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Haustiere & Mietvertrag – Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg

Tierhaltung in Mietwohnungen ist häufig Anlass für Streit zwischen Mietern, Vermietern und Hausgemeinschaften. Entscheidend sind der Mietvertrag, die Hausordnung und die konkreten Gegebenheiten im Haus. Ziel ist eine ausgewogene Lösung, die sowohl das Halten von Haustieren ermöglicht als auch berechtigte Interessen anderer Mieter wahrt.

Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich Ihre mietvertragliche Lage, bewerte bestehende Verbots- oder Erlaubnisklauseln und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Kommunikation mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter. Ich verfasse Zustimmungs- und Ablehnungsschreiben, begleite Abmahnungen oder Kündigungen und vertrete Ihre Interessen – außergerichtlich und, falls erforderlich, auch vor Gericht.

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Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Mietrecht Berlin

Was der Mietvertrag wirksam regeln kann

✔ Zustimmungsvorbehalt für Hunde und Katzen, mit nachvollziehbaren Kriterien
✔ Art, Anzahl und Haltungsbedingungen (z. B. Leinenführung in Gemeinschaftsflächen)
✔ Nachweise wie Tierhalterhaftpflicht, Chip/Impfstatus, verantwortliche Betreuung
✔ Widerruf der Zustimmung bei erheblichen, anhaltenden Störungen nach Abmahnung
✔ Umgang mit Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Hof, Aufzug) im Rahmen der Hausordnung

Was regelmäßig problematisch ist

  • Pauschale Totalverbote auch für Kleintiere (z. B. Zierfische, Hamster)
  • Unbestimmte oder uferlose Widerrufsklauseln ohne Anlass oder Abmahnung
  • Vertragsstrafen ohne Transparenz und Verhältnismäßigkeit
  • Regelungen, die dem Gesetz oder einer wirksam einbezogenen Hausordnung widersprechen

Kleintiere, Hunde/Katzen, besondere Tiere

  • Kleintiere: meist zustimmungsfrei, solange keine Störungen entstehen
  • Hunde/Katzen: oft zustimmungspflichtig; es zählt die Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der Hausgemeinschaft
  • Exotische oder gefährliche Tiere: strengere Maßstäbe, teils behördliche Auflagen

Ausführliche Informationen zum Mietrecht erhalten Sie hier: Mietrecht in Berlin. Einen umfassenden Überblick über unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg finden Sie auf der Startseite.

So unterstütze ich Sie als Anwalt

✔ Prüfung von Mietvertrag und Hausordnung auf Wirksamkeit und Angemessenheit
✔ Entwicklung praxistauglicher Vertragsklauseln und Zustimmungsverfahren
✔ Formulierung von Zustimmungs- oder Ablehnungsschreiben, Abmahnungen und Unterlassungsverlangen
✔ Verhandlung praktikabler Lösungen mit Hausverwaltung oder Vermieterseite
✔ Durchsetzung Ihrer Rechte außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht

Checkliste Unterlagen

  • Mietvertrag und Hausordnung
  • Schriftwechsel zur Tierhaltung (Antrag, Auflagen, Abmahnungen)
  • Versicherungsnachweis, ggf. Sachkunde/Training
  • Belege zu Störungen oder Schäden (Protokolle, Fotos, Zeugen)

Erstberatung: Haustiere & Mietvertrag

Sie erhalten kurzfristig eine klare Einschätzung, passende Vertrags- und Hausordnungstexte sowie eine Schritt-für-Schritt-Strategie. Senden Sie mir Mietvertrag, Hausordnung und den wichtigsten Schriftwechsel – den weiteren Schriftverkehr übernehme ich.

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Kanzlei Salman · Kurfürstendamm 216 · 10719 Berlin-Charlottenburg · Mietrecht Berlin