Der Vorwurf einer Sachbeschädigung (§ 303 StGB) kann schnell im Alltag entstehen – sei es durch Streitigkeiten, Vandalismusvorwürfe oder Schäden im Straßenverkehr. Eine Verurteilung kann Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Als Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg vertrete ich Sie kompetent und diskret – von der ersten Beratung bis zur Hauptverhandlung. Ich verteidige Mandanten aus Berlin und bundesweit. Sichern Sie sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe.
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Zerstörung oder Beschädigung einer fremden Sache, etwa durch Kratzer, Zerbrechen oder Zerstören.
Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die dem öffentlichen Nutzen dienen (z. B. Denkmäler, öffentliche Einrichtungen).
Auch digitale Eingriffe, wie das Löschen oder Manipulieren von Daten, können als Sachbeschädigung strafbar sein.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; in schweren Fällen auch höher.
Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung hängt maßgeblich davon ab, ob tatsächlich eine vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung nachgewiesen werden kann. Oft bestehen Zweifel, ob es sich um ein Versehen, eine Bagatelle oder gar um eine zulässige Handlung gehandelt hat.
Nach Akteneinsicht analysiere ich die Beweise und entwickle eine gezielte Verteidigungsstrategie. Verteidigungsansätze bestehen etwa in der Anfechtung des Vorsatzes, dem Bestreiten der Täterschaft oder in der Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO (Geringfügigkeit). In vielen Fällen ist auch Schadenswiedergutmachung ein Weg zur Strafmilderung.
Auf der Anwaltskanzlei Salman stellen wir Ihnen unsere Rechtsgebiete vor. Einen umfassenden Überblick über unsere Tätigkeit als Strafanwalt in Berlin finden Sie auf der entsprechenden Fachseite.
Ob Vorwurf der Sachbeschädigung, gemeinschädlichen Beschädigung oder Datenveränderung – ich verteidige Sie engagiert und kompetent.
Ich prüfe die Ermittlungsakten, analysiere die Beweise und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Schweigen Sie – ich übernehme Ihre Verteidigung.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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