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Mietminderung bei Lärmbelästigung – Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg

Dauerhafter Lärm im Wohnumfeld kann die Lebensqualität massiv beeinträchtigen. Ob anhaltender Baulärm, laute Nachbarn, defekte Haustechnik oder nächtlicher Partylärm – wenn die Ruhe in der Wohnung erheblich gestört wird, liegt ein Mietmangel vor. Mieter haben in solchen Fällen das Recht, die Miete zu mindern. Als erfahrener Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich, ob eine Mietminderung rechtlich durchsetzbar ist und wie hoch die Minderungsquote in Ihrem konkreten Fall ausfallen darf.

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Wann gilt Lärm als Mietmangel?

Nicht jeder Geräuschpegel rechtfertigt eine Mietminderung. Maßgeblich ist, ob der Lärm die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Beispiele:

  • Baulärm: anhaltende Bauarbeiten am oder neben dem Gebäude
  • Nachbarschaftslärm: laute Partys, Musik, ständige Ruhestörungen
  • Haustechnik: brummende Heizungsanlagen, Aufzüge oder Lüftungen
  • Gewerbelärm: Restaurants, Bars oder Clubs in unmittelbarer Nähe

    Kurzzeitige, sozial übliche Geräusche (z. B. Kinderlärm, übliche Wohngeräusche) gelten dagegen nicht als Mangel.


Höhe der Mietminderung bei Lärmbelästigung

Die Rechtsprechung hat je nach Art und Intensität folgende Quoten anerkannt:

  • Dauerhafter Baulärm: 10–25 %
  • Extreme Nachbarschaftsstörungen: 10–30 %
  • Brummende Haustechnik/Heizungsanlagen: 5–15 %
  • Nachtlärm (regelmäßig): auch über 20 %

    Die konkrete Quote richtet sich nach Intensität, Dauer und Tageszeit der Störung.


Vorgehen bei Lärmbelästigung – Ihre Checkliste

Lärmprotokoll führen: Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung festhalten.

  • Zeugen sichern: Nachbarn oder Mitbewohner können bestätigen.
  • Mängelanzeige an den Vermieter: schriftlich mit Fristsetzung zur Abhilfe.
  • Mietminderung geltend machen: nur für die Dauer der Beeinträchtigung.
  • Rechtliche Beratung nutzen: zur Absicherung gegen Kündigungsrisiken.

Ihr Vorteil mit anwaltlicher Hilfe

✔️ Prüfung, ob die Lärmbelästigung als Mietmangel anerkannt wird
✔️ Berechnung einer realistischen Minderungsquote
✔️ Erstellung einer rechtssicheren Mängelanzeige
✔️ Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Vermieter und Nachbarn
✔️ Vertretung vor Gericht bei Streitigkeiten


Kontakt – Mietminderung bei Lärmbelästigung – Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg

Ständiger Baulärm, laute Nachbarn oder nächtlicher Partylärm sind mehr als nur ärgerlich – sie können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen.
In solchen Fällen haben Sie das Recht auf Mietminderung.

Ich prüfe Ihre Situation, ermittle eine realistische Minderungsquote und setze Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Unsere Kanzlei befindet sich direkt am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg – zentral und gut erreichbar. Damit sind wir die ideale Anlaufstelle, wenn Sie einen Anwalt für Mietrecht bei Lärmbelästigung in der Nähe suchen.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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