Der Vorwurf der Beleidigung (§ 185 StGB) entsteht oft im Affekt – privat, im Straßenverkehr oder online. Eine Verurteilung kann Geldstrafe, Einträge ins Führungszeugnis und berufliche Folgen nach sich ziehen. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehe ich Ihnen entschlossen und diskret zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Hauptverhandlung. Ich vertrete Mandanten aus Berlin und bundesweit. Sichern Sie sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung.
Jetzt Verteidigung sichernEhrverletzende Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer Person.
Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten, deren Wahrheit nicht erweislich ist.
Wider besseres Wissen falsche, ehrenrührige Tatsachen über jemanden verbreiten.
Social Media, Chats, Foren – oft Screenshots/Metadaten als Beweismittel relevant.
Regelmäßig Geldstrafe; in schweren Fällen Freiheitsstrafe möglich (insb. § 187 StGB).
Nicht jede kränkende Äußerung ist strafbar. Zu prüfen sind Kontext, Adressat, Öffentlichkeit und ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil handelt. Ebenfalls wichtig: mögliche Rechtfertigungen (z. B. zulässige Meinungsäußerung), Provokation oder fehlender Nachweis der Äußerung.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine passgenaue Strategie. Häufig sind Einstellungen nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder § 153a StPO (auflagengebunden) möglich. Alternativ kommen strafmildernde Lösungen in Betracht – etwa Entschuldigung, Widerruf, Gegendarstellung oder Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB).
Ob klassische Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung – ich verteidige Sie mit Erfahrung und klarer Strategie.
Ich prüfe die Ermittlungsakte, analysiere Beweise (auch digitale) und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigung.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Weitere Informationen zu allgemeinen Strafverfahren finden Sie auf unserer Hauptseite ➔ Anwalt für Strafrecht Berlin.