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Sachbeschädigung – Ihr Anwalt in Berlin-Charlottenburg

Der Vorwurf einer Sachbeschädigung (§ 303 StGB) kann schnell im Alltag entstehen – sei es durch Streitigkeiten, Vandalismusvorwürfe oder Schäden im Straßenverkehr. Eine Verurteilung kann Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertrete ich Sie kompetent und diskret – von der ersten Beratung bis zur Hauptverhandlung. Ich verteidige Mandanten aus Berlin und bundesweit. Sichern Sie sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe.

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Einfache Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Zerstörung oder Beschädigung einer fremden Sache, etwa durch Kratzer, Zerbrechen oder Zerstören.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB)

Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die dem öffentlichen Nutzen dienen (z. B. Denkmäler, öffentliche Einrichtungen).

Datenveränderung & Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)

Auch digitale Eingriffe, wie das Löschen oder Manipulieren von Daten, können als Sachbeschädigung strafbar sein.

Strafrahmen

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; in schweren Fällen auch höher.

Strafverteidigung bei Sachbeschädigung: Ihre Chancen

Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung hängt maßgeblich davon ab, ob tatsächlich eine vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung nachgewiesen werden kann. Oft bestehen Zweifel, ob es sich um ein Versehen, eine Bagatelle oder gar um eine zulässige Handlung gehandelt hat.


Nach Akteneinsicht analysiere ich die Beweise und entwickle eine gezielte Verteidigungsstrategie. Verteidigungsansätze bestehen etwa in der Anfechtung des Vorsatzes, dem Bestreiten der Täterschaft oder in der Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO (Geringfügigkeit). In vielen Fällen ist auch Schadenswiedergutmachung ein Weg zur Strafmilderung.

Ihre Vorteile bei meiner Verteidigung

  • ✓ Erfahrung in Verfahren wegen Sachbeschädigung & Vandalismusvorwürfen
  • ✓ Gründliche Prüfung von Vorsatz und Beweisbarkeit
  • ✓ Individuelle Verteidigungsstrategien für Einstellung oder Freispruch
  • ✓ Direkte Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht
  • ✓ Ziel: Vermeidung von Vorstrafen, Schadensbegrenzung, bestmögliche Verteidigung

Kontakt – Ihr Anwalt für Sachbeschädigung in Berlin Charlottenburg – erfahren, diskret und entschlossen

Ob Vorwurf der Sachbeschädigung, gemeinschädlichen Beschädigung oder Datenveränderung – ich verteidige Sie engagiert und kompetent.

Ich prüfe die Ermittlungsakten, analysiere die Beweise und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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