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Schönheitsreparaturen – Ihre Rechte als Mieter in Berlin Charlottenburg

Unter Schönheitsreparaturen versteht man Instandhaltungsarbeiten, die gewöhnliche Gebrauchsspuren des Wohnens beseitigen sollen – dazu gehören typischerweise das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Heizkörpern oder das Überarbeiten von Türen und Fensterrahmen.

Gerade in Berlin stellen sich viele Mieter die Frage: Muss ich bei Auszug renovieren, auch wenn die Wohnung noch gut erhalten ist? Oder: Ist die im Mietvertrag vereinbarte Renovierungspflicht überhaupt wirksam – oder möglicherweise unwirksam?

Renovierungspflicht des Mieters – was gilt wirklich?

Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. In Berlin enthalten jedoch viele Mietverträge Klauseln, die diese Pflicht auf den Mieter übertragen sollen. Aber nicht jede Vereinbarung ist gültig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen entschieden, dass starre Fristen, Quotenregelungen oder Verpflichtungen zur Renovierung bei Auszug oft unwirksam sind – insbesondere dann, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde

Typische unwirksame Renovierungsklauseln:

  • Der Mieter ist verpflichtet, alle drei Jahre die Wände zu streichen.
  • Der Mieter übernimmt Schönheitsreparaturen unabhängig vom Zustand bei Einzug.
  • Die Wohnung ist bei Auszug fachmännisch renoviert zu übergeben.
  • Der Mieter hat anteilige Kosten für noch nicht fällige Renovierungen zu tragen.

Solche Formulierungen hat der BGH wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB) für unwirksam erklärt.

Was tun bei Streit über Renovierung und Kaution?

Fordert Ihr Vermieter bei Auszug eine Renovierung oder behält er Ihre Kaution wegen angeblicher Schönheitsreparaturen ein? Dann sollten Sie Ihre Mietvertragsklausel prüfen lassen. In Berlin sind viele dieser Klauseln nicht wirksam.

Unsere Kanzlei prüft für Sie:

✔️ Ob Ihre Renovierungspflicht als Mieter wirksam vereinbart wurde
✔️ Den Zustand der Wohnung bei Einzug
✔️ Die Erfolgsaussichten auf Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Beträge
✔️ Ihre Rechte bei laufendem Mietverhältnis oder Auszug

FAQ zu Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten in Berlin

Muss ich bei unrenoviert übernommener Wohnung trotzdem renovieren?
Nein. Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Renovierungspflicht in diesem Fall nicht wirksam auf den Mieter übertragen werden.Wer die Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss sie in der Regel nicht renovieren.
Wer trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses?
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten zu tragen.Eine Überwälzung auf den Mieter ist nur durch wirksame vertragliche Vereinbarungen möglich – und diese sind oft unwirksam.
Was gilt, wenn mehrere Mieter im Vertrag stehen?
Haben mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben, haften sie auch gemeinsam für mögliche Renovierungspflichten.Das bedeutet: Jeder Mieter ist gegenüber dem Vermieter voll verantwortlich.
Können Schönheitsreparaturen auch während des Mietverhältnisses verlangt werden?
Nur wenn die vertragliche Regelung wirksam ist und die Wohnung tatsächlich stark abgenutzt ist.Starre Fristen („alle drei Jahre“) sind unwirksam.Maßgeblich ist der tatsächliche Zustand der Räume.
Was passiert, wenn ich trotz unwirksamer Klausel freiwillig renoviere?
Wer freiwillig renoviert, kann die Kosten in der Regel nicht nachträglich vom Vermieter zurückfordern.Daher lohnt es sich, vor einer Renovierung prüfen zu lassen, ob tatsächlich eine Pflicht besteht.

Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unwirksam – was bedeutet das?

Ist eine Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam, hat der Mieter gar keine Renovierungspflicht. Er muss also weder bei Auszug renovieren noch anteilige Kosten übernehmen. Viele Mieter in Berlin-Charlottenburg streichen dennoch freiwillig, ohne dass es erforderlich wäre – und verschenken dadurch Geld und Zeit.

Jetzt Beratung zu Schönheitsreparaturen sichern

Wir beraten in Berlin umfassend zu allen Fragen rund um Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten. Unsere spezialisierte Rechtsberatung sorgt für Klarheit, vermeidet unnötige Kosten und hilft, rechtliche Streitigkeiten sachgerecht zu lösen.

Ob als Mieter oder Vermieter – wir prüfen die Wirksamkeit von Klauseln, den Zustand der Wohnung und die rechtlichen Möglichkeiten, Ihre Interessen durchzusetzen.

Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg (Ku’damm) – kompetent bei Schönheitsreparaturen und Renovierungsklauseln.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Rechte Sie wirklich haben.

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