Der neue Bußgeldkatalog 2025 bringt höhere Strafen für Tempoverstöße, Rotlichtvergehen, Handy am Steuer und Abstandsdelikte. Ich erkläre, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen – und wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich Messprotokolle, Akten und Fristen und vertrete Sie kompetent vor der Bußgeldstelle oder dem Amtsgericht Tiergarten.
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Der aktuelle Bußgeldkatalog 2025 legt fest, welche Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei Verstößen im Straßenverkehr drohen. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß oder Alkohol am Steuer – schon kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg berate ich Sie kompetent zu Einspruch, Bußgeldverfahren und Verteidigungsmöglichkeiten.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (21–25 km/h) | 115 € | 1 | nein |
Rotlichtverstoß (einfach) | 200 € | 2 | 1 Monat |
Handy am Steuer | 100 € | 1 | nein |
Alkohol am Steuer (ab 0,5 ‰) | 500 € | 2 | 1 Monat |
Fahrerflucht (Unfallflucht) | nach Einzelfall, Straftat | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert. Je nach Schwere des Verstoßes gelten unterschiedliche Tilgungsfristen – zwischen 2,5 und 10 Jahren. Jeder Punkt wird einzeln getilgt, neue Verstöße verlängern also nicht automatisch bestehende Fristen.
Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt der Punkt noch ein weiteres Jahr in der sogenannten Überliegefrist gespeichert, wird jedoch nicht mehr für Maßnahmen berücksichtigt. Bei acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis – ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite Führerscheinentzug.
Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) kann ein Punkt abgebaut werden – allerdings nur, wenn höchstens fünf Punkte eingetragen sind. Ich prüfe für Sie, ob Punkte bereits verfallen sind oder ob sich der Punktabbau lohnt.
Weitere Informationen zu gesamten Leistungsangebot im Verkehrsrecht finden Sie auf der Seite: Verkehrsrecht in Berlin. Informationen rund um die Kanzlei Salman haben wir für Sie zusammengefasst.
Ich berate Sie, wie sich Punkte vermeiden oder abbauen lassen, und unterstütze Sie bei der Wiedererteilung des Führerscheins.Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich, wenn Zweifel an der Messung, der Identität des Fahrers oder an der Verjährung bestehen. Messfehler, unklare Beweisführung oder falsche Fristen kommen häufiger vor, als viele denken. Ich prüfe für Sie Messprotokolle, Bußgeldakte und Verfahrensunterlagen und vertrete Sie bei Bedarf vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder ein Fahrverbot droht? Warten Sie nicht, denn die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage. Ich prüfe Ihren Bescheid, die Bußgeldakte und Messprotokolle – schnell, transparent und mit Erfahrung aus zahlreichen Verfahren in Berlin, insbesondere vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Ob Blitzer, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder Abstandsvergehen – oft bestehen gute Chancen, ein Fahrverbot zu vermeiden oder die Geldbuße zu reduzieren. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten und Handlungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falls.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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