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Beleidigung (§ 185 StGB) – Strafverteidigung in Berlin-Charlottenburg

Der Straftatbestand der Beleidigung umfasst ehrverletzende Äußerungen, Gesten oder Handlungen, die geeignet sind, die Würde eines anderen Menschen herabzuwürdigen. Gerade in Zeiten von Social Media und digitaler Kommunikation nehmen entsprechende Verfahren stark zu.

Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, in Kombination mit Körperverletzung (§ 185 i. V. m. § 223 StGB) sogar bis zu fünf Jahren.

Typische Fälle sind:

  • Beschimpfungen im Alltag oder im Straßenverkehr
  • Beleidigungen über soziale Netzwerke oder Messenger
  • Herabwürdigende Gesten oder Handlungen
  • Streitigkeiten im beruflichen oder privaten Umfeld

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist:

  • Prüfung, ob die Äußerung tatsächlich strafrechtlich relevant ist
  • Abgrenzung zwischen Beleidigung, Meinungsfreiheit und zulässiger Kritik
  • Verteidigungsstrategie gegen unklare oder überzogene Vorwürfe
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

Als erfahrene Strafverteidiger in Berlin-Charlottenburg beraten wir Sie umfassend und entwickeln eine Strategie, um Ihre Interessen zu wahren – sei es durch Einstellung des Verfahrens, Strafmilderung oder Freispruch.

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