030 / 915 339 01

Mietminderung bei Wasserschaden – Ihr Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg

Ein Wasserschaden in der Wohnung kann die Wohnqualität massiv beeinträchtigen. Feuchtigkeit, Schimmel, aufgequollene Böden oder die eingeschränkte Nutzbarkeit von Räumen stellen erhebliche Mietmängel dar. In solchen Fällen haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich, ob eine Mietminderung möglich ist, wie hoch die Minderungsquote ausfällt und ob zusätzlich Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Beratung anfordern

Typische Ursachen für Wasserschäden

  • Rohrbruch oder undichte Leitungen
  • Wassereintritt durch Dach oder Fassade
  • Überschwemmung durch defekte Abwasserleitungen
  • Folgeschäden durch Schimmelbildung
  • Eingeschränkte Nutzbarkeit einzelner Räume (z. B. Küche, Bad, Keller)

Höhe der Mietminderung bei Wasserschaden

Die Minderungsquote hängt von der Schwere des Mangels ab:

  • Schimmel oder Feuchtigkeit in einzelnen Räumen: 10–30 %
  • Totalausfall eines zentralen Raums (Bad, Küche): 20–40 %
  • Großflächige Durchfeuchtung, Wohnung unbewohnbar: bis zu 100 %

Ihre Schritte im Schadensfall

Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Videos, Messwerte).

  • Vermieter unverzüglich schriftlich informieren und Frist zur Beseitigung setzen.
  • Folgeschäden (Möbel, Kleidung, Böden) sichern und nachweisen.
  • Mietminderung geltend machen und Höhe rechtlich prüfen lassen.
  • Schadensersatz für beschädigtes Inventar oder Hotelkosten fordern.

Kontakt – Ihr Anwalt in Berlin bei Wasserschaden & Mietminderung

Wasserschäden durch Rohrbruch, undichte Leitungen oder Feuchtigkeit können die Wohnqualität erheblich mindern.
Ich prüfe, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung zulässig ist und ob zusätzlich Schadensersatz (z. B. für Möbel oder Hotelkosten) geltend gemacht werden kann.

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung als Anwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg – vom ersten Beratungsgespräch bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de

Jetzt Beratung anfordern