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Bedrohung (§ 241 StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Der Straftatbestand der Bedrohung schützt die persönliche Freiheit und das Sicherheitsgefühl anderer Menschen. Eine Bedrohung liegt vor, wenn jemand einem anderen mit der Begehung einer Straftat gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person droht.

Das Strafmaß reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen, etwa bei Drohungen gegen das Leben, kann eine deutlich höhere Strafe drohen.

Typische Fälle sind:

Drohungen im privaten oder familiären Umfeld

Einschüchterungen am Arbeitsplatz oder in Nachbarschaftsstreitigkeiten

Drohungen über soziale Medien oder Messenger-Dienste

Bedrohungen in Verbindung mit anderen Straftaten (z. B. Nötigung, Körperverletzung)

Warum anwaltliche Verteidigung entscheidend ist:

Prüfung, ob die Drohung tatsächlich strafrechtlich relevant ist

Abgrenzung zwischen strafbarer Bedrohung und bloßer verbaler Auseinandersetzung

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie gegen überzogene Vorwürfe

Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg setzen wir uns dafür ein, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu erreichen – sei es die Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.

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