Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, mit der das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird – unabhängig von gesetzlichen Kündigungsfristen. Er ist besonders sinnvoll, wenn eine schnelle und einvernehmliche Lösung gesucht wird, etwa bei einem geplanten Umzug, Eigenbedarf oder bei Streitigkeiten im Mietverhältnis.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe und gestalte ich rechtssichere Aufhebungsverträge, berate zu Abfindungen und Risiken und setze Ihre Interessen konsequent durch. So vermeiden Sie unnötige Konflikte und schaffen klare Verhältnisse.
Jetzt Beratung sichernFlexibilität: Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig von Kündigungsfristen.
Planungssicherheit: Klarer Endtermin, ohne Kündigungsschutzverfahren.
Einvernehmliche Lösung: Vermeidet langwierige Prozesse und Streitigkeiten.
Individuelle Regelungen: Abfindungen, Renovierungspflichten oder Verzicht auf Ansprüche können vereinbart werden.
Ein rechtssicherer Mietaufhebungsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
Genaue Angaben zu den Vertragsparteien und zur Mietwohnung
Festlegung des Beendigungszeitpunkts
Regelungen zur Wohnungsrückgabe (Renovierung, Schönheitsreparaturen, Schlüsselübergabe)
Vereinbarungen zur Mietkaution (Rückzahlung oder Verrechnung)
Eventuelle Abfindungszahlungen des Vermieters, z. B. bei Eigenbedarf
Verzichtserklärungen, z. B. auf zukünftige Ansprüche
Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile mit sich bringen, wenn er einseitig gestaltet ist:
Für Mieter: Verzicht auf Kündigungsschutz, riskanter Verlust der Wohnung ohne ausreichende Alternativen.
Für Vermieter: Risiko von späteren Streitigkeiten, wenn Vereinbarungen unklar oder unwirksam sind.
Deshalb sollten beide Seiten den Vertrag sorgfältig prüfen lassen.
Häufig bieten Vermieter den Mietern eine Abfindung an, um eine schnelle Einigung zu erreichen.
Die Höhe ist Verhandlungssache und hängt u. a. von folgenden Faktoren ab:
Höhe der bisherigen Miete
Dringlichkeit des Auszugs (z. B. Eigenbedarf)
Situation am Wohnungsmarkt
Verhandlungsgeschick
Ein Mietaufhebungsvertrag ist rechtlich bindend. Da nachträgliche Änderungen kaum möglich sind, sollten Mieter und Vermieter vor Unterzeichnung rechtlichen Rat einholen.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin prüfe ich:
ob die Vereinbarungen rechtlich wirksam und fair sind
ob Abfindungszahlungen angemessen sind
welche Risiken mit Verzichtsklauseln verbunden sind
So stellen Sie sicher, dass der Vertrag zu Ihren Gunsten gestaltet wird.
Weitere Informationen rund um das Mietrecht finden Sie hier: Mietrecht in Berlin. Einen Überblick über alle Rechtsgebiete bietet Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg.
Ein Mietaufhebungsvertrag erfordert rechtliche Sorgfalt – ob wegen Eigenbedarf, geplanter Modernisierung oder einer einvernehmlichen Beendigung.
Ich prüfe Vereinbarungen, verhandle Abfindungen und sichere Ihre Rechte.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg stehe ich Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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