Der Vorwurf einer Bedrohung (§ 241 StGB) kann schnell erhoben werden – sei es im privaten Streit, im Straßenverkehr oder im beruflichen Umfeld. Eine Verurteilung zieht Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Einträge ins Führungszeugnis nach sich. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg stehe ich Ihnen engagiert und diskret zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Gerichtssaal. Ich vertrete Mandanten aus Berlin und bundesweit. Nehmen Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Jetzt Verteidigung sichernDie Ankündigung eines Verbrechens gegen eine Person oder eine ihr nahestehende Person.
Bedrohungen mit Waffengewalt, in sozialen Netzwerken oder gegenüber Amtsträgern können verschärft gewertet werden.
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei schweren Fällen auch höhere Strafen möglich.
Nicht jede als „Bedrohung“ empfundene Aussage erfüllt den Straftatbestand des § 241 StGB. Oft geht es um missverständliche Äußerungen, emotionale Situationen oder unklare Beweise. Hier ist eine präzise rechtliche Prüfung entscheidend.
Nach Akteneinsicht analysiere ich die Vorwürfe und entwickle eine gezielte Verteidigungsstrategie. Häufige Ansatzpunkte sind: Fehlen einer Verbrechensankündigung, Unbestimmtheit der Drohung oder mangelnder Nachweis der Ernstlichkeit. In vielen Fällen ist auch eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) möglich.
Ob private Konflikte, Bedrohung im Straßenverkehr oder über soziale Medien – ich verteidige Sie engagiert und mit Erfahrung.
Ich prüfe die Ermittlungsakten, analysiere die Vorwürfe und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Weitere Informationen zu allgemeinen Strafverfahren finden Sie auf unserer Hauptseite ➔ Anwalt für Strafrecht Berlin.