Ein Vorwurf wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen schnell und kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal. Wir vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Jetzt Verteidigung sichernKörperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung.
Tat mit Waffe, gefährlichem Werkzeug oder gemeinschaftlich.
Dauerhafte Schäden wie Verlust von Sinnesorganen oder Lähmungen.
Wenn die Körperverletzung unbeabsichtigt den Tod verursacht.
Verletzung durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit.
Ein Vorwurf wegen Körperverletzung bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Entscheidend ist eine frühzeitige und professionelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie daher sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht auf – verzichten Sie unbedingt auf Aussagen bei der Polizei ohne anwaltliche Beratung.
Nach sorgfältiger Akteneinsicht kann ein Strafverteidiger die Vorwürfe umfassend prüfen und gezielt angreifen. In vielen Fällen lassen sich Verfahren bereits im Ermittlungsstadium durch fundierte schriftliche Anträge zur Einstellung bringen. Dabei können unter anderem Rechtfertigungsgründe wie Notwehr (§ 32 StGB), eine geringe Schuld (§ 153 StPO) oder auch Zweifel an der Täterschaft eine entscheidende Rolle spielen.
Ein Vorwurf wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Ob einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung – ich verteidige Sie entschlossen und mit langjähriger Erfahrung.
Ich prüfe die Ermittlungsakte, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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