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Diebstahl – Ihr Anwalt in Berlin-Charlottenburg

Ein Vorwurf des Diebstahls kann schwerwiegende Folgen haben – vom Eintrag ins Führungszeugnis bis hin zu Freiheitsstrafen. Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehen wir Ihnen schnell und kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal. Wir vertreten Mandanten aus Berlin und bundesweit. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch.

Jetzt Verteidigung sichern

Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB)

Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht.

Besonders schwerer Fall (§ 243 StGB)

Z. B. Einbruch, gewerbsmäßiger Diebstahl oder Diebstahl von bedeutendem Wert.

Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB)

Mitführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen beim Diebstahl.

Bandendiebstahl (§ 244a StGB)

Diebstahl unter Mitwirkung einer Bande, regelmäßig mit erhöhter Strafandrohung.

Unterschlagung (§ 246 StGB)

Aneignung einer fremden Sache, die sich bereits im eigenen Besitz befindet.

Strafverteidigung bei Diebstahl: Ihre Chancen im Verfahren

Nicht jeder Diebstahlvorwurf führt zu einer Verurteilung. Oftmals bestehen Zweifel an der Wegnahmehandlung, an der Zueignungsabsicht oder an der Glaubwürdigkeit von Zeugen. Machen Sie daher keine Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben.


Nach Akteneinsicht entwickelt Ihr Strafverteidiger eine individuelle Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen sind Einstellungen des Verfahrens möglich – etwa bei erstmaligen Taten, geringer Schuld (§ 153 StPO) oder nach Schadenswiedergutmachung. Auch der Nachweis fehlender Zueignungsabsicht oder der rechtmäßigen Nutzung einer Sache kann eine Anklage entkräften.

Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?

  • ✓ Umfangreiche Erfahrung in Diebstahlsverfahren
  • ✓ Detaillierte Prüfung der Tatbestandsmerkmale & Zeugenaussagen
  • ✓ Individuelle Verteidigungsstrategien für Einstellung oder Freispruch
  • ✓ Konsequente Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • ✓ Zielorientierte Beratung: Strafmilderung, Schadenswiedergutmachung, Verfahrensabkürzung

Kontakt – Ihr Anwalt für Diebstahl in Berlin Charlottenburg – kompetent, diskret und zuverlässig

Ob einfacher Diebstahl, besonders schwerer Fall, Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl – ich verteidige Sie entschlossen und mit Erfahrung.

Ich prüfe die Ermittlungsakte, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und übernehme die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

Jetzt Beratung im Diebstahlsfall sichern


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