Wenn die Heizung im Winter ausfällt, ist schnelle Hilfe gefragt. Wir beraten sowohl Mieter bei der Durchsetzung von Ansprüchen als auch Vermieter bei der rechtssicheren Erfüllung ihrer Pflichten. Klare Lösungen statt unnötiger Konflikte.
Jetzt Beratung anfragenEin Heizungsausfall kann viele Gründe haben: technische Defekte, fehlende Wartung, Probleme bei der Energieversorgung oder Streit über Modernisierungsmaßnahmen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sind in dieser Situation gefordert, schnell zu reagieren, um Schäden, Kosten und rechtliche Folgen zu vermeiden.
Fällt die Heizung im Winter aus, haben Mieter Anspruch auf schnelle Reparatur. Zusätzlich können Schadensersatz- oder Minderungsansprüche bestehen, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche konkret durchsetzbar sind und wie diese effektiv geltend gemacht werden.
Vermieter sind verpflichtet, eine funktionstüchtige Heizung sicherzustellen. Unterlassen sie notwendige Reparaturen, drohen Mietkürzungen oder Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig müssen sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen finden. Wir helfen, Risiken zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
Oft lassen sich Streitigkeiten durch klare Kommunikation und anwaltliche Unterstützung außergerichtlich lösen. Sollte dies nicht gelingen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht – egal ob als Mieter oder Vermieter. Ziel ist stets eine schnelle und praktikable Lösung.
Schon wenn die Mindesttemperatur in Wohnräumen nicht erreicht wird, kann ein rechtlich relevanter Mangel vorliegen.
Mieter können eine Mietminderung verlangen und ggf. Schadensersatz geltend machen. Entscheidend ist die Dauer und Schwere des Ausfalls.
Der Vermieter muss den Heizungsdefekt unverzüglich beseitigen. Tut er das nicht, drohen rechtliche Konsequenzen.
Grundsätzlich der Vermieter. Nur kleinere Instandhaltungen können ggf. über sogenannte Kleinreparaturklauseln auf den Mieter umgelegt werden.
Mieter sollten den Mangel schriftlich anzeigen, eine Frist setzen und notfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ja, wir prüfen die Rechtslage und setzen Ansprüche durch, wenn Mieter unzulässig mindern.
Ob Mieter oder Vermieter – wir beraten Sie umfassend bei Problemen mit ausgefallenen Heizungen. Klare Einschätzung, schnelle Unterstützung, rechtssichere Lösungen.
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