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Beleidigung – Ihr Anwalt in Berlin-Charlottenburg

Der Vorwurf der Beleidigung (§ 185 StGB) entsteht oft im Affekt – privat, im Straßenverkehr oder online. Eine Verurteilung kann Geldstrafe, Einträge ins Führungszeugnis und berufliche Folgen nach sich ziehen. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehe ich Ihnen entschlossen und diskret zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Hauptverhandlung. Ich vertrete Mandanten aus Berlin und bundesweit. Sichern Sie sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung.

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Beleidigung (§ 185 StGB)

Ehrverletzende Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer Person.

Üble Nachrede (§ 186 StGB)

Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten, deren Wahrheit nicht erweislich ist.

Verleumdung (§ 187 StGB)

Wider besseres Wissen falsche, ehrenrührige Tatsachen über jemanden verbreiten.

Beleidigung im Netz

Social Media, Chats, Foren – oft Screenshots/Metadaten als Beweismittel relevant.

Strafrahmen

Regelmäßig Geldstrafe; in schweren Fällen Freiheitsstrafe möglich (insb. § 187 StGB).

Strafverteidigung bei Beleidigung: Ihre Chancen

Nicht jede kränkende Äußerung ist strafbar. Zu prüfen sind Kontext, Adressat, Öffentlichkeit und ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil handelt. Ebenfalls wichtig: mögliche Rechtfertigungen (z. B. zulässige Meinungsäußerung), Provokation oder fehlender Nachweis der Äußerung.


Nach Akteneinsicht entwickle ich eine passgenaue Strategie. Häufig sind Einstellungen nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder § 153a StPO (auflagengebunden) möglich. Alternativ kommen strafmildernde Lösungen in Betracht – etwa Entschuldigung, Widerruf, Gegendarstellung oder Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB).

Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?

  • ✓ Erfahren in Beleidigungs-, Nachrede- und Verleumdungsverfahren
  • ✓ Präzise Einordnung zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit
  • ✓ Realistische Einschätzung & Strategie für Einstellung oder Freispruch
  • ✓ Diskrete Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • ✓ Fokus: Rufschutz, Vermeidung von Vorstrafen, schnelle Lösung

Kontakt – Ihr Anwalt für Beleidigung in Berlin Charlottenburg – diskret, erfahren und lösungsorientiert

Ob klassische Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung – ich verteidige Sie mit Erfahrung und klarer Strategie.

Ich prüfe die Ermittlungsakte, analysiere Beweise (auch digitale) und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigung.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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