Mit einer Kündigungsschutzklage können sich Mieter wirksam gegen eine Kündigung des Mietvertrags wehren. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. In Berlin prüfen Gerichte Kündigungen besonders streng – ob bei Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder einer Verwertungskündigung. Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht erhöht Ihre Chancen, in der Wohnung zu bleiben.
Jetzt Kündigungsschutzklage prüfen lassenDie Kündigungsschutzklage ist das zentrale Rechtsmittel für Mieter, die eine Wohnungskündigung nicht akzeptieren wollen. Mit ihr prüft das Gericht, ob die Kündigung formell und materiell wirksam ist. Ohne diese Klage wird eine Kündigung nach Ablauf der Frist automatisch gültig – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war.
Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden (§ 4 KSchG analog, § 574 BGB).
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort der Wohnung.
Voraussetzung: Der Mieter hält die Kündigung für unwirksam oder will den Härtefallregelungen (§ 574 BGB) widersprechen.
Wird die Frist versäumt, kann die Kündigung in der Regel nicht mehr angefochten werden.
Klageeinreichung beim Amtsgericht (durch Anwalt empfohlen).
Prüfung der Kündigungsgründe – z. B. Eigenbedarf, Zahlungsverzug, Verwertung.
Verhandlung vor Gericht, ggf. Beweisaufnahme.
Urteil: Kündigung wird bestätigt oder für unwirksam erklärt.
Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, z. B. längeren Auszugsfristen oder Abfindungen.
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Eigenbedarfskündigung: oft unzureichend begründet.
Verwertungskündigung: wirtschaftliche Notwendigkeit schwer nachweisbar.
Formfehler im Kündigungsschreiben (fehlende Unterschrift, falsches Datum).
Härtefälle: Krankheit, Alter, Familien mit Kindern, fehlender Ersatzwohnraum.
Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der sich nach der Jahresnettomiete richtet.
Beispiel: Bei 800 € Miete beträgt der Streitwert ca. 9.600 €.
Gerichtskosten + Anwaltskosten orientieren sich daran.
Bei Obsiegen trägt meist der Vermieter die Kosten.
Viele Mieter sind über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert.
Fristwahrung: Anwalt sorgt für rechtzeitige Klageeinreichung.
Chancenprüfung: realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Vertretung vor Gericht: professionelle Argumentation gegen Vermieter.
Vergleichsverhandlungen: oft bessere Lösungen (z. B. Abfindung, längere Fristen).
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Warten Sie nicht zu lange – nutzen Sie Ihre Chancen, die Wohnung zu behalten.
Ich prüfe Ihre Kündigung, bereite die Klage vor und vertrete Sie konsequent vor Gericht.
Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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