Ein Vorwurf des Diebstahls kann schwerwiegende Folgen haben – vom Eintrag ins Führungszeugnis bis hin zu Freiheitsstrafen. Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen schnell und kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal. Wir vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Jetzt Verteidigung sichernWegnahme einer fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht.
Z. B. Einbruch, gewerbsmäßiger Diebstahl oder Diebstahl von bedeutendem Wert.
Mitführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen beim Diebstahl.
Diebstahl unter Mitwirkung einer Bande, regelmäßig mit erhöhter Strafandrohung.
Aneignung einer fremden Sache, die sich bereits im eigenen Besitz befindet.
Nicht jeder Diebstahlvorwurf führt zu einer Verurteilung. Oftmals bestehen Zweifel an der Wegnahmehandlung, an der Zueignungsabsicht oder an der Glaubwürdigkeit von Zeugen. Machen Sie daher keine Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben.
Nach Akteneinsicht entwickelt Ihr Strafverteidiger eine individuelle Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen sind Einstellungen des Verfahrens möglich – etwa bei erstmaligen Taten, geringer Schuld (§ 153 StPO) oder nach Schadenswiedergutmachung. Auch der Nachweis fehlender Zueignungsabsicht oder der rechtmäßigen Nutzung einer Sache kann eine Anklage entkräften.
Ob einfacher Diebstahl, besonders schwerer Fall, Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl – ich verteidige Sie entschlossen und mit Erfahrung.
Ich prüfe die Ermittlungsakte, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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