Anwalt für Werkvertragsrecht in Berlin-Charlottenburg
Ob Bauleistungen, Handwerkeraufträge oder individuelle Werkleistungen – als erfahrener Anwalt für Werkvertragsrecht in Berlin-Charlottenburg setze ich Ihre Rechte kompetent und praxisnah durch.
Sie erhalten eine fundierte Ersteinschätzung, klare Handlungsempfehlungen und verlässliche rechtliche Unterstützung – außergerichtlich und vor Gericht.
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Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Werkvertragsrecht Berlin
Unsere Leistungen im Werkvertragsrecht
- Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge klar, rechtssicher und fair gestaltet sind.
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen: Wir vertreten Sie bei Nachbesserung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
- Abnahme und Abnahmeverweigerung: Wir unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Abnahme oder prüfen Abnahmeverweigerungen.
- Vergütungsstreitigkeiten: Wir klären offene Rechnungen, Nachtragsforderungen und andere Vergütungsfragen.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich durch oder vertreten Sie konsequent vor Gericht.
Warum die Kanzlei Salman in Berlin-Charlottenburg?
✔ Kompetenz: Viele Jahre Erfahrung im Werkvertrags- und Vertragsrecht.
✔ Mandantenorientiert: Persönliche Betreuung und klare rechtliche Einschätzungen.
✔ Zentrale Lage: Direkt am Kurfürstendamm in Charlottenburg.
✔ Effizient und lösungsorientiert: Konflikte werden schnell und professionell gelöst.
FAQ – Werkvertragsrecht
1. Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines konkreten Erfolgs, z. B. Bauarbeiten, Reparaturen oder handwerkliche Leistungen. Die Vergütung hängt vom Erfolg ab.
2. Welche Pflichten habe ich als Auftraggeber?
Sie müssen die vereinbarte Vergütung zahlen, Mitwirkungspflichten erfüllen und bei Abnahme den Erfolg prüfen. Auch termingerechte Bereitstellung von Materialien kann Pflicht sein.
3. Was tun bei Mängeln am Werk?
Sie können Nacherfüllung verlangen, den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern, wenn die Leistung mangelhaft ist.
4. Wie läuft die Abnahme ab?
Die Abnahme bestätigt den vertragsgemäßen Erfolg. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Nach Abnahme wird es schwieriger, Mängel geltend zu machen.
5. Kann ich einen Werkvertrag kündigen?
Grundsätzlich ist eine Kündigung möglich, oft gegen Kostenersatz für bereits erbrachte Leistungen. Die Bedingungen hängen vom Vertrag und der Art des Werks ab.
6. Gibt es gesetzliche Fristen für Werkmängel?
Ja. Bei Bau- oder Handwerksleistungen beträgt die regelmäßige Gewährleistungsfrist in Deutschland 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre.
7. Muss ein Werkvertrag schriftlich sein?
Nein, mündliche Werkverträge sind grundsätzlich gültig. Schriftform ist aber empfehlenswert, um Rechte und Pflichten klar zu dokumentieren.
8. Wer haftet für Schäden am Werk?
Der Auftragnehmer haftet für Mängel und Schäden, die während der Herstellung auftreten, sofern diese nicht auf Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind.
9. Wann sollte ich einen Anwalt für Werkvertragsrecht einschalten?
Bei komplexen Verträgen, hohen Summen oder Mängelstreitigkeiten. Ein Anwalt prüft den Vertrag, berät zu Ansprüchen und kann Ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
10. Welche verschiedenen Arten von Werkverträgen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Es gibt viele Arten von Werkverträgen, die je nach Art der Arbeit und den Anforderungen variieren. Zu den häufigsten gehören:
- Bauwerkvertrag – Erstellung oder Renovierung von Gebäuden.
- Handwerkerwerkvertrag – Reparaturen und Installationen durch Handwerker.
- IT-Werkvertrag – Entwicklung von Software oder Apps.
- Reparaturwerkvertrag – Reparaturen von Geräten oder Maschinen.
- Fertigungswerkvertrag – Anfertigung von maßgeschneiderten Produkten.
- Landschaftsbau-Werkvertrag – Gartengestaltung und Außenanlagenbau.
- Architektenwerkvertrag – Planung und Gestaltung von Bauwerken.
- Übersetzungs-Werkvertrag – Erstellen von Übersetzungen oder Dolmetschleistungen.
- Fotografie/Videografie-Werkvertrag – Erstellen von Fotos und Videos.
- Spezialanfertigungs-Werkvertrag – Herstellung individueller Produkte.
- Gutachten-Werkvertrag – Erstellung von fachlichen Gutachten oder Bewertungen.
- Schulungs-Werkvertrag – Durchführung von Schulungen oder Trainings.
Jeder Vertragstyp fokussiert sich auf das konkrete Werk, das der Auftragnehmer zu liefern hat, und kann sich in den Anforderungen und rechtlichen Aspekten unterscheiden.
Kontakt – Ihr Anwalt für Werkvertragsrecht in Berlin
Das Werkvertragsrecht betrifft Bauleistungen, Handwerkeraufträge und individuelle Werkleistungen.
Ob Mängel, Abnahmeprobleme, Vergütungsstreitigkeiten oder Vertragsgestaltung – ich vertrete Ihre Interessen zuverlässig und kompetent.
Ich prüfe Ihre Ansprüche, setze diese konsequent durch und verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen.
Unsere Kanzlei liegt verkehrsgünstig am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg, die ideale Anlaufstelle, wenn Sie einen
Anwalt für Werkvertragsrecht in der Nähe benötigen.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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