Der Straftatbestand der Beleidigung umfasst ehrverletzende Äußerungen, Gesten oder Handlungen, die geeignet sind, die Würde eines anderen Menschen herabzuwürdigen. Gerade in Zeiten von Social Media und digitaler Kommunikation nehmen entsprechende Verfahren stark zu.
Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, in Kombination mit Körperverletzung (§ 185 i. V. m. § 223 StGB) sogar bis zu fünf Jahren.
Typische Fälle sind:
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