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Kündigungsschutz für Mieter in Berlin

Der Mieterschutz stellt sicher, dass Mieter nicht grundlos ihre Wohnung verlieren können. Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur wirksam, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt – etwa Eigenbedarf, erheblicher Zahlungsverzug oder eine notwendige wirtschaftliche Verwertung der Immobilie.

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Wichtige Punkte zum Kündigungsschutz:

  • Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und klar begründet sein.
  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen 3, 6 oder 9 Monate – abhängig von der Wohndauer.
  • Nach § 574 BGB können Mieter widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt (z. B. hohes Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum).
  • Gegen unberechtigte Kündigung ist eine Kündigungsschutzklage möglich, um den Verbleib in der Wohnung zu sichern.

Gerade in Berlin prüfen Gerichte Vermieterkündigungen streng. Für Mieter lohnt es sich deshalb, jede Kündigung frühzeitig durch einen Anwalt für Mietrecht überprüfen zu lassen.

Alles Wichtige zum Mietrecht erfahren Sie auf der Seite Mietrecht in Berlin. Mehr über unsere Kanzlei und weitere Rechtsgebiete finden Sie auf der Startseite der Kanzlei Salman.

Mieterschutz Berlin – Kündigung wirksam abwehren

Der Mieterschutz sorgt dafür, dass Mieter nicht grundlos ihre Wohnung verlieren können.
Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur wirksam, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt – etwa Eigenbedarf, erheblicher Zahlungsverzug oder die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie.

Gerade in Berlin prüfen Gerichte solche Kündigungen besonders streng. Ein rechtzeitiger Widerspruch oder eine Kündigungsschutzklage kann entscheidend sein, um den Wohnraum zu sichern.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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