Ein Betrugsvorwurf kann berufliche und persönliche Konsequenzen haben. Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen schnell und kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal. Wir vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Jetzt Verteidigung sichernTäuschung, Irrtumserregung, Vermögensverfügung und Vermögensschaden.
Z. B. gewerbsmäßig, bandenmäßig, großer Schaden – erhöhter Strafrahmen.
Manipulation der Datenverarbeitung anstelle der Täuschung einer Person.
Unrichtige oder unvollständige Angaben zur Erlangung staatlicher Subventionen.
Irreführende Angaben beim öffentlichen Angebot von Kapitalanlagen.
Eine Verurteilung ist kein Automatismus. Maßgeblich sind die Prüfung von Tatbestandsmerkmalen (Täuschung – Irrtum – Vermögensverfügung – Schaden), der Vorsatz sowie belastbare Kausalität. Geben Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussage bei der Polizei ab.
Nach Akteneinsicht entwickeln wir eine präzise Verteidigungsstrategie. Häufig sind Einstellungen bereits im Ermittlungsstadium möglich – z. B. bei fehlendem Vorsatz, fehlendem Vermögensschaden, widersprüchlichen Aussagen oder Verfahrensfehlern. Ebenfalls zu prüfen: Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO, Schadenswiedergutmachung/Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) sowie strafmildernde Geständnisse mit Aufklärungshilfe.
Ob einfacher Betrug, besonders schwerer Fall, Computer- oder Subventionsbetrug – ich verteidige Sie entschlossen und mit Erfahrung.
Ich prüfe die Ermittlungsakte, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Weitere Informationen zu allgemeinen Strafverfahren finden Sie auf unserer Hauptseite ➔ Anwalt für Strafrecht Berlin.