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Haftbefehl Berlin – Rechtsanwalt für Untersuchungshaft in Charlottenburg

Ein Haftbefehl ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit. Ich prüfe umgehend, ob die Untersuchungshaft rechtmäßig ist, und unternehme alles, um Ihre Freilassung zu erreichen – durch Haftprüfung, Haftbeschwerde oder Aufhebung des Haftbefehls.

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Haftbefehl – Ablauf, Rechte und Verteidigung

Wird ein Haftbefehl erlassen, bedeutet das: Das Gericht hält den Tatverdacht und einen Haftgrund (etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) für gegeben. Für Betroffene ist schnelles, überlegtes Handeln entscheidend. Als Strafverteidiger in Berlin Charlottenburg beantrage ich umgehend Akteneinsicht, prüfe die Haftgründe und lege bei Bedarf Haftprüfung oder Haftbeschwerde ein.

Wann darf ein Haftbefehl erlassen werden?

Ein Haftbefehl darf nur ergehen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und mindestens ein Haftgrund (§ 112 StPO) vorliegt. Haftgründe sind z. B.:
  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr (z. B. Zeugenbeeinflussung)
  • Wiederholungsgefahr bei bestimmten Straftaten
Zudem muss die Haft verhältnismäßig sein. Wenn mildere Maßnahmen ausreichen, darf kein Haftbefehl ergehen.

Wie wird ein Haftbefehl vollstreckt?

Nach Erlass des Haftbefehls kann die Polizei den Beschuldigten festnehmen. Er wird dem Haftrichter vorgeführt, der entscheidet, ob der Haftbefehl aufrechterhalten, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird (z. B. gegen Auflagen oder Kaution).

Welche Rechte habe ich bei einem Haftbefehl?

Sie haben das Recht auf:
  • sofortige Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger,
  • Akteneinsicht über Ihren Anwalt,
  • eine richterliche Anhörung,
  • und regelmäßige Haftprüfung (§ 117 StPO).
Diese Rechte sind essenziell, um Fehler und unrechtmäßige Haft zu vermeiden.

Was ist eine Haftprüfung?

Im Rahmen der Haftprüfung überprüft das Gericht auf Antrag, ob die Untersuchungshaft weiter gerechtfertigt ist. Dabei werden Haftgründe, Beweise und Verhältnismäßigkeit neu bewertet. Der Verteidiger kann Anträge stellen und Argumente für die Entlassung vorbringen.

Was ist eine Haftbeschwerde?

Mit der Haftbeschwerde kann der Haftbefehl oder dessen Fortdauer von einem höheren Gericht überprüft werden (§ 304 StPO). Sie dient dazu, Fehler oder unverhältnismäßige Entscheidungen des Amtsgerichts anzufechten. Eine erfahrene Verteidigung entscheidet, ob Haftprüfung oder Haftbeschwerde der bessere Weg ist.
Auf der Anwaltskanzlei erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite Strafanwalt in Berlin.

Sie oder ein Angehöriger sitzen in Untersuchungshaft? Kontaktieren Sie mich – ich prüfe umgehend die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls und beantrage Haftprüfung oder Außervollzugsetzung.


Kontakt – Strafverteidiger bei Haftbefehl in Berlin Charlottenburg

Ich stehe Ihnen kurzfristig zur Verfügung – auch außerhalb der Bürozeiten. Ob Haftbefehl, Untersuchungshaft oder Haftprüfung: Ich verteidige Sie entschlossen und rechtssicher vor dem Amtsgericht Tiergarten, Landgericht Berlin und Kammergericht.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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