Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) entsteht häufig bei Polizeieinsätzen – sei es bei Verkehrskontrollen, Demonstrationen oder Festnahmen. Schon geringe Abwehrhandlungen können strafrechtliche Folgen haben. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg verteidige ich Sie diskret und entschlossen – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Ich vertrete Mandanten aus Berlin und bundesweit. Holen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung.
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Widerstand durch Gewalt oder Drohung gegen Vollstreckungsbeamte, die eine rechtmäßige Diensthandlung vornehmen.
Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte oder andere Vollstreckungsbeamte, etwa durch Schläge oder Tritte.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Oft ist entscheidend, ob die Diensthandlung tatsächlich rechtmäßig war und ob wirklich Gewalt oder Drohung im juristischen Sinn vorlagen. Häufig sind die Vorwürfe überzogen oder beruhen allein auf Polizeizeugenaussagen.
Nach Einsicht in die Ermittlungsakten entwickle ich eine individuelle Strategie. Verteidigungsansätze bestehen u. a. in der Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, der Darstellung einer Notwehrsituation oder dem Bestreiten von Vorsatz. Auch eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder Strafmilderung durch Geständnis und Schadenswiedergutmachung ist möglich.
Auf der Anwaltskanzlei Salman stellen wir Ihnen unsere Rechtsgebiete vor. Einen umfassenden Überblick über unsere Tätigkeit als Strafanwalt in Berlin finden Sie auf der entsprechenden Fachseite.
Ob Widerstandsvorwurf bei Polizeieinsatz, Demonstration oder Verkehrskontrolle – ich verteidige Sie engagiert und kompetent.
Ich prüfe die Ermittlungsakten, analysiere die Beweislage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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