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Eigenbedarfskündigung – Mietrecht in Berlin-Charlottenburg

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs (§ 573 BGB) führt oft zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter. Für Mieter bedeutet sie die Gefahr des Wohnungsverlusts, für Vermieter die Notwendigkeit einer rechtlich sauberen Begründung. Als erfahrener Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig – egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Ich vertrete Mandanten aus Berlin und bundesweit. Holen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Beratung.

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Rechtliche Grundlage (§ 573 BGB)

Vermieter können kündigen, wenn sie die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigen.

Form und Begründung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Eigenbedarf nachvollziehbar darlegen.

Widerspruch des Mieters

Mieter können unter Umständen Härteeinwände (§ 574 BGB) geltend machen, z. B. Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum.

Fristen

Kündigungsfristen liegen je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten.

Rechtliche Möglichkeiten bei einer Eigenbedarfskündigung

Ob eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hängt von strengen rechtlichen Voraussetzungen ab. Für Mieter ist entscheidend, ob der Eigenbedarf plausibel und nachvollziehbar dargelegt wurde. Unklare oder vorgeschobene Gründe können die Kündigung unwirksam machen.


Für Vermieter kommt es auf eine rechtssichere Begründung und Einhaltung der Fristen an. Fehler führen oft zur Unwirksamkeit der Kündigung. Mieter können zudem Widerspruch einlegen, wenn eine besondere Härte vorliegt. Hier ist eine fundierte anwaltliche Prüfung entscheidend.

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Kontakt – Ihr Anwalt für Eigenbedarfskündigung in Berlin Charlottenburg

Ob Sie als Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben oder als Vermieter rechtssicher kündigen wollen – ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite.

Ich prüfe die rechtliche Lage, entwickle eine Strategie und vertrete Ihre Interessen vor Gericht.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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