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Körperverletzung – Ihr Anwalt in Berlin-Charlottenburg

Ein Vorwurf wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen schnell und kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal. Wir vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch.

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Was zählt zur Körperverletzung?

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung.

Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Tat mit Waffe, gefährlichem Werkzeug oder gemeinschaftlich.

Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Dauerhafte Schäden wie Verlust von Sinnesorganen oder Lähmungen.

Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Wenn die Körperverletzung unbeabsichtigt den Tod verursacht.

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Verletzung durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit.


Strafverteidigung bei Körperverletzung: Ihre Chancen im Verfahren

Ein Vorwurf wegen Körperverletzung bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Entscheidend ist eine frühzeitige und professionelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie daher sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht auf – verzichten Sie unbedingt auf Aussagen bei der Polizei ohne anwaltliche Beratung.

Nach sorgfältiger Akteneinsicht kann ein Strafverteidiger die Vorwürfe umfassend prüfen und gezielt angreifen. In vielen Fällen lassen sich Verfahren bereits im Ermittlungsstadium durch fundierte schriftliche Anträge zur Einstellung bringen. Dabei können unter anderem Rechtfertigungsgründe wie Notwehr (§ 32 StGB), eine geringe Schuld (§ 153 StPO) oder auch Zweifel an der Täterschaft eine entscheidende Rolle spielen.


Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?

  • ✓ Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger
  • ✓ Spezialisierung auf Körperverletzungsdelikte
  • ✓ Individuelle und strategische Verteidigungsansätze
  • ✓ Konsequente Vertretung Ihrer Interessen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • ✓ Ziel: Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder Strafmilderung

Kontakt – Ihr Anwalt für Körperverletzung in Berlin Charlottenburg – kompetent, diskret und zuverlässig

Ein Vorwurf wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Ob einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung – ich verteidige Sie entschlossen und mit langjähriger Erfahrung.

Ich prüfe die Ermittlungsakte, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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