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Subventionsbetrug (§ 264 StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Der Subventionsbetrug ist eine Sonderform des Betrugs und betrifft den missbräuchlichen Erhalt staatlicher Fördermittel oder Beihilfen. Bereits falsche oder unvollständige Angaben bei der Antragstellung können strafrechtliche Konsequenzen haben – selbst wenn die Subvention noch gar nicht ausgezahlt wurde.

Das Strafmaß reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Typische Fälle sind:

  • Falsche Angaben bei Förderanträgen (z. B. EU-, Bundes- oder Landesmittel)
  • Missbrauch von Corona-Hilfen und Soforthilfen
  • Zweckentfremdung bewilligter Fördergelder
  • Täuschung über Unternehmenszahlen oder Verwendungsnachweise

Warum anwaltliche Verteidigung entscheidend ist:

  • Frühzeitige Beratung verhindert belastende Fehler im Ermittlungsverfahren
  • Prüfung der Förderbedingungen und Antragsunterlagen
  • Verteidigungsstrategie bei Vorwürfen des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit
  • Verhandlung mit Behörden zur Schadensbegrenzung

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertreten wir Sie konsequent bei Vorwürfen des Subventionsbetrugs. Wir kennen die Besonderheiten dieser komplexen Verfahren und setzen uns für Ihre Rechte ein.

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