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Schimmel in der Wohnung – Ihr Anwalt in Berlin-Charlottenburg hilft

Schimmelbefall ist ein erhebliches Gesundheits- und Wohnqualitätsrisiko. Wir unterstützen Mieter und Vermieter in Berlin-Charlottenburg bei Mängelanzeige, Mietminderung, Beweissicherung, Sanierung und Kostenerstattung – von der schnellen Ersteinschätzung bis zur rechtssicheren Durchsetzung.

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Ursachen und Verantwortung bei Schimmel

Schimmel entsteht durch bauliche Mängel (Wärmebrücken, Durchfeuchtung, undichte Fenster), Feuchtigkeitseintrag, unzureichende Wärmedämmung oder falsches Heiz- und Lüftungsverhalten. Rechtlich entscheidend ist, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt (Instandsetzungspflicht des Vermieters) oder ein nutzungsbedingter Schaden.

Welche Rechte haben Mieter?

Bei erheblichem Schimmelbefall können Mieter Beseitigung und eine angemessene Mietminderung verlangen. Zusätzlich kommen Schadensersatz und Zurückbehaltungsrechte in Betracht. Wichtig sind eine Mängelanzeige, Beweissicherung und Fristsetzung zur Mangelbeseitigung.

Gesundheitsrisiken durch Schimmel

Schimmelsporen können Allergien, Atemwegsbeschwerden, Asthma und Reizungen verursachen. Besonders gefährdet sind Kinder, Senioren und Personen mit Vorerkrankungen. Schon geringer Befall kann einen erheblichen Mietmangel darstellen.


Häufige Fragen zu Schimmelbefall in der Wohnung

Wer ist verantwortlich, wenn Schimmel in der Wohnung entsteht?

Entscheidend ist die Ursache: Bauliche Mängel (z. B. Wärmebrücken, undichte Fenster) → Vermieter. Nutzerverhalten (falsches Lüften/Heizen) → Mieter. Eine sachverständige Beweissicherung klärt die Zuordnung.

Wie hoch ist die Mietminderung bei Schimmel laut Gericht?

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach Umfang, Intensität und betroffenen Räumen. Nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Charlottenburg (Urteil vom 21.02.2019 – 203 C 185/18) kann bereits ein moderater Schimmelbefall im Schlafzimmer eine Mietminderung von 20 % bis 25 % rechtfertigen. Bei stärkerem Befall oder Gesundheitsgefahr kann sie höher ausfallen. Wir prüfen Ihren Einzelfall und berechnen die angemessene Minderung rechtssicher.

Wie kann ich Schimmel nachweisen?

Durch Fotos, Feuchtigkeitsmessungen, Temperaturprotokolle und Gutachten. Eine sachgerechte Dokumentation ist die Basis für Mietminderung oder Schadensersatz.

Wer trägt die Kosten der Schimmelbeseitigung?

Bei baulicher Ursache trägt der Vermieter die Sanierungskosten. Bei falschem Lüften oder Heizen haftet der Mieter. Ein Gutachten kann die Ursache eindeutig feststellen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung, danach ggf. Mietminderung oder anwaltliche Unterstützung. Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg hilft bei der rechtssicheren Vorgehensweise.

Kontakt – Ihr Anwalt in Berlin-Charlottenburg

Wir unterstützen Sie bei Schimmelbefall – von der Beweissicherung bis zur Mietminderung oder Sanierungspflicht.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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