Renovierungsklauseln, Malerarbeiten oder Abnutzung führen häufig zu Auseinandersetzungen. Als erfahrener Anwalt für Schönheitsreparaturen in Berlin-Charlottenburg bewerte ich die Wirksamkeit der Klauseln, kläre Ihre Rechte und setze berechtigte Ansprüche durch.
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Unter Schönheitsreparaturen versteht man Instandhaltungsarbeiten, die gewöhnliche Gebrauchsspuren des Wohnens beseitigen sollen – dazu gehören typischerweise das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Heizkörpern oder das Überarbeiten von Türen und Fensterrahmen.
Gerade in Berlin stellen sich viele Mieter die Frage: Muss ich bei Auszug renovieren, auch wenn die Wohnung noch gut erhalten ist? Oder: Ist die im Mietvertrag vereinbarte Renovierungspflicht überhaupt wirksam – oder möglicherweise unwirksam?
Immer wieder kommt es zwischen Mietern und Vermietern zum Streit über die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Häufig enthalten Mietverträge unwirksame Klauseln, die zu Lasten der Mieter gehen.
Als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg am Ku’damm prüfe ich die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und setze Ihre Rechte konsequent durch. Einen Überblick über meine Kanzlei finden Sie auf der Startseite.
Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig. In Berlin enthalten jedoch viele Mietverträge Klauseln, die diese Pflicht auf den Mieter übertragen sollen. Aber nicht jede Vereinbarung ist gültig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen entschieden, dass starre Fristen, Quotenregelungen oder Verpflichtungen zur Renovierung bei Auszug oft unwirksam sind – insbesondere dann, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde
Solche Formulierungen hat der BGH wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB) für unwirksam erklärt.
Fordert Ihr Vermieter bei Auszug eine Renovierung oder behält er Ihre Kaution wegen angeblicher Schönheitsreparaturen ein? Dann sollten Sie Ihre Mietvertragsklausel prüfen lassen. In Berlin sind viele dieser Klauseln nicht wirksam.
Unsere Kanzlei prüft für Sie:
✔️ Ob Ihre Renovierungspflicht als Mieter wirksam vereinbart wurde
✔️ Den Zustand der Wohnung bei Einzug
✔️ Die Erfolgsaussichten auf Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Beträge
✔️ Ihre Rechte bei laufendem Mietverhältnis oder Auszug
Weitere Informationen rund um das Mietrecht finden Sie hier: Mietrecht in Berlin. Einen Überblick über alle Rechtsgebiete bietet Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg.
Ist eine Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam, hat der Mieter gar keine Renovierungspflicht. Er muss also weder bei Auszug renovieren noch anteilige Kosten übernehmen. Viele Mieter in Berlin-Charlottenburg streichen dennoch freiwillig, ohne dass es erforderlich wäre – und verschenken dadurch Geld und Zeit.
Streit um Schönheitsreparaturen gehört zu den häufigsten Konflikten zwischen Mietern und Vermietern.
Ob Renovierungsklauseln im Mietvertrag wirksam sind oder ob Sie tatsächlich renovieren müssen – ich prüfe Ihre Rechte und Pflichten.
Ich setze unberechtigte Forderungen ab, kläre Ansprüche bei Auszug und vertrete Sie kompetent im Mietrecht.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung direkt in Charlottenburg am Ku’damm.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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