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Mietminderung bei Wasserschaden – Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg

Ein Wasserschaden in der Wohnung – etwa durch Rohrbruch, Leitungswasserschaden oder eindringende Feuchtigkeit – kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Typische Folgen sind Schimmelbildung, aufgequollene Böden und die eingeschränkte Nutzbarkeit einzelner Räume. In solchen Fällen liegt regelmäßig ein Mietmangel vor und eine Mietminderung kommt in Betracht. Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung zulässig ist, welche Minderungsquote realistisch ist und ob zusätzlich Schadensersatzansprüche bestehen. Dazu gehört auch die rechtssichere Mängelanzeige mit Fristsetzung sowie die Beweissicherung.

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Typische Ursachen für Wasserschäden

  • Rohrbruch oder undichte Wasserleitungen (Leitungswasserschaden)
  • Wassereintritt durch Dach, Fassade oder Fensterrahmen
  • Überschwemmung durch defekte Abwasser- oder Heizungsrohre
  • Feuchtigkeitsschäden und Folgeschäden durch Schimmelbildung
  • Eingeschränkte Nutzbarkeit einzelner Räume (z. B. Küche, Bad, Keller oder Schlafzimmer)
  • Durchfeuchtung von Wänden, Decken oder Fußböden nach Gebäudeschäden

Höhe der Mietminderung bei Wasserschaden

Die Höhe der Mietminderung bei einem Wasserschaden richtet sich nach der Schwere und Dauer des Mangels sowie dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Wohnnutzung. Gerichte orientieren sich dabei an folgenden Richtwerten:

  • Feuchtigkeit oder Schimmelbildung in einzelnen Räumen: 10–30 % Mietminderung
  • Totalausfall eines zentralen Raumes (z. B. Bad oder Küche): 20–40 % Mietminderung
  • Großflächige Durchfeuchtung oder Unbewohnbarkeit der Wohnung: bis zu 100 % Mietminderung

Die tatsächliche Minderungsquote hängt immer von der Intensität, der Dauer des Wasserschadens und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine juristische Prüfung durch einen Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg hilft, die angemessene Höhe rechtssicher festzulegen.

Ausführliche Informationen zum Mietrecht erhalten Sie hier: Mietrecht in Berlin. Einen umfassenden Überblick über unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg finden Sie auf der Startseite.


Ihre Schritte im Schadensfall

Bei einem Wasserschaden sollten Sie schnell und überlegt handeln, um Ihre Ansprüche auf Mietminderung und Schadensersatz zu sichern. Eine sorgfältige Beweissicherung ist dabei besonders wichtig:

  • Schaden sofort dokumentieren – Fotos, Videos und Feuchtigkeitsmessungen anfertigen.
  • Vermieter unverzüglich schriftlich informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen (Mängelanzeige).
  • Folgeschäden an Möbeln, Kleidung, Böden oder Elektrogeräten sichern und den Umfang genau nachweisen.
  • Mietminderung geltend machen und die Minderungsquote rechtlich prüfen lassen.
  • Schadensersatz für beschädigtes Inventar oder notwendige Hotelkosten fordern – ggf. unter Einbeziehung der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Durch eine rechtssichere Vorgehensweise vermeiden Sie Streitigkeiten und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.


Kontakt – Anwalt für Mietrecht bei Wasserschaden in Berlin-Charlottenburg

Wasserschäden durch Rohrbruch, undichte Leitungen oder eindringende Feuchtigkeit können erhebliche Mietmängel verursachen und zur Mietminderung berechtigen. Ich prüfe, in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt ist und ob zusätzlich Schadensersatz – etwa für Möbel, Böden oder Hotelkosten – geltend gemacht werden kann. Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg begleite ich Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Kanzlei befindet sich direkt am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg – zentral gelegen und gut erreichbar. Damit sind wir die richtige Anlaufstelle, wenn Sie rechtliche Unterstützung bei Wasserschäden, Schimmelbildung oder Mietminderung benötigen.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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