Ein Wasserschaden in der Wohnung kann die Wohnqualität massiv beeinträchtigen. Feuchtigkeit, Schimmel, aufgequollene Böden oder die eingeschränkte Nutzbarkeit von Räumen stellen erhebliche Mietmängel dar. In solchen Fällen haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich, ob eine Mietminderung möglich ist, wie hoch die Minderungsquote ausfällt und ob zusätzlich Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Beratung anfordernDie Minderungsquote hängt von der Schwere des Mangels ab:
Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Videos, Messwerte).
Wasserschäden durch Rohrbruch, undichte Leitungen oder Feuchtigkeit können die Wohnqualität erheblich mindern.
Ich prüfe, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung zulässig ist und ob zusätzlich Schadensersatz (z. B. für Möbel oder Hotelkosten) geltend gemacht werden kann.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg – vom ersten Beratungsgespräch bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
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