Untermiete ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Während Mieter ihre Wohnung teilweise weitergeben möchten, wollen Vermieter Kontrolle über die Nutzung behalten. Ich erkläre Ihnen, welche Rechte und Pflichten bestehen und wann rechtliche Schritte – bis hin zur Kündigung – drohen können.
Jetzt rechtliche Beratung zur Untermiete anfragenDie Untermiete kann für beide Seiten Vorteile bringen, birgt aber auch erhebliches Konfliktpotenzial. Mieter wünschen Flexibilität, etwa bei längeren Auslandsaufenthalten oder bei zu hohen Mietkosten. Vermieter hingegen fürchten unkontrollierte Nutzung oder rechtliche Probleme, die im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen können.
Grundsätzlich dürfen Mieter einen Teil der Wohnung untervermieten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – zum Beispiel aus beruflichen oder finanziellen Gründen. Wichtig ist jedoch: Die Erlaubnis des Vermieters muss vorher eingeholt werden. Erfolgt eine Untervermietung ohne Zustimmung, riskieren Mieter rechtliche Schritte bis hin zur fristlosen Kündigung.
Vermieter müssen einer Untermiete in vielen Fällen zustimmen, wenn für den Mieter ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Dennoch bleibt das Hauptmietverhältnis bestehen – der Mieter haftet weiterhin für Miete und Schäden. Nur bei gewichtigen Gründen, etwa bei Überbelegung oder bei Sicherheitsbedenken, darf die Zustimmung verweigert werden.
Vermieter können die Erlaubnis verweigern, wenn ein Untermieter unzumutbar wäre, die Wohnung übermäßig belegt würde oder wenn konkrete Anhaltspunkte für Probleme bestehen. Eine unrechtmäßige Ablehnung kann jedoch von Mietern angefochten werden. In solchen Fällen droht häufig ein längerer Rechtsstreit, der im Extremfall sogar mit einer Kündigung des Hauptmietvertrags enden kann.
Wird eine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, drohen ernste Konsequenzen. Neben Schadensersatzforderungen kann auch eine Abmahnung erfolgen. Kommt es zu weiteren Pflichtverletzungen, ist eine Kündigung durch den Vermieter rechtlich zulässig. Für Mieter bedeutet das: Untermiete sollte niemals ohne klare vertragliche Regelung erfolgen.
Nein. Zwar besteht bei berechtigtem Interesse ein Anspruch, jedoch dürfen Vermieter ablehnen, wenn triftige Gründe wie Überbelegung oder Sicherheitsbedenken vorliegen.
Eine unerlaubte Untervermietung kann Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.
Der Hauptmieter bleibt in der Pflicht und haftet für Schäden oder Mietrückstände des Untermieters.
Ob Fragen zur Untervermietung, Ablehnung durch den Vermieter oder drohende Kündigung – wir beraten Sie individuell und kompetent. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung direkt am Kurfürstendamm in Charlottenburg.
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