Der Vorwurf der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) zählt zu den besonders schweren Delikten, da er Gewalt oder Drohung mit einem Vermögensdelikt verbindet. Die Strafen reichen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertrete ich Sie entschlossen und diskret – von der Ermittlungsphase bis zur Hauptverhandlung. Wir verteidigen Mandanten aus Berlin und bundesweit. Holen Sie sich rechtzeitig anwaltlichen Beistand.
Jetzt Verteidigung sichernVermögensdelikt durch Gewalt oder Drohung, das den Geschädigten zu einer Handlung oder Duldung zwingt.
Erpressung unter Anwendung von Gewalt oder Drohung, die in Schwere und Strafandrohung einem Raub gleichgestellt ist.
Liegt vor, wenn Waffen oder gefährliche Werkzeuge verwendet werden oder die Tat bandenmäßig begangen wird.
Bei einem Vorwurf der räuberischen Erpressung ist entscheidend zu prüfen, ob tatsächlich Gewalt oder Drohung in der rechtlichen Qualität vorlag, die das Gesetz fordert. Oft bestehen Abgrenzungsprobleme zu Raub oder einfacher Erpressung.
Nach Akteneinsicht entwickelt ein Strafverteidiger eine individuelle Strategie. Ansatzpunkte sind etwa Widersprüche in Zeugenaussagen, fehlende Zueignungsabsicht, das Vorliegen einer bloßen Nötigung oder die Prüfung möglicher Notwehrsituationen. In bestimmten Fällen sind auch Strafmilderungen durch Geständnis, Schadenswiedergutmachung oder Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) möglich.
Ob einfache oder räuberische Erpressung – ich verteidige Sie mit Nachdruck und Erfahrung.
Ich prüfe die Ermittlungsakte, analysiere die Beweise und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
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