Unter Schönheitsreparaturen versteht man Instandhaltungsarbeiten, die gewöhnliche Gebrauchsspuren des Wohnens beseitigen sollen – dazu gehören typischerweise das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Heizkörpern oder das Überarbeiten von Türen und Fensterrahmen.
Gerade in Berlin stellen sich viele Mieter die Frage: Muss ich bei Auszug renovieren, auch wenn die Wohnung noch gut erhalten ist? Oder: Ist die im Mietvertrag vereinbarte Renovierungspflicht überhaupt wirksam – oder möglicherweise unwirksam?
Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. In Berlin enthalten jedoch viele Mietverträge Klauseln, die diese Pflicht auf den Mieter übertragen sollen. Aber nicht jede Vereinbarung ist gültig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen entschieden, dass starre Fristen, Quotenregelungen oder Verpflichtungen zur Renovierung bei Auszug oft unwirksam sind – insbesondere dann, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde
Solche Formulierungen hat der BGH wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB) für unwirksam erklärt.
Fordert Ihr Vermieter bei Auszug eine Renovierung oder behält er Ihre Kaution wegen angeblicher Schönheitsreparaturen ein? Dann sollten Sie Ihre Mietvertragsklausel prüfen lassen. In Berlin sind viele dieser Klauseln nicht wirksam.
Unsere Kanzlei prüft für Sie:
✔️ Ob Ihre Renovierungspflicht als Mieter wirksam vereinbart wurde
✔️ Den Zustand der Wohnung bei Einzug
✔️ Die Erfolgsaussichten auf Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Beträge
✔️ Ihre Rechte bei laufendem Mietverhältnis oder Auszug
Ist eine Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam, hat der Mieter gar keine Renovierungspflicht. Er muss also weder bei Auszug renovieren noch anteilige Kosten übernehmen. Viele Mieter in Berlin-Charlottenburg streichen dennoch freiwillig, ohne dass es erforderlich wäre – und verschenken dadurch Geld und Zeit.
Wir beraten in Berlin umfassend zu allen Fragen rund um Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten. Unsere spezialisierte Rechtsberatung sorgt für Klarheit, vermeidet unnötige Kosten und hilft, rechtliche Streitigkeiten sachgerecht zu lösen.
Ob als Mieter oder Vermieter – wir prüfen die Wirksamkeit von Klauseln, den Zustand der Wohnung und die rechtlichen Möglichkeiten, Ihre Interessen durchzusetzen.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) – kompetent bei Schönheitsreparaturen und Renovierungsklauseln.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Rechte Sie wirklich haben.Nehmen Sie gern auch per E-Mail Kontakt auf: info@kanzlei-salman.de