Anwalt für Gewerbemietvertrag in Berlin Charlottenburg
Ich prüfe und gestalte Ihren Gewerbemietvertrag – rechtssicher, individuell und wirtschaftlich sinnvoll.
Ob Mieter oder Vermieter: Sie erhalten eine schnelle Ersteinschätzung und klare Handlungsempfehlungen.
Jetzt Beratung sichern
Ein Gewerbemietvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung von Geschäftsräumen – ob Büro, Praxis, Gastronomie oder Ladenfläche. Anders als im Wohnraummietrecht gibt es im Gewerbemietrecht deutlich weniger Mieterschutz. Deshalb sind die Vertragsgestaltung, Prüfung und Verhandlung des Gewerbemietvertrags entscheidend, um spätere Konflikte und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Als Anwalt für Gewerbemietrecht in Berlin-Charlottenburg unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um den Gewerbemietvertrag – von der ersten Prüfung über die Verhandlung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich grundlegend vom Wohnraummietrecht: Rechte und Pflichten ergeben sich fast ausschließlich aus dem schriftlichen Mietvertrag. Deshalb kommt es entscheidend auf eine klare, rechtssichere Vertragsgestaltung an. Einen Überblick über meine Tätigkeit finden Sie auf der Kanzlei-Startseite.
Warum der Gewerbemietvertrag so wichtig ist
Schon kleine Formulierungen im Gewerbemietvertrag können große Auswirkungen haben. Typische Streitpunkte sind:
- Nebenkostenregelungen und deren Umlage
- Mietdauer und Kündigungsfristen
- Konkurrenzschutz und Nutzungsbeschränkungen
- Instandhaltungspflichten und Renovierungsklauseln
- Rückbauverpflichtungen beim Auszug
Ich prüfe, ob Ihr Gewerbemietvertrag rechtssicher formuliert ist und Ihre Interessen ausreichend schützt.
Gewerbemietvertrag für Mieter in Berlin
Gewerbemieter haben weniger Schutz als Wohnraummieter. Daher ist eine sorgfältige Prüfung des Gewerbemietvertrags vor der Unterschrift entscheidend. Ich helfe Ihnen, unfaire Klauseln zu erkennen, Risiken zu vermeiden und sichere Verhandlungsstrategien zu entwickeln.
Auch wenn bereits Probleme bestehen – etwa bei Mängeln, Mieterhöhungen oder Kündigungen – prüfe ich, welche Rechte Ihnen aus dem Gewerbemietvertrag zustehen und setze diese für Sie durch.
FAQ für Gewerbemieter
▸ Kann ich die Miete mindern, wenn die Gewerberäume Mängel haben?
Ja, auch im Gewerbemietrecht gilt: Liegt ein erheblicher Mangel vor, der die Nutzung einschränkt (z. B. Heizungsausfall, Feuchtigkeit, Stromprobleme), kann die Miete anteilig gemindert werden. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Mängelanzeige beim Vermieter.
▸ Darf ich meine Gewerberäume untervermieten?
Eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Ohne vertragliche Regelung oder Genehmigung droht eine Abmahnung oder sogar Kündigung. Empfehlenswert ist eine schriftliche Vereinbarung.
▸ Was passiert, wenn mein Geschäft nicht läuft und ich aus dem Gewerbemietvertrag aussteigen will?
Gewerbemietverträge sind meist langfristig geschlossen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur durch Aufhebungsvertrag, Sonderkündigungsrecht (z. B. wegen Mängeln) oder außerordentliche Kündigung möglich. In vielen Fällen lohnt sich eine Verhandlung mit dem Vermieter.
▸ Wer trägt die Nebenkosten im Gewerbemietvertrag?
Im Gewerbemietrecht hängt dies von der vertraglichen Regelung ab. Typisch ist eine Umlage fast aller
Betriebskosten auf den Mieter. Fehlen klare Vereinbarungen, bleibt der Vermieter verpflichtet, die Nebenkosten zu tragen.
Gewerbemietvertrag für Vermieter in Berlin
Für Vermieter ist ein klar formulierter Gewerbemietvertrag die beste Grundlage für eine erfolgreiche Vermietung. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung individueller Verträge und sorge dafür, dass Ihre Interessen rechtlich abgesichert sind.
Typische Themen sind:
- Absicherung gegen Mietausfälle
- Möglichkeiten zur Mieterhöhung
- Regelungen zu Nebenkosten und Instandhaltung
- Räumungsklagen und Durchsetzung offener Mietforderungen
FAQ für Vermieter
▸ Wie sichere ich mich gegen Mietausfälle ab?
Mit Kaution (bis 3 Nettomieten), Bank-/Selbstschuldnerbürgschaft, Bonitätsnachweisen, Mietausfallversicherung sowie klaren Verzugs- und Kündigungsklauseln im Gewerbemietvertrag.
▸ Kann ich die Miete während der Vertragslaufzeit erhöhen?
Ja, wenn vertraglich vereinbart: z. B. Staffelmiete, Indexmiete (VPI) oder ausdrücklich geregelte Anpassungsklauseln. Ohne Klausel ist eine Erhöhung regelmäßig nicht möglich.
▸ Welche Renovierungspflichten kann ich im Gewerbemietvertrag wirksam vereinbaren?
Im Gewerbemietrecht sind Übertragungen zulässig, wenn sie klar geregelt sind: laufende Schönheitsreparaturen, Instandhaltung bestimmter Bereiche, Rückbau eigener Einbauten bei Auszug. Wichtig: eindeutige, ausgewogene Formulierungen.
▸ Welche Kündigungsfrist gilt im Gewerbemietrecht?
Ohne abweichende Vereinbarung: 6 Monate zum Quartalsende (§ 580a BGB). Bei befristeten Verträgen ist die ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen; Sonderkündigungen müssen vertraglich geregelt sein.
Kontakt – Ihr Anwalt für Gewerbemietvertrag in Berlin-Charlottenburg
Ob Sie Mieter oder Vermieter sind – ich prüfe, gestalte und verhandle Ihren Gewerbemietvertrag und vertrete Ihre Interessen konsequent.
Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösung, die Ihnen langfristig Sicherheit bietet.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen – ich prüfe diese innerhalb von 24 Stunden und gebe Ihnen eine klare Handlungsempfehlung.
So sparen Sie Zeit und vermeiden rechtliche Risiken.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
Jetzt Beratung sichern