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Strafbefehl erhalten? Anwalt in Berlin-Charlottenburg hilft sofort

Ein Strafbefehl ist kein harmloser Brief, sondern ein vollwertiges Urteil ohne Gerichtsverhandlung. Er wird vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen und betrifft häufig Vorwürfe wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsdelikte.

Wer in Berlin einen Strafbefehl erhält, sollte sofort reagieren – andernfalls drohen Geldstrafen, Einträge ins Führungszeugnis oder sogar Fahrverbote.

Jetzt Einspruch prüfen lassen

Wie läuft das Strafbefehlsverfahren ab?

Das Strafbefehlverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Strafrecht. Es läuft in der Regel folgendermaßen ab:

Ermittlungsverfahren – Die Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines vermeintlichen Delikts.

Antrag der Staatsanwaltschaft – Hält die Staatsanwaltschaft die Beweise für ausreichend, beantragt sie beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls.

Strafbefehl des Amtsgerichts – Das Gericht prüft den Antrag und erlässt ohne mündliche Hauptverhandlung den Strafbefehl.

Zustellung an den Betroffenen – Der Strafbefehl wird per Post zugestellt. Mit der Zustellung beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist.

Rechtskraft oder Einspruch – Wird kein Einspruch eingelegt, ist der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Wird Einspruch eingelegt, kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der sich der Beschuldigte verteidigen kann.

Ein Anwalt für Strafrecht in Berlin prüft für Sie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs, beantragt Akteneinsicht und entwickelt die passende Verteidigungsstrategie.


Folgen eines Strafbefehls

  • Geldstrafe in Tagessätzen (oft abhängig vom Einkommen)
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eintrag im Führungszeugnis → mögliche Probleme im Berufsleben
  • In Einzelfällen Bewährungsstrafe

Ein Strafbefehl hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Urteil. Wer keinen Einspruch einlegt, akzeptiert automatisch die Strafe.


Einspruch gegen den Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen wie Geldstrafe, Fahrverbot oder Eintrag ins Führungszeugnis.

Durch den Einspruch wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht eröffnet. Dort besteht die Möglichkeit, die Vorwürfe zu überprüfen, Beweise anzufechten und entlastende Argumente vorzubringen.

Ein erfahrener Anwalt im Strafbefehlsverfahren in Berlin kann für Sie den Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Häufig gelingt es dadurch, eine Strafe abzumildern, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder sogar einen Freispruch zu erwirken.


Anwaltskosten im Strafbefehlsverfahren

  • Abrechnung nach RVG: Die Anwaltskosten im Strafbefehlsverfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Typisch sind eine Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und – falls es zu einer Hauptverhandlung kommt – eine Terminsgebühr.
  • Honorarvereinbarung: Viele Strafverteidiger in Berlin bieten im Zusammenhang mit einem Strafbefehl alternativ Pauschalen oder Stundenhonorare (150–300 €/Stunde) an, um Transparenz zu schaffen.
  • Pflichtverteidigung: Auch im Verfahren rund um einen Strafbefehl kann in schwereren Fällen ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Die Staatskasse übernimmt die Kosten zunächst, diese können jedoch bei Verurteilung auf den Mandanten übergehen.
  • Transparenz & Einschätzung: Vor Mandatsbeginn – etwa wenn Sie wegen eines Strafbefehls anwaltliche Hilfe benötigen – erhalten Sie eine klare Kostenschätzung und Informationen über Erstattungsmöglichkeiten. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Beispielrechnung (Berlin, Amtsgericht – Strafbefehlsverfahren)

  • Grundgebühr (RVG): ca. 200 €
  • Verfahrensgebühr: ca. 165 €
  • Terminsgebühr (1 Hauptverhandlung): ca. 275 €
  • Auslagenpauschale & MwSt: ca. 145 €

Gesamtkosten: ca. 785 € (bei einfachem Strafbefehlsverfahren mit einer Hauptverhandlung).
Bei mehreren Terminen oder komplexen Fällen können die Kosten entsprechend höher ausfallen.

Häufige Fragen zum Strafbefehl

Was ist ein Strafbefehl überhaupt?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil des Amtsgerichts, das ohne mündliche Hauptverhandlung erlassen wird. Er kann Geldstrafen, Fahrverbote oder Freiheitsstrafen auf Bewährung enthalten.

Muss ich auf einen Strafbefehl reagieren?

Ja! Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit denselben Folgen wie ein Urteil.

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Wer die Frist versäumt, kann den Strafbefehl in der Regel nicht mehr anfechten.

Was kostet der Einspruch allein?

Wenn nur Einspruch eingelegt wird (ohne Hauptverhandlung), fallen in der Regel folgende Kosten an:

  • Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG): 200 €
  • Verfahrensgebühr (Nr. 4104 VV RVG): 165 €
  • Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG): 20 €

Zwischensumme netto: 385 € • MwSt (19 %): 73,15 €
Gesamtkosten: ca. 460 €

Hinweis: Kommt es doch zur Hauptverhandlung, fällt zusätzlich eine Terminsgebühr an (dann Gesamtkosten ca. 785 €).

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten?

In den meisten Fällen nein. Rechtsschutz deckt Strafsachen nur bei Fahrlässigkeit (z. B. im Verkehrsrecht), nicht bei Vorsatzdelikten wie Betrug oder Diebstahl.

Brauche ich einen Anwalt in Berlin?

Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Nur er erhält Akteneinsicht und kann eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Was passiert bei Fristversäumung?

Wird die 14-Tage-Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Nur in seltenen Fällen ist ein Wiedereinsetzungsantrag möglich.

Kann ich den Strafbefehl einfach bezahlen?

Ja, aber Vorsicht: Mit der Zahlung akzeptieren Sie den Schuldspruch, was zu Einträgen im Führungszeugnis führen kann.

Wird ein Strafbefehl im Führungszeugnis eingetragen?

Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen meist nicht im Führungszeugnis, werden aber im Bundeszentralregister gespeichert. Höhere Strafen werden eingetragen und können berufliche Folgen haben.

Warum ein Strafverteidiger in Charlottenburg wichtig ist

Ein erfahrener Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg prüft die Vorwürfe, nimmt Einsicht in die Ermittlungsakte und berät über die beste Strategie:

✔ Kann der Strafbefehl abgewehrt werden?
✔ Lässt sich eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen?
✔ Ist es sinnvoller, die Strafe zu reduzieren oder die Hauptverhandlung anzustreben?

Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich unnötige Verurteilungen oft vermeiden.


Ihr Anwalt bei Strafbefehl in Berlin-Charlottenburg

Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg berät und verteidigt Sie zuverlässig, diskret und kompetent. Wir helfen Ihnen sofort, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben – egal ob im Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren.

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Wahren Sie die kurze Frist und schützen Sie Ihre Rechte.

Häufige Fragen zum Strafbefehl

Was ist ein Strafbefehl überhaupt?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil des Amtsgerichts, das ohne mündliche Hauptverhandlung erlassen wird. Er kann Geldstrafen, Fahrverbote oder Freiheitsstrafen auf Bewährung enthalten.

Muss ich auf einen Strafbefehl reagieren?

Ja! Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit denselben Folgen wie ein Urteil.

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Wer die Frist versäumt, kann den Strafbefehl in der Regel nicht mehr anfechten.

Was kostet der Einspruch allein?

Wenn nur Einspruch eingelegt wird (ohne Hauptverhandlung), fallen typischerweise an:

  • Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG): 200 €
  • Verfahrensgebühr (Nr. 4104 VV RVG): 165 €
  • Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG): 20 €

Zwischensumme netto: 385 € • MwSt (19 %): 73,15 €
Gesamtkosten: ca. 460 €

Kommt es doch zur Hauptverhandlung, fällt zusätzlich eine Terminsgebühr an (dann gesamt ca. 785 €).

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten?

In den meisten Fällen nein. Rechtsschutz deckt Strafsachen nur bei Fahrlässigkeit (z. B. im Verkehrsrecht), nicht bei Vorsatzdelikten wie Betrug oder Diebstahl.

Brauche ich einen Anwalt in Berlin?

Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Nur er erhält Akteneinsicht und kann eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Was passiert bei Fristversäumung?

Wird die 14-Tage-Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Nur in seltenen Fällen ist ein Wiedereinsetzungsantrag möglich.

Kann ich den Strafbefehl einfach bezahlen?

Ja, aber Vorsicht: Mit der Zahlung akzeptieren Sie den Schuldspruch – das kann zu Einträgen im Führungszeugnis führen.

Wird ein Strafbefehl im Führungszeugnis eingetragen?

Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen meist nicht im Führungszeugnis, werden aber im Bundeszentralregister gespeichert. Höhere Strafen werden eingetragen und können berufliche Folgen haben.

Was passiert nach dem Einspruch?

Nach dem Einspruch setzt das Gericht in der Regel einen Termin zur Hauptverhandlung an. Vorher beantragt der Anwalt Akteneinsicht, bewertet die Beweislage und entwickelt die Verteidigungsstrategie. Mögliche Ergebnisse: Einstellung, Strafmilderung oder Urteil.

Was bringt die Akteneinsicht?

Nur mit Akteneinsicht kennt man die Beweise (z. B. Zeugenangaben, Gutachten, Fotos). Das ist entscheidend, um zu prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, ob Beweise angreifbar sind und ob eine Einstellung oder Strafmilderung erreichbar ist.

Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

  • Strafbefehl (alle Seiten) und Umschlag/Datum der Zustellung
  • Korrespondenz von Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht
  • Eigene Notizen zum Ablauf, mögliche Zeugen/Kontakte
  • Eventuelle Vorstrafen/anhängige Verfahren, Rechtsschutzdaten

So kann der Anwalt Fristen wahren, Akteneinsicht beantragen und sofort die passende Strategie planen.