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Anwalt für NiSV & Bußgeldverfahren in Berlin-Charlottenburg

Die NiSV stellt hohe Anforderungen an Kosmetikstudios, Arztpraxen und Heilpraktiker. Bereits formale Fehler bei Fachkunde, Dokumentation oder Geräteanzeige können zu Bußgeldern, Auflagen oder Betriebsuntersagungen führen.
Als Anwalt für NiSV & Bußgeldverfahren in Berlin-Charlottenburg prüfe ich Ihren Fall, lege fristgerecht Einspruch gegen Bußgeldbescheide ein und vertrete Ihre Interessen konsequent gegenüber Behörden – außergerichtlich und vor Gericht.

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Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · NiSV · Bußgeldverfahren Berlin

Rechtssicherheit für Ihr Studio

Kosmetikstudios stehen seit Inkrafttreten der NiSV unter verstärkter behördlicher Kontrolle. Insbesondere bei Anwendungen wie:

  • Laser-Haarentfernung
  • IPL-Behandlungen
  • Radiofrequenz
  • Ultraschall
  • Plasma- oder Microneedling-Geräten

drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 €, Betriebsuntersagungen oder Auflagen.


Einen Überblick über unsere Leistungen im Bereich Zivilrecht erhalten Sie hier: Anwalt für Zivilrecht. Mehr über unsere Beratung im Vertragsrecht erfahren Sie auf der Startseite der Kanzlei Salman.


Typische Vorwürfe gegen Kosmetikstudios:

  • fehlende NiSV-Fachkunde
  • unzureichende Dokumentation
  • Geräte nicht ordnungsgemäß gemeldet
  • fehlende Kundenaufklärung
  • formelle Mängel bei Schulungsnachweisen

Wir prüfen, ob die behördlichen Maßnahmen rechtmäßig sind – und verteidigen Ihr Studio konsequent.


NiSV & Bußgeldverfahren für Ärzte

Ärztliche Freiheit vs. NiSV-Vorgaben

Auch Ärzte sind nicht automatisch von NiSV-Anforderungen befreit. Besonders im Bereich:

  • ästhetische Laserbehandlungen
  • Tattoo- oder Permanent-Make-up-Entfernung
  • Gefäß- oder Pigmenttherapie
  • apparative Anti-Aging-Verfahren

kommt es zunehmend zu Prüfungen durch Behörden.

Streitpunkte im ärztlichen Bereich:

  • Abgrenzung ärztlicher Tätigkeit vs. NiSV-Fachkunde
  • Delegation an nichtärztliches Personal
  • Dokumentations- und Anzeigepflichten
  • behördliche Auslegungsspielräume

Wir analysieren Ihren Fall sowohl verwaltungsrechtlich als auch berufsrechtlich – mit dem Ziel, Ihre Praxis und Reputation zu schützen.


NiSV & Bußgeldverfahren für Heilpraktiker

Erhöhte Kontrolldichte im Heilpraktikerbereich

Heilpraktiker geraten bei apparativen Anwendungen besonders in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Häufige Problemfelder:

  • Einsatz von Laser- oder IPL-Geräten
  • Radiofrequenz- oder Ultraschallbehandlungen
  • fehlende NiSV-Anzeige
  • Zweifel an der Zulässigkeit bestimmter Anwendungen

Hier ist eine klare rechtliche Strategie entscheidend, da neben Bußgeldern auch gewerbe- oder erlaubnisrechtliche Konsequenzen drohen können.

Wir prüfen:

  • Ist die Anwendung überhaupt NiSV-pflichtig?
  • Wurde das Verfahren korrekt eingeleitet?
  • Ist das Bußgeld verhältnismäßig?
  • Bestehen formelle Fehler im Bußgeldbescheid?

Häufige Fragen zur NiSV & zum Bußgeldverfahren


1. Was ist die NiSV?

Die NiSV regelt den Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei Anwendungen am Menschen, z. B. durch Laser, IPL oder Radiofrequenzgeräte. Sie enthält Fachkunde-, Anzeige- und Dokumentationspflichten.

2. Für wen gilt die NiSV?

Die Vorschriften betreffen insbesondere Kosmetikstudios, Ärzte und Heilpraktiker, die entsprechende Geräte einsetzen. Auch Delegation an Mitarbeiter ist rechtlich relevant.

3. Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Je nach Verstoß können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Zusätzlich sind Auflagen oder Betriebsuntersagungen möglich.

4. Was tun nach Erhalt eines Bußgeldbescheids?

Es gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Der Bescheid sollte umgehend anwaltlich geprüft werden, um formelle oder materielle Fehler zu erkennen.

5. Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Häufig ja. Nicht selten sind Verfahren fehlerhaft oder Bußgelder unverhältnismäßig. Ein Einspruch kann zur Einstellung oder Reduzierung führen.

6. Kann mein Betrieb geschlossen werden?

Bei schweren oder wiederholten Verstößen drohen behördliche Auflagen oder Betriebsuntersagungen. Eine frühzeitige Verteidigung ist daher entscheidend.

7. Welche Rolle spielt die Fachkunde?

Die nachgewiesene Fachkunde ist zentrale Voraussetzung für bestimmte Anwendungen. Fehlende oder unzureichende Nachweise führen häufig zu Bußgeldverfahren.

8. Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Nach einer behördlichen Kontrolle folgt meist eine Anhörung. Anschließend kann ein Bußgeldbescheid ergehen. Gegen diesen ist Einspruch möglich, ggf. mit gerichtlicher Verhandlung.

9. Wann sollte ich einen Anwalt für NiSV einschalten?

Bereits bei einer Anhörung oder behördlichen Anfrage ist rechtlicher Rat sinnvoll. Ein Anwalt für NiSV & Bußgeldverfahren prüft Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und setzt Ihre Rechte konsequent durch.

Kontakt – Ihr Anwalt für NiSV & Bußgeldverfahren in Berlin-Charlottenburg

Die NiSV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) betrifft Betreiber und Anwender von Geräten wie Laser, IPL, Radiofrequenz, Ultraschall und weiteren apparativen Verfahren – besonders in Kosmetikstudios, Arztpraxen und bei Heilpraktikern.
Bei Kontrollen und behördlichen Maßnahmen drohen schnell Bußgelder, Auflagen oder sogar Betriebsuntersagungen – teils bereits wegen formaler Fehler (z. B. Fachkunde, Anzeige-/Dokumentationspflichten).

Wurde gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist eine rechtzeitige und strategische Reaktion entscheidend. Ich prüfe die Vorwürfe, beantrage Akteneinsicht, lege fristgerecht Einspruch ein und vertrete Ihre Interessen konsequent gegenüber Behörden und – falls erforderlich – vor Gericht.
Unsere Kanzlei liegt zentral am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg und ist damit Ihre Anlaufstelle, wenn Sie einen Anwalt für NiSV & Bußgeldverfahren in der Nähe suchen.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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