Tierhaltung ist im Mietrecht häufig ein Vertrags- und Auslegungsthema. Maßgeblich sind der Mietvertrag, eine eventuell einbezogene Hausordnung und die konkreten Umstände im Haus. Ziel sind klare, verhältnismäßige Regeln, die Rücksichtnahme sichern und Konflikte vermeiden. Ich prüfe Ihren Mietvertrag und die Hausordnung, formuliere Zustimmungs- oder Ablehnungsschreiben und verhandle mit der Hausverwaltung – zügig, praxisnah und durchsetzungsstark.
Beratung anfordern✔ Zustimmungsvorbehalt für Hunde und Katzen, mit nachvollziehbaren Kriterien
✔ Art, Anzahl und Haltungsbedingungen (z. B. Leinenführung in Gemeinschaftsflächen)
✔ Nachweise wie Tierhalterhaftpflicht, Chip/Impfstatus, verantwortliche Betreuung
✔ Widerruf der Zustimmung bei erheblichen, anhaltenden Störungen nach Abmahnung
✔ Umgang mit Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Hof, Aufzug) im Rahmen der Hausordnung
✔ Prüfung von Mietvertrag und Hausordnung auf Wirksamkeit und Angemessenheit
✔ Entwicklung praxistauglicher Vertragsklauseln und Zustimmungsverfahren
✔ Formulierung von Zustimmungs- oder Ablehnungsschreiben, Abmahnungen und Unterlassungsverlangen
✔ Verhandlung praktikabler Lösungen mit Hausverwaltung oder Vermieterseite
✔ Durchsetzung Ihrer Rechte außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht
Sie erhalten kurzfristig eine klare Einschätzung, passende Vertrags- und Hausordnungstexte sowie eine Schritt-für-Schritt-Strategie. Senden Sie mir Mietvertrag, Hausordnung und den wichtigsten Schriftwechsel – den weiteren Schriftverkehr übernehme ich.
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