einbehalten wird, kläre ich für Sie, ob dies rechtlich zulässig ist – und sorge für die Rückzahlung.

Holen Sie sich Ihre Kaution zurück – mit anwaltlicher Hilfe

Nutzen Sie mein Angebot für eine kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten Sie haben und wie wir Ihre Mietkaution zügig durchsetzen können.

Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin – spezialisiert auf Mieterrechte

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