Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin Charlottenburg
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und rechtlich auf der sicheren Seite stehen?
Als erfahrener Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin-Charlottenburg prüfe ich Ihren Kaufvertrag,
gestalte rechtssichere Haftungsausschlüsse und begleite Sie bis zum Notartermin.
Ich unterstütze Verkäufer, Eigentümer und Erbengemeinschaften dabei, Risiken zu vermeiden, Verträge zu optimieren
und spätere Streitigkeiten sicher auszuschließen.
Jetzt Verkäuferberatung sichern
Schnelle Ersteinschätzung · Kurfürstendamm · Zivilrecht Berlin
Warum anwaltliche Verkäuferberatung wichtig ist
Als Verkäufer tragen Sie eine Vielzahl rechtlicher Pflichten – auch dann, wenn der Kaufvertrag „vom Notar erstellt“ wurde. Ein unklarer Haftungsausschluss, eine ungeschickte Formulierung zur Besitzübergabe oder fehlende Angaben zu Mängeln können später zu teuren Schadensersatzforderungen führen.
Ich prüfe Ihren Kaufvertrag vor der notariellen Beurkundung, erkläre Ihnen die rechtlichen Folgen und zeige, welche Punkte Sie ändern oder ergänzen sollten. So verkaufen Sie rechtssicher – ohne unangenehme Überraschungen nach der Übergabe.
Meine Leistungen für Verkäufer
- Prüfung und Anpassung des Kaufvertrags: Kontrolle aller relevanten Vertragsklauseln, rechtssicherer Haftungsausschluss, Prüfung von Übergabe-, Zahlungs- und Gewährleistungsklauseln.
- Beratung zur Haftungsvermeidung: Aufklärung über Anzeigepflichten bei Mängeln, Absicherung gegen Täuschungsvorwürfe, Gestaltung von Freistellungs- und Rücktrittsregelungen.
- Makler- und Notarberatung: Prüfung von Maklerverträgen (Provision, Alleinauftrag, Laufzeit), Kommunikation mit dem Notariat, Einreichung von Änderungswünschen.
- Verkauf aus Erbengemeinschaft oder Nachlass: Abstimmung zwischen Miterben, Erstellung von Vollmachten, Verkaufsvereinbarungen und Vertragsfreigaben.
Einen Überblick über unsere Leistungen im Zivilrecht erhalten Sie hier: Anwalt für Zivilrecht. Mehr über unsere Beratung im Vertragsrecht erfahren Sie auf der Startseite der Kanzlei Salman.
Transparente Kosten – planbare Leistung
Ich arbeite mit klaren Pauschalhonoraren für Verkäuferberatungen:
Leistung Honorarrahmen (inkl. MwSt.)
- Prüfung eines bestehenden Kaufvertrags 500–900 €
- Vertragsgestaltung oder Änderungsentwurf 900–1.500 €
- Vollständige Verkaufsbegleitung inkl. Notartermin ab 1.500 €
Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine verbindliche Kosteninformation – keine versteckten Gebühren, keine unklaren Zusatzkosten.
Ablauf der Beratung
- Vertragsentwurf oder Exposé zusenden (per E-Mail oder Upload)
- Prüfung und Besprechung der relevanten Punkte (innerhalb von 2–3 Werktagen)
- Schriftliche Handlungsempfehlung mit Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen
- Optional: Abstimmung mit Notar oder Käuferseite
Fragen zum Immobilienrecht in Berlin
1. Warum sollte ich meinen Kaufvertrag vor dem Notartermin anwaltlich prüfen lassen?
Der Notar muss neutral bleiben und berät keine Seite einseitig.
Ein Anwalt für Immobilienrecht prüft den Vertragsentwurf in Ihrem Interesse, erkennt Risiken und sorgt dafür, dass der Verkauf rechtssicher abgewickelt wird.
2. Wie sichere ich mich als Verkäufer mit einem wirksamen Haftungsausschluss ab?
Ein Haftungsausschluss muss präzise formuliert sein. Allgemeine Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ reichen nicht.
Eine
anwaltliche Prüfung im Vertragsrecht sorgt dafür, dass Ihre Haftung wirksam ausgeschlossen und rechtlich abgesichert ist.
3. Wann darf der Käufer den Kaufpreis zahlen?
Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Löschungsbewilligungen und Finanzierungsbestätigung.
Eine
Vertragsprüfung stellt sicher, dass Sie keine Risiken eingehen und der Zahlungstermin rechtssicher geregelt ist.
4. Was bedeutet der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten?
Der Zeitpunkt des Übergangs legt fest, wer Kosten, Steuern und Risiken trägt.
Im
Kaufvertrag sollte dieser Termin klar definiert sein, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
5. Welche Mängel muss ich beim Immobilienverkauf offenlegen?
Offenlegungspflicht besteht für bekannte wesentliche Mängel wie Feuchtigkeit, Schimmel, Asbest, Bauschäden oder Altlasten.
Eine rechtssichere Dokumentation ist Teil einer fundierten
Vertragsberatung im Immobilienrecht.
6. Was muss im Grundbuch vor dem Verkauf geregelt werden?
Alte Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten sollten vor dem Verkauf gelöscht oder angepasst werden.
Das fällt in den Bereich des
Sachenrechts, das Eigentum, Besitz und Lasten regelt.
7. Was ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung zu beachten?
Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Instandhaltungsrücklagen sind entscheidend.
Diese Unterlagen betreffen sowohl
Eigentumsrechte als auch Vertragsgestaltung und sollten anwaltlich geprüft werden.
8. Welche Besonderheiten gelten beim Verkauf einer vermieteten Immobilie?
Beim Verkauf bleibt der Mietvertrag bestehen (§ 566
BGB).
Die Regelungen zu Mietverhältnissen gehören zur
Vertragsgestaltung und sollten im Kaufvertrag eindeutig festgehalten werden.
9. Wie gehe ich mit Vorkaufsrechten um?
Kommunale und vertragliche Vorkaufsrechte – insbesondere in Berliner Milieuschutzgebieten – müssen geprüft werden.
Ihr Anwalt regelt dies im Rahmen des
Sachenrechts und sorgt für rechtssichere Verzichtserklärungen.
10. Was sollte ich bei einem Maklervertrag beachten?
Achten Sie auf Laufzeit, Kündigung, Nachweis- oder Vermittlungsauftrag.
Eine Prüfung nach
Vertragsrecht schützt Sie vor unberechtigten Provisionsforderungen und rechtlichen Nachteilen.
11. Wie läuft der Immobilienverkauf aus einer Erbengemeinschaft ab?
Alle Miterben müssen zustimmen. Vollmachten, Freigaben und Kaufpreisverteilung betreffen das
Sachenrecht sowie vertragliche Vereinbarungen, die anwaltlich abgestimmt werden sollten.
12. Begleitet mich der Anwalt auch zum Notartermin in Charlottenburg?
Ja. Auf Wunsch begleitet Sie Ihr Anwalt persönlich zum Notartermin am Kurfürstendamm.
Er prüft Änderungen im
Kaufvertrag und sorgt dafür, dass Ihre Rechte aus
Eigentum und Besitz vollständig gewahrt bleiben.
Kontakt – Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin Charlottenburg
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und rechtlich auf der sicheren Seite stehen?
Ich prüfe Ihren notariellen Kaufvertrag, erläutere Risiken und gestalte für Sie einen
rechtssicheren Haftungsausschluss.
Ob Hausverkauf, Eigentumswohnung oder Erbimmobilie – ich begleite Sie von der Vertragsprüfung bis zum Notartermin
und sorge dafür, dass Ihr Verkauf reibungslos und ohne spätere Haftungsprobleme abläuft.
Unsere Kanzlei befindet sich zentral am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg – Ihr zuverlässiger
Rechtsanwalt für Immobilienrecht in der Nähe.
Telefon: 030 / 915 339 01
E-Mail: info@kanzlei-salman.de
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